Deutsche Post DHL Group erhält beabsichtigten Beschluss über Preiserhöhungsspielraum für Briefsendungen
Pressemitteilung
Der beabsichtigte Beschluss der Bundesnetzagentur würde eine Preiserhöhung von 4,8 Prozent ab dem 1.4.2019 für Produkte einräumen, die dem Price-Cap Verfahren unterliegen.
- Beabsichtigter Beschluss der Bundesnetzagentur würde Preiserhöhung von 4,8 Prozent ab dem 1.4.2019 für Produkte einräumen, die dem Price-Cap Verfahren unterliegen
- Endgültiger Beschluss für Mitte März 2019 erwartet
Gemäß des beabsichtigten Beschlusses soll der Deutschen Post AG bei den dem Price-Cap-Verfahren unterliegenden Produkten ein Preiserhöhungsspielraum von 4,8% ab dem 01.04.2019 eingeräumt werden.
Sollte dies die finale Entscheidung sein, wäre der Preiserhöhungsspielraum für die Laufzeit niedriger als erwartet. Zur Erreichung der Ziele für den Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland wären auf dieser Basis zusätzliche Kostenreduktionsmaßnahmen erforderlich.
Sollte die Politik eine für das Price-Cap-Verfahren relevante Änderung des Rechtsrahmens vornehmen, könnte die Deutsche Post AG bereits vor Ablauf der Laufzeit des jetzt anstehenden Beschlusses die Durchführung eines neuen Verfahrens bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Foto, DP DHL