Mit der Umsetzung der jüngsten Änderung des Elektro-/Elektronik-Altgerätegesetzes (ElektroG) zum 15. August, der Umstellung vom Geschlossenen auf den sogenannten Offenen Anwendungsbereich, können auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen zum Elektrogerät werden. Damit ändern sich grundlegend die Sammelgruppenbezeichnungen und auch die Sammelvorschriften, die ab dem 1. Dezember von allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einzuhalten sind.
Durch die Änderung der Zuordnung der bisherigen Sammelgruppe SG 5 „Elektro-Kleingeräte“ in drei neue Sammelgruppen müsste die bisherige Annahmestelle in der AWS-Zentrale flächenmäßig erweitert werden. Für die ordnungsgemäße Erfassung wären mindestens zwei Abrollcontainer der Größe 36 Kubikmeter sowie 21 überdachte Gitterboxen zusätzlich zum heutigen Bestand vorzuhalten. Auch müsste die Annahmestelle dauerhaft personell besetzt sein. Für deren Unterbringung müssten zudem Aufenthalts- und Sanitärräume vorgehalten werden. Eine Erweiterung der Fläche an dem Standort ist nicht möglich und zulässig, da hierzu vorhandene Grünflächen versiegelt werden müssten.
Alternativ können Elektro-/Elektronik-Altgeräte nach wie vor bei allen fünf AWS-Wertstoffhöfen sowie beim Handel abgegeben werden.
Weitere Informationen unter stuttgart.de/aws. Fragen beantwortet der AWS-Kundenservice unter Telefon +49 711 216-88700 oder per E-Mail an poststelle.aws-kundenberatung@stuttgart.de.
Für Stuttgarter Haushalte im innerstädtischen Bereich sucht der Eigenbetrieb AWS weiterhin nach einem geeigneten Standort im Bereich Mitte und West.