Archive for Dezember, 2018

Neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünden tritt in Kraft

Posted by Klaus on 1st Dezember 2018 in Allgemein

Der neue Bußgeldkatalog unterstützt die Bußgeldbehörden im Land dabei, einzelne Umweltverstöße angemessen und gerecht zu ahnden. Der Katalog enthält 840 Tatbestände und tritt gilt sieben Jahre.

Am 1. Dezember tritt im Land ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Der Katalog gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz. Er enthält 840 Tatbestände und gilt bis 30. November 2025.

„Umwelt-, Klima- und Naturschutz gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Es ist daher nur konsequent, diejenigen zu belangen, die vorsätzlich geschützte Umweltgüter gefährden oder schädigen.“ Es stehe außer Frage, dass die Ahndung der Verstöße für alle Bürgerinnen und Bürger gerecht, angemessen und nachvollziehbar sein müsse, so Untersteller weiter. „Mit unserem Bußgeldkatalog schaffen wir die Grundlage dafür.“

Der Bußgeldkatalog unterstützt die Bußgeldbehörden im Land bei der Ermittlung eines für die einzelnen Umweltverstöße in der Höhe angemessenen Bußgeldes. Er trägt so dazu bei, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen.

Insbesondere für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll gilt ab dem 1. Dezember 2018 ein deutlich höherer Bußgeldrahmen. Wer beispielsweise Zigarettenkippen, Obst- und Lebensmittelreste oder seinen Kaugummi auf die Straße wirft, kann mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro belangt werden. Bislang waren für solche Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von 10 bis 25 Euro vorgesehen. Das Wegwerfen oder Liegenlassen von scharfkantigen, ätzenden und schneidenden Gegenständen wie Glasflaschen oder rostigen Nägeln können die Bußgeldbehörden zukünftig mit bis zu 800 Euro (statt bisher 100 Euro) ahnden.

Minister Untersteller: „Ich hoffe, dass die neuen Bestimmungen das Bewusstsein der Menschen für den Schutz unserer Umwelt erhöhen und wir zukünftig weniger solcher kleinen Sünden zu beklagen haben.“

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Bußgeldkatalog Umwelt

Pressemeldung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Fotos, Blogarchiv

Stadt Stuttgart ist im Kernhaushalt schuldenfrei – OB Kuhn: „Ergebnis einer langfristig angelegten, nachhaltigen Finanzpolitik“

Posted by Klaus on 1st Dezember 2018 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 30. November, ihre letzten Schulden des Kernhaushalts vorzeitig zurückgezahlt. Damit ist dieser schuldenfrei. Bei der Rückzahlung handelt es sich um sechs Darlehen, die mit insgesamt rund 18,6 Millionen Euro abgelöst wurden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Die Schuldenfreiheit ist das Ergebnis einer langfristig angelegten, nachhaltigen Finanzpolitik und die Grundlage für die finanzielle Handlungsfähigkeit, um die künftigen Herausforderungen in der Landeshauptstadt Stuttgart zu bewältigen. Stuttgart ist eine der ganz wenigen großen Städte in Deutschland, die im Kernhaushalt schuldenfrei ist.“

Die Summe von 18,6 Millionen Euro beinhalten auch die restlichen Zinsen sowie das Aufhebungsentgelt. Stellt man das Aufhebungsentgelt für die vorzeitige Ablösung den eingesparten Zinsen gegenüber, so ergibt sich letztendlich eine Zinsersparnis von rund 11.000 Euro für die Stadt.

Nach einer deutlich gestiegenen Verschuldung insbesondere in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts – der Höchststand betrug 1993 rund 1,147 Milliarden Euro – konnte der Schuldenstand seit der Jahrtausendwende durch den Verzicht auf Neuaufnahmen und stetiger, teilweise außerordentlicher Tilgungen kontinuierlich reduziert werden. Die letzten Kommunalkredite wurden Ende 2001 aufgenommen.

Auch wenn zum 31. Dezember 2018 die Schulden der städtischen Eigenbetriebe am Kreditmarkt 367,8 Millionen Euro betragen werden (davon betreffen 308,4 Millionen Euro die gebührenfinanzierten Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft), hat die Schuldenfreiheit des Kernhaushalts für die Stadt eine herausragende Bedeutung, erklärte Erster Bürgermeister Michael Föll: „Es ist schon ein besonderer Moment, wenn die Stadt zum ersten Mal seit Einführung der D-Mark vor 70 Jahren schuldenfrei ist. Der Stuttgarter Bürgerschaft und den Unternehmen ist dies aufgrund ihrer Steuerkraft zu verdanken, dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung wiederum ist für den sorgsamen Umgang mit den anvertrauten öffentlichen Geldern zu danken.“

Foto, Blogarchiv Klaus