Archive for November, 2018

Kloster Maulbronn feiert 25 Jahre Weltkulturerbe-Siegel

Posted by Klaus on 9th November 2018 in Allgemein, Fotos

Presseinfo, Ministerium für Finanzen

Im November 1993 nahm das sogenannte Welterbekomitee das Kloster Maulbronn in die UNESCO-Welterbeliste auf. Heute feierte das Land Baden-Württemberg das 25-jährige Jubiläum in Maulbronn. Das Kloster ist das am besten erhaltene Zisterzienserkloster des Mittelalters nördlich der Alpen.

„Mit Kloster Maulbronn besitzt Baden-Württemberg einen kostbaren Teil des weltweiten Kulturerbes“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett bei dem Festakt. „Sechs von insgesamt 44 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland sind in Baden-Württemberg beheimatet. Sie zeigen den kulturellen Reichtum unseres Landes. Welterbe bedeutet aber auch Verantwortung. Wir sind verpflichtet, diese Schätze zu bewahren und an künftige Generationen weiterzugeben“, so Splett weiter.

Im November 1993 nahm das sogenannte Welterbekomitee das Monument in die UNESCO-Welterbeliste auf. Das Kloster Maulbronn ist das am besten erhaltene Zisterzienserkloster des Mittelalters nördlich der Alpen. Das Außergewöhnliche an der Gesamtanlage ist, dass sich nicht nur die Gebäude der Klausur erhalten haben, also Kreuzgang sowie repräsentative Bauten für Mönche und Klosterkirche. Der gesamte Organismus der Klosterstadt ist noch vorhanden, also Wirtschafts- und Verwaltungsbauten, Mauern und Befestigungen. Die Umgebung trägt bis heute sichtbar Spuren der zisterziensischen Landwirtschaft mit Fischteichen, Bewässerungskanälen, Obstkultur und Weinbau.

Rund 56 Millionen Euro investierte das Land seit 1993 in das UNESCO-Denkmal Maulbronn, um es zu erhalten, zu restaurieren und zu präsentieren. Ein moderner Empfangsbereich mit Infozentrum heißt die jährlich rund 235.000 Gäste willkommen. Kloster Maulbronn hat mehrere Museen zu seiner Geschichte und Bedeutung. Als nächstes soll ein Kindermuseum entstehen, das Familien Einblicke in Mittelalter und Klosterleben bieten wird. Das Amt Pforzheim des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg saniert derzeit unter anderem das Herrenrefektorium, einen prächtigen Hallenbau aus dem 13. Jahrhundert, für rund 2 Millionen Euro.

Weitere Informationen

Kloster Maulbronn war vor 25 Jahren das erste Monument in Baden-Württem­berg, das die UNESCO ausgezeichnet hat. Im Jahr 2000 folgte die Klosterinsel Reichenau im Bodensee. 2005 kamen der obergermanisch-rätische Limes hinzu, 2011 die Pfahlbauten am Bodensee und in Oberschwaben. 2016 reihten sich die Weißenhofsiedlung und das Weißenhofmuseum in Stuttgart als Denkmal der Moderne ein und 2017 kamen die Eiszeithöhlen auf der Schwäbischen Alb hinzu.

Mit einem „Tag der offenen Klosterpforte“ am 12. Mai 2019 feiern die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg das Jubiläum in Kloster Maulbronn.

Kloster Maulbronn

Unsere Beiträge zu Maulbronn

Fotos, Blogarchiv Sanine, Klaus

 

Stadt informiert über Ausnahmen zum geplanten Diesel-Verkehrsverbot

Posted by Klaus on 9th November 2018 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Das Land Baden-Württemberg plant, ab dem 1. Januar 2019 in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter einzuführen. Dies ist eine der Maßnahmen, die der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsieht. Der Plan enthält auch Regelungen für Ausnahmen vom Verkehrsverbot. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen.

Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt ab sofort unter stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit. Der Fragen-und-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Freitag, 9. November: „Uns ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Rechtslage kennen und wissen, wer von dem Diesel-Verkehrsverbot betroffen sein wird und wer gegebenenfalls unter die Ausnahmeregelungen fällt. Wir informieren so umfassend wie möglich und gehen auf mögliche Bedenken und Befürchtungen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein.“

Amt für öffentliche Ordnung richtet Info-Team zu Ausnahmeregelungen ein

Der Fragen- und Antworten-Katalog dient als erster Anlaufpunkt für die Öffentlichkeit. Gleichzeitig nimmt beim Amt für öffentliche Ordnung ein Team seine Arbeit auf, das ab Montag, 12. November, die Fragen der Bürger zu den Ausnahmeregelungen beantwortet.

Bürgermeister Schairer bittet die Verkehrsteilnehmer darum, sich zunächst auf der Internetseite der Stadt Stuttgart über den Fragen-und-Antworten-Katalog zu informieren. „Wenn Fragen offen bleiben, können die Bürgerinnen und Bürger diese anschließend unserem Team stellen“, so Schairer.

Die städtischen Mitarbeiter beziehen ihre Büros in der Jägerstraße 14 in Stuttgart. Ihre Fragen zu den Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot sowie zum Antragsverfahren können die Bürger ab dem 12. November persönlich, schriftlich oder telefonisch stellen: per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de, unter der Telefonnummer 0711/216-32120 sowie vor Ort in der Jägerstraße 14. Die Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart Anrufe entgegen: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115.

Das Team beim Amt für öffentliche Ordnung kann zunächst nur informierend tätig sein. Sobald der Luftreinhalteplan rechtskräftig ist, werden die Mitarbeiter auch Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung entgegennehmen, bearbeiten und schließlich bewilligen oder ablehnen. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans liegt in der Verantwortung des Landes und soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Online-Tool soll Antragsstellung erleichtern

Laut dem Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans soll es einige allgemeine Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot geben, für die nicht extra ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden muss. So ist vorgesehen, den geschäftsmäßigen Lieferverkehr generell vom Verbot auszunehmen. Die Versorgung der Bevölkerung ist damit auf jeden Fall gewährleistet. Weitere allgemeine Ausnahmen soll es unter anderem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Handwerker sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen geben. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Planentwurf auch Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.

Für Einwohner der Stadt Stuttgart ist eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2019 geplant. Ab dem 1. April 2019 soll das ganzjährige Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm 4 / IV und schlechter in der Umweltzone Stuttgart dann auch für sie gelten.

Für die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen erstellt die Stadt derzeit ein Online-Tool. Darüber werden die Antragssteller ihre Daten und erforderlichen Dokumente von zuhause aus hochladen können. Der Zeitpunkt der Freischaltung wird noch bekannt gegeben. Die Antragsstellung kann dann sowohl über das Online-Tool erfolgen als auch schriftlich auf dem Postweg sowie persönlich bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart.

Land arbeitet derzeit an endgültiger Fassung des Luftreinhalteplans

Der aktuelle Luftreinhalteplan-Entwurf lag vom 27. August bis zum 28. September 2018 öffentlich aus. Damit wurde der Öffentlichkeit nach § 47 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Diese konnte bis zum 12. Oktober 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Auch die Landeshauptstadt hat als Trägerin öffentlicher Belange ihre Stellungnahme eingereicht. Der Gemeinderat hatte darüber in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 beraten.

Aktuell stellt das Regierungspräsidium den Luftreinhalteplan fertig. Noch in diesem Jahr soll der Plan rechtskräftig werden, damit das Diesel-Verkehrsverbot zum 1. Januar 2019 wirksam werden kann.

Die Fragen und Antworten finden Sie unter stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot oder hier zum Download (PDF).

Foto, Blogarchiv

Siehe auch Ab 1.1. in Stuttgart: Raus mit den alten Dieseln – Alles, was man über die Dieselfahrverbote wissen muss

Stuttgart Ost – Einbruch in Gaststätte – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 9th November 2018 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Unbekannte Täter sind in der Nacht auf Donnerstag (08.11.2018) in eine Gaststätte an der Friedenaustraße eingebrochen. Die Täter hebelten zwischen 23.00 Uhr und 06.45 Uhr vermutlich die Eingangstüre des Lokals auf, drangen in die Gaststätte ein und entwendeten eine Spielekonsole, einen Laptop, Bargeld und diverse Spirituosen. Der Gesamtschaden dürfte sich auf etwa 1.400 Euro belaufen.

Zeugen, die Hinweise zur Tataufklärung geben können, werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

Foto, Blogarchiv Klaus

Obertürkheim – Holzstapel in Brand gesetzt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 9th November 2018 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Polizeibericht

Vermutlich infolge von Brandstiftung sind am Donnerstagabend (08.11.2018) zwei Brennholzstapel im Gewann Esslinger Berg niedergebrannt. Ein Motorradfahrer meldete gegen 21.15 Uhr einen brennenden Holzstapel in der Nähe der Tiroler Straße. Zirka 200 Meter weiter entdeckte der Zeuge einen zweiten brennenden Holzstapel. Die Feuerwehr löschte die Brände. Zur Absuche des Gewanns kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Es ließen sich keine verdächtigten Personen mehr feststellen. Die Ermittlungen dauern an. Auch werden Tatzusammenhänge zu Holzstapelbränden aus dem Rems-Murr-Kreis geprüft.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Symbolfoto, Blogarchiv

Link zum Ergebnisprotokoll Öffentliche Begehung der Kreuzungsbereiche und Bergstraße

Posted by Klaus on 9th November 2018 in In und um Gablenberg herum

 

 

 

 

 

 

soziale-stadt-gablenberg.de//Dokumentation_Begehung Kreuzungsbereiche Gablenberg 25.10.2018.pdf

Flyer, soziale-stadt-gablenberg

Einladung zum 1. Treffen der Projektgruppe „Einzelhandel und Gewerbe“ Soziale Stadt Gablenberg

1. Treffen der neuen „Projektgruppe Einzelhandel und Gewerbe“ am Dienstag, den 4.12.2018 um 18:30 Uhr

im Stadtteilbüro, Gablenberger Hauptstr. 33

Wir würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen und bitten um kurze Anmeldung (damit wir besser planen können – Sie können aber auch ohne Anmeldung jederzeit spontan vorbei kommen!).

Gerne können Sie die Einladung auch an Bekannte, Verwandte, Freunde und Nachbarn weitergeben. Bei den Projektgruppen der Sozialen Stadt handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen, die sich vor allem an Gablenberger Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende sowie Einrichtungen und Institutionen richten.

Beim ersten Treffen möchten wir mit Ihnen die zukünftigen Ziele, Themen und Projekte der Projektgruppe „Einzelhandel und Gewerbe“ diskutieren, die diese Projektgruppe begleiten/umsetzen will.

Gerne können Sie uns Ihre Gedanken schon vorher per Mail oder Telefon oder in unseren Sprechstunden im Stadtteilbüro (Mit. 9:30- 12:30 und Don. 16:00 bis 19:00 Uhr) mitteilen.

Desweiteren wollen wir beim ersten Treffen eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende/n Sprecher/in wählen. Sie vertreten die Projektgruppe im sogenannten Bürgergremium der Sozialen Stadt und entscheidet u.a. mit bei der Vergabe des Verfügungsfonds.

Falls Sie dafür zur Verfügung stehen, können Sie uns dies direkt in der Sitzung oder gerne im Vorfeld mitteilen.

Vielen Dank für Ihr Interesse – wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Philip Klein, Sebastian Graf, Daniel Iffert

Info, soziale-stadt-gablenberg.de

Foto, Blogarchiv

Sanierung der Seenkette im Unteren Schloss- garten

Info der Stadt Stuttgart

Ende Oktober wurde mit den Vorbereitungsmaßnahmen für die Sanierung der Seenkette im Unteren Schlossgarten begonnen. Die vorbereitenden Arbeiten wie die Entnahme des Fischbestandes und der Schutz der Bäume um die Seen sind Mitte November abgeschlossen.

„Die Sanierung wird bis zum Frühjahr 2019 dauern. Neben der Beseitigung von Undichtigkeiten sind eine Erhöhung der Wasserqualität und eine Neugestaltung des Uferrandes geplant. Dabei bleibt das Erscheinungsbild der Seenlandschaft erhalten.“ berichtet Roland Wenk, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amtsvorstand Amt Stuttgart.

Die geplanten Maßnahmen erstrecken sich hauptsächlich auf den Inselsee, den Eissee und den Nymphensee. Dabei wirkt sich die Sanierung positiv auf die gesamte Seenkette des Unteren Schlossgartens aus. Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Seen stehen im Vordergrund. Die Stabilität des Gewässers und dessen Wasserqualität sollen durch eine Vertiefung des Inselsees sowie eine zusätzliche Umwälzung mit Wasseraufbereitung verbessert werden.

Das neue Konzept sieht ein geschlossenes Kreislaufsystem vor, das energetisch optimiert wurde. Der Wasserverbrauch kann so deutlich reduziert werden. Durch Pflanzenfilter wird das Wasser auf natürliche Weise gereinigt.

Am Ufer des Inselsees bietet zukünftig ein Sonnendeck Sitzmöglichkeiten für die Parkbesucher – mit  Blick übers Wasser und auf den Stadtteil Berg.

Das Materialkonzept wurde hinsichtlich Nachhaltigkeit geprüft und ausgewählt, so wird beispielsweise bei der geplanten Abdichtung der Seen auf Kunststoffdichtungsfolien verzichtet.

Während der Sanierungsmaßnahme kommt es zeitweise zu Unterbrechungen im Geh- und Radwegenetz im Bereich der Seen. Umleitungen für Fußgänger und Radfahrer werden ausgeschildert.

Die Planung der Sanierungsmaßnahme stammt aus der Feder des Landschafts- architekturbüros Planstatt Senner, das im Auftrag von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart, tätig ist.

Fotos, Blogarchiv Klaus

Land fördert rund 100 emissionsarme Busse

Presseinfo, Ministerium für Verkehr

Das Verkehrsministerium fördert rund 100 emissionsarme Busse in Städten und Gemeinden mit Überschreitungen der Stickstoff- dioxidgrenzwerte. Das Förderbudget wurde wegen starker Nachfrage auf 4,5 Millionen Euro erhöht.

„Baden-Württemberg arbeitet mit Nachdruck an der Verkehrswende. Hierzu gehört ein qualitativ hochwertiger und sauberer ÖPNV“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Gerade in Gebieten mit Luftqualitätsproblemen war die Bereitschaft die Busflotte zu erneuern sehr stark. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu sauberer Luft.“ Bis Ende September sind insgesamt 96 förderfähige Anträge für neue Busse im Verkehrsministerium eingegangen.

Sondermittel für die Luftreinhaltung

Der Landtag hatte im vergangenen Jahr Sondermittel für die Luftreinhaltung bereitgestellt. So konnten Verkehrsunternehmen im September 2018 Anträge für eine Sonderförderung Busse stellen. Allein die SSB in Stuttgart beantragte die Förderung für 30 Busse und Reutlinger Busunternehmen wollen 19 neue Busse bestellen. „Wir möchten jedem Busunternehmen, der durch Gebiete mit Grenzwertüberschreitung fährt und einen förderfähigen Antrag gestellt hat, die Möglichkeit geben, die Emissionen seiner Busflotte zu reduzieren“, so Minister Hermann weiter. Daher wurde die Förderung für emissionsarme Busse in Städten und Gemeinden mit Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte von zwei Millionen auf 4,5 Millionen Euro erhöht. Die entsprechenden Förderbescheide werden in den kommenden Tagen an die Antragsteller übermittelt.

Busunternehmen mussten für die Förderung nachweisen, dass sie mit ihren Fahrzeugen an mindestens 250 Tagen im Jahr in Gemeinden mit Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte (NO2) unterwegs sind. Förderanträge kamen von Verkehrsunternehmen, die unter anderem in die Städte Stuttgart, Reutlingen, Backnang, Ludwigsburg, Ravensburg, Esslingen, Mannheim, Leonberg und Schwäbisch Gmünd einfahren.

Sonderförderung Busse

Aus den Landesmitteln für Luftreinhaltung wird eine Sonderförderung Busse Luftreinhaltung finanziert, die Verkehrsunternehmen bei der Ersatzbeschaffung von neuen EURO VI Dieselbussen fördert. Die Verkehrsunternehmen müssen nachweisen, dass sie an 250 Tagen im Jahr mit dem geförderten Bus durch Städte und Gemeinden mit Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2) fahren. Durch die Sonderförderung zur Ersatzbeschaffung von emissionsarmen EURO VI-Dieselbussen in Städten mit hoher Luftschadstoffbelastung leistet das Verkehrsministerium einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung der Busflotte und zur Luftreinhaltung in den Städten.

Förderfähig bei der Sonderförderung Busse ist die Ersatzbeschaffung von alten Dieselbussen durch neue emissionsärmere EURO IV-Dieselbusse. Ziel ist es, Dieselbusse mit älteren Euronormen mit deutlich höhere Emissionen durch moderne emissionsarme EURO VI-Fahrzeuge zu ersetzen und dies insbesondere in Gemeinden mit Grenzwertüberschreitung bei Stickstoffdioxid (NO2).

Foto, Blogarchiv Klaus

E-Lastenräder: Rund 300 Familien und Alleinerziehende reichen Förderantrag ein

Posted by Klaus on 8th November 2018 in Stuttgart

Info Stadt Stuttgart

Das städtische Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ erweist sich als großer Erfolg. Mit dem Programm unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektro-Lastenrads. Bis Ende Oktober sind rund 300 Förderanträge bei der Stadt eingegangen – und damit deutlich mehr als erwartet.

Ralf Maier-Geißer, Leiter der Abteilung Nachhaltig mobil in Stuttgart, sagte am Dienstag, 6. November: „Der große Andrang zeigt, dass E-Lastenräder für Stuttgarter Familien sehr attraktiv sind. Es sind praktische und umweltfreundliche Gefährte.“ Für das Förderprogramm sind im Haushalt 2018 insgesamt 250.000 Euro bereitgestellt. Damit können 167 E-Lastenräder mit einem Sofort-Bonus von 1.500 Euro bezuschusst werden.

Tatsächlich sind bis zum Stichtag am 31. Oktober 2018 weitaus mehr Anträge eingegangen als in vollem Umfang gefördert werden können. Deshalb will die Stadt dem Gemeinderat Ende November den Vorschlag machen, das Budget zu erhöhen. Ansonsten sehen die Förderrichtlinien vor, dass die Fördersumme von 250.000 Euro unter allen bis zum 31. Oktober eingegangenen Anträgen entsprechend verteilt wird. Heißt: Statt der 1.500 Euro gibt es dann maximal 830 Euro.

Für 2018 ist die Förderphase für E-Lastenräder jetzt beendet. Weitere Anträge können derzeit nicht eingereicht werden. Ob das Förderprogramm in den kommenden Jahren fortgesetzt wird, steht aktuell noch nicht fest.

Hintergrund

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ am 2. Oktober 2018 beschlossen. Der Verwaltungsausschuss hatte bereits am 26. September zugestimmt. Das Förderprogramm ist Teil des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“.

Das Förderprogramm wendet sich an Stuttgarter Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre. Davon profitieren vor allem einkommensschwächere Familien, die kein eigenes Auto oder Lastenrad besitzen. Pro Haushalt wird ein E-Lastenrad mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Bedingung ist, dass das E-Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt genutzt wird.

Von der Fördersumme wird ein Sofort-Zuschuss bis 1.500 Euro gewährt, maximal aber 50 Prozent des Anschaffungspreises. Nach drei Jahren werden weitere 500 Euro als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, wenn in dieser Zeit kein Fahrzeug in dem Haushalt angemeldet war oder ein vorhandenes Fahrzeug ersatzlos abgemeldet wurde.

Symbolfoto, Blogarchiv Klaus

Stuttgart Ost – Zweijähriges Kind bei Unfall verletzt

Posted by Klaus on 8th November 2018 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht

Ein zweijähriger Junge ist am Donnerstag (08.11.2018) in der Rotenbergstraße bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Das Kind war gegen 08.45 Uhr mit seinem Laufrad in Begleitung seiner Mutter auf dem Gehweg unterwegs, als auf Höhe der Raitelsbergstraße ein 37 Jahre alter Range-Rover-Fahrer aus einer Tiefgarage ausfahren wollte. Es kam zur Kollision und das Kind geriet unter das Auto. Der Junge verletzte sich schwer, jedoch offenbar nicht lebensgefährlich. Der Rettungsdienst und ein Notarzt waren vor Ort, kümmerten sich um das Kind und brachten es in ein Krankenhaus. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro. Unter anderem ging der Helm des Kindes zu Bruch.

Symbolfoto, Blogarchiv