Diesel-Verkehrsverbot: Landeshauptstadt Stuttgart und Verkehrsministerium Baden-Württemberg informieren bei einer Bürgerveranstaltung
(Gemeinsame Pressemitteilung der Landeshauptstadt Stuttgart und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg) 13.02.2019
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also in der gesamten Stadt – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, wies bei seiner Begrüßung darauf hin, dass in der vergangenen Zeit viel über das Verkehrsverbot diskutiert worden sei. Letztlich müsse aber den Urteilen von Verwaltungsgericht Stuttgart und Bundes- verwaltungsgericht nachgekommen werden, so Schairer. Demnach ist das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält – was die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel-Fahrzeuge bedeutet.
Bürgermeister Schairer sagte: „Wir verstehen, dass betroffene Dieselfahrer verärgert oder frustriert sind und bemühen uns um intensive Information. Es gibt viele Ausnahmen vom Verkehrsverbot – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder der sozialen Gerechtigkeit. Das Team Ausnahmegenehmigungen und unser Service Center nehmen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst und beraten sie, ob und inwieweit sie einen Ausnahmetatbestand in Anspruch nehmen können.“
Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg, ging in seinem Vortrag auf den Luftreinhalteplan und die darin enthaltenen Maßnahmen ein. Er betonte, dass das Ziel saubere Luft sei, nicht die Verkehrsverbote. Das Land ergreife 2019 weitere Maßnahmen, um ein Verbot auch für Euro-5-Diesel zu verhindern. Er sagte: „Die Luftreinhaltung wirkt – auch in Stuttgart. Aber die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte werden immer noch nicht eingehalten. Daher musste das Land das Verbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter einführen. Mit einem großen Maßnahmenbündel will die Landesregierung nun dafür sorgen, dass sich die Luftqualität weiter verbessert. Ein Beispiel dafür sind Filtersäulen, die Stickstoffdioxid aus der Luft ziehen. Wir sind optimistisch, dass wir weitere Verkehrsverbote vermeiden können.“
Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, und Gisa Gaietto, Sachgebietsleiterin Straßenverkehrsbehörde, erläuterten abschließend die Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot.
Im Folgenden konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an die Experten auf dem Podium stellen. Dabei wurde das Diesel-Verkehrsverbot kontrovers diskutiert. Viele Nachfragen gab es zu den Grenzwerten, zum Messverfahren und dem Standort der Messstellen, zu Ausnahmen vom Verkehrsverbot, zu Nachrüstungen, zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Verkehrsverbots und zu weiteren Schadstoffquellen wie etwa Kraftwerken oder zur Verbindlichkeit der Gerichtsurteile.
Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur in berechtigen Fällen
Die Ausnahmekonzeption des Diesel-Verkehrsverbots ist – wie das Verbot selbst – in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans geregelt. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen, die ohne gesonderte Erlaubnis weiterhin im Stadtgebiet fahren dürfen. Darunter fallen beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.
Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste.
In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot erhalten. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region und dem Ausland. Nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2018 ist die Antragstellung gebührenfrei. Alle Ausnahmegenehmigungen werden auf längstens ein Jahr befristet ausgestellt und müssen danach neu beantragt werden. Sie sind im Fahrzeug im Original mitzuführen.
Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein: Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft, hat also eine grüne Plakette. Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen.
8.100 Anträge sind bislang eingegangen
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden.
Bis Mittwochvormittag, 13. Februar, sind beim Team Ausnahmegenehmigungen 8.100 Anträge eingegangen. Davon stammen 3.131 Anträge von Stuttgartern und 4.969 Anträge von Auswärtigen. 3.013 Anträge sind bislang abgelehnt und 2.629 Anträge genehmigt worden, der Rest ist in Bearbeitung.
Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.
Ein Mitschnitt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 12. Februar ist im Internet unter dem Link www.youtube.com/watch?v=8TvOkr27_JQ zu finden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ausschließlich das Podium zu sehen. Die Fragerunde der Bürger wurde nicht aufgezeichnet.
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