Ermittlungen gegen Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes
Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Stuttgart geben bekannt: Ermittlungen gegen Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes
Verdacht des gewerbsmäßigen Abrechnungs- betrugs, der Beitragsvorenthaltung und der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Polizeibeamte haben im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs, Beitragsvorenthaltung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gegen drei Pflegedienste am Mittwoch (31.10.2018) in Stuttgart und in den Landkreisen Biberach und Heilbronn richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Der Tatverdacht richtet sich gegen drei 50, 53 und 58 Jahre alte Männer und zwei 50 und 57 Jahre alten Frauen. Die Inhaber der Pflegedienste mit Hauptsitz in Stuttgart stehen im Verdacht, seit mehreren Jahren in einer Vielzahl von Fällen im Bereich der – äußerst lukrativen – häuslichen Intensivpflege bei Versicherten Pflegekräfte eingesetzt zu haben, die nicht über die hierfür erforderlichen Qualifikationen verfügen. Solche Leistungen dürfen gegenüber der Versicherung nicht abgerechnet werden. Daher wurde gegenüber den Versicherungen durch die Vorlage gefälschter Pflegedokumentationen vorgetäuscht, dass die Leistungen durch qualifizierte Pflegekräfte erbracht worden seien. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die Pflegekräfte nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden und dass diese nicht die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hatten. Derzeit gehen die Ermittler von einem Gesamtschaden in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro aus. Im Rahmen der Durchsuchungen, die gegen 09.30 Uhr begannen, stellten die Beamten zahlreiche Unterlagen sicher, die nun ausgewertet werden.
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