Die Stadt Stuttgart startet am 15. Oktober in die vierte Feinstaubalarm-Periode. Die Kampagne steht unter dem Motto: „Gemeinsam für saubere Luft – Stuttgart steigt um“. Bei entsprechend austauscharmer Wetterlage könnte erstmals am Samstag, 13. Oktober, Feinstaubalarm ausgelöst werden. Der Alarm würde dann ab Montag, 15. Oktober, 0 Uhr, für den Autoverkehr gelten. Das Betriebsverbot für Komfort-Kamine würde erstmals am Montag, 15. Oktober, 18 Uhr, in Kraft treten. Die Feinstaubalarm-Periode endet am 15. April 2019.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Dienstag, 9. Oktober: „Mit dem Feinstaubalarm hat ein Umdenken in Stuttgart stattgefunden: Die Menschen diskutieren über die Luft in ihrer Stadt und sie nutzen immer öfters Alternativen zum Auto. Das zeigen die steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV. Wir dürfen deshalb in unseren Anstrengungen auf keinen Fall nachlassen. 2018 haben wir erstmals die Chance, die Feinstaub-Grenzwerte in Stuttgart an allen Messstationen einzuhalten.“ Bislang seien 2018 an der Messstation Am Neckartor nur 16 Überschreitungstage gemessen worden, so der OB. „Im vergangenen Jahr war der Wert zum selben Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch. Das zeigt, dass unsere vielen einzelnen Maßnahmen Wirkung zeigen. Ganz besonders natürlich unsere Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung, zur Stadtbegrünung oder der große Erfolg des Jobtickets.“ Noch sei das Problem der hohen Luftschadstoff-Belastung in Stuttgart aber nicht gelöst, so der OB. „Wir müssen weiter dranbleiben, um die Luft stetig zu verbessern. Deshalb appelliere ich an die Stuttgarter und an die Pendler in der Region: Überlegen Sie, ob es immer das Auto sein muss oder ob Sie nicht auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen können.“
Bei Feinstaubalarm rufen Stadt und Land die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion dazu auf, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.
In den Weihnachtsferien wird die Stadt Stuttgart wegen des erfahrungsgemäß geringeren Verkehrsaufkommens keinen Feinstaubalarm ausrufen. Der Alarm endet damit am Freitag, 21. Dezember, um 24 Uhr und könnte erstmals wieder am Samstag, 5. Januar 2019, ausgelöst werden. Der erste mögliche Alarmtag im Jahr 2019 wäre dann Montag, 7. Januar.
Schnelle Informationen über Social-Media-Kanäle
Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, aber auch für Stickstoffdioxid. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.
Der Feinstaubalarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, so dass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart stadt. Autofahrer erhalten auch über Verkehrsmeldungen im Radio und Vario-Tafeln an den städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm. Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.
Um die Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, wird die Stadt wieder die Messaging-Dienste WhatsApp, Telegram und Insta anbieten. Interessierte Bürger können den städtischen Kanal des jeweiligen Anbieters abonnieren und erhalten dann umgehend per Push-Nachricht Informationen zur aktuellen Luft-Belastung und zum Feinstaubalarm. Zudem bietet die Stadt auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de Widgets an, die in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch.
UmweltTagesTicket und neue Schnellbuslinie X1
Um noch mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen, ist vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 erneut ein kostengünstiges UmweltTagesTicket (= TagesTicket für 1 Person) erhältlich. Das UmweltTagesTicket, das bereits in der vergangenen Alarm-Periode sehr gut angenommen wurde, wird in drei Preisstufen ausgegeben: für eine bis zwei Zonen, für drei bis vier Zonen und ab fünf Zonen für das gesamte Netz. Das günstige Ticketangebot führt zu Mindereinnahmen beim VVS von ca. 1,9 Millionen Euro. Stadt und Land teilen sich die Kosten je zur Hälfte.
Mit Beginn der neuen Feinstaubalarm-Periode am 15. Oktober 2018 wird die neue Schnellbuslinie X1 ihren Betrieb aufnehmen. Der Schnellbus verbindet Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt und verkehrt Montag bis Freitag von 6 bis 20:30 Uhr im 5-Minuten-Takt. Der X1 startet am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt, fährt durch bis zur Dorotheenstraße (Charlottenplatz) und hält dann noch fünfmal direkt am Cityring, bevor er wieder Richtung Bad Cannstatt fährt. So ist ein bequemer Ein- und Ausstieg in der gesamten Innenstadt möglich – und das im 5-Minuten-Takt.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gibt es zudem eine neue Stadtbahnlinie: Die U16 fährt auf der Strecke Giebel – Feuerbach – Pragsattel – Wilhelmsplatz Bad Cannstatt – Augsburger Platz – Fellbach. Die U16 wird die stark nachgefragten Streckenabschnitte der U13 und der U1 entlasten. Gleichzeitig geht auch eine zweite Schnellbuslinie an den Start: Der X2 verbindet Leonberg mit der Stuttgarter Innenstadt und fährt von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20:30 Uhr im 30-Minuten-Takt.
Vergünstigungen bei stadtmobil und car2go
Erstmals bietet der Carsharing-Anbieter stadtmobil Stuttgart Vergünstigungen während der Feinstaubalarm-Periode an: Neukunden erhalten bei Vertragsabschluss an Tagen mit Feinstaubalarm einen Bonus in Höhe von 25 Euro als Fahrtguthaben. Wer darüber hinaus sein Auto in der aktuellen Feinstaubalarm-Periode aus seinem Haushalt abmeldet, erhält als Neukunde weitere 25 Euro Fahrtguthaben. Das Angebot ist gültig bis zum Ende der aktuellen Feinstaubalarm-Periode und gilt im Gebiet der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart.
Auch der stationsunabhängige Carsharing-Anbieter car2go unterstützt die Luftreinhalte-Aktivitäten der Stadt Stuttgart: car2go ermöglicht allen Kunden, die vollelektrischen smarts fortwo von car2go bei Feinstaubalarm für 25 Cent pro Minute (statt 29 Cent) zu nutzen. Der Minutenpreis für die elektrische B-Klasse beträgt 34 Cent. Neukunden können sich während der gesamten Feinstaubalarm-Periode zusätzlich kostenlos bei car2go anmelden und erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro unter Eingabe des folgenden Promotioncodes bei der Onlineregistrierung: J18_LC_STG/Feinstaubalarm Der Rabatt gilt im gesamten Stuttgarter car2go-Geschäftsgebiet inkl. Region (Esslingen, Sindelfingen, Böblingen und Gerlingen).
„Straßenreinigung Feinstaub“ am Neckartor wird fortgeführt
Auch in der neuen Feinstaubalarm-Periode wird die „Straßenreinigung Feinstaub“ fortgesetzt. Dies hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am Dienstag, 9. Oktober, mit großer Mehrheit beschlossen. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor werden dann wieder von Sonntag bis Freitag zwischen 22 und 5 Uhr bis zum Ende der Feinstaubalarm-Periode intensiv gereinigt. Die Koordination der Straßenreinigung übernimmt erneut DEKRA. Der genaue Starttermin ist nach der kurzfristigen Entscheidung noch offen.
Mehr zur Luftreinhaltung in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart hat in den letzten Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu gehören massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Einführung der Umweltzone, das Lkw-Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, das Jobticket, verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima und auch der Feinstaubalarm.
Im Jahr 2017 konnte so erstmals der Stundengrenzwert für Stickstoffdioxid an der Messstation Am Neckartor eingehalten werden. Gemessen wurden drei Überschreitungsstunden, erlaubt sind 18. An allen weiteren Messstellen, wie beispielsweise in der Hohenheimer Straße oder am Arnulf-Klett-Platz, wird dieser Grenzwert eingehalten. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid jedoch der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert liegt im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am Neckartor lag das Jahresmittel 2017 bei 73 Mikrogramm, 2016 bei 82 Mikrogramm.
Dagegen gehen die Feinstaub-Werte deutlich zurück: So wurden 2017 nur noch 41 Überschreitagstage Am Neckartor gemessen. Der Grenzwert liegt bei 35. Bereits abgezogen der Beitrag Streusalz (4 Tage) und natürliche Quellen (0 Tage). 2016 waren es noch 58 Überschreitungstage. An allen weiteren Messstellen im Stuttgarter Stadtgebiet werden die Feinstaub-Grenzwerte inzwischen eingehalten. Der Feinstaub-Jahresmittelwert sogar an sämtlichen Messstationen.
Noch in diesem Jahr wird zudem die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart in Kraft treten. Das Land Baden-Württemberg benennt darin eine Vielzahl an Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, die von der EU vorgegebenen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Dazu gehören auch Verkehrsverbote. Diese gelten ab dem 1. Januar 2019 für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Das Verkehrsverbot gilt ganzjährig in der Umweltzone der Stadt Stuttgart. Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm ab Euro 5 sind von diesem Verbot ausgenommen. Ausnahmen vom Verkehrsverbot gibt es u.a. für bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken), Sozialdienste, Handwerker, medizinische Notfälle, Menschen mit Behinderung und Schichtdienstleistende. Zudem gibt es für Anwohner eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019.
Weitere Infos zum Feinstaubalarm, zu den Komfort-Kaminen und zu den Widgets gibt es unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de.
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