Bürgermeister Dr. Schairer betonte: „Für eine saubere Stadt ist die spürbare Ahndung von Umweltdelikten sehr wichtig. Die höheren Bußgelder unterstreichen die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen für ein sauberes Stuttgart.“
Dr. Zirkwitz sagte: „Manche machen es sich leicht, indem sie ihren Abfall einfach in der Öffentlichkeit entsorgen. Das hat jetzt spürbare Folgen.“ Der Leiter des Amts für Umweltschutz erklärte, dass gerade kleine Gegenstände wie Zigarettenkippen und Kaugummis häufig achtlos fallengelassen würden. Bisher konnten dafür nur Bußgelder zwischen 20 und 100 Euro verhängt werden. Die Stadt habe jetzt entschieden, dass zukünftig ein Bußgeld von mindestens 75 Euro fällig werde. Zirkwitz: „Die Bußgelder müssen empfindlich sein, damit von ihnen eine präventive Wirkung ausgeht.“
Für das illegale Entsorgen von Gegenständen, die ein Volumen von zwei Litern übersteigen, sowie für scharfkantige, ätzende oder schneidende Gegenstände sollen Bußgelder zwischen 100 und 800 Euro verhängt werden. Bisher lagen die Bußgelder für diese Gegenstände bei maximal 500 Euro. Die Bußgelder steigen für Wiederholungstäter und für Personen, die scharfkantige oder schneidende Gegenstände auf Spielplätzen hinterlassen oder sich bei Kontrollen uneinsichtig zeigen. Hinzu kommen Verwaltungs- und Zustellungsgebühren in Höhe von jeweils 28,50 Euro. Das achtlose Wegwerfen von Kaugummi, Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln etc. kostet den Verursacher also künftig 75 Euro plus 28,50 Euro, also insgesamt 103,50 Euro.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden kontrollieren
Um Verstöße gegen das Umweltrecht besser verfolgen zu können, hat die Stadt beim Städtischen Vollzugsdienst zwölf neue Stellen geschaffen. Damit zählt der Vollzugsdienst insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden künftig an bekannten Brennpunkten wie dem Rotebühlplatz oder dem Max-Eyth-See Schwerpunkteinsätze durchführen, um Müllsünder auf frischer Tat zu ertappen. Erstmals werden auch zivile Streifen unterwegs sein.
Bürgermeister Dr. Schairer sagte: „Stuttgart investiert viel für saubere Parkanlagen und Straßen. Wir wollen nicht, dass die Allgemeinheit unter dem Fehlverhalten Einzelner leidet.“ Deshalb verstärke der Städtische Vollzugsdienst seine Präsenz an Brennpunkten. Abgelegter Müll würde dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zur Entsorgung gemeldet. Dr. Schairer weiter: „Die illegale Entsorgung von Müll ist kein Kavaliersdelikt. Werden Verursacher ermittelt, kommt es zur Anzeige. Unser Ziel ist es, ein Umdenken bei den Verursachern anzustoßen.“
Von Vermüllung betroffen sind unter anderem auch die Schlossgartenanlagen und der Schlossplatz. Sie liegen in der Zuständigkeit des Finanzministeriums. Das Land unterstützt die städtischen Maßnahmen zur Sanktionierung von Umweltsündern, die auch für die Anlagen gelten, die im Besitz des Landes sind. Ministerialrat Bernhard Gieß betonte: „Die Mengen an hinterlassenem Abfall haben in den vergangenen Jahren leider deutlich zugenommen. Diesen Trend wollen wir gemeinsam umkehren. Denn die Menschen sollen sich im Schlossgarten und am Schlossplatz sicher und wohl fühlen.“ Daher erwägt das Land unter anderem einen weiteren Reinigungsgang einzuführen, vereinzelt „sprechende“ Abfallbehälter, die z.B. mit „Bitte“ oder „Danke“ reagieren, zu installieren und insbesondere in den Eingangsbereichen und entlang der Wege im Oberen Schlossgarten die 50 l-Abfallbehälter durch 90 l-Abfallbehälter im Laufe des Jahres zu ersetzen. Bereits jetzt wurden entlang der beiden Kastanienalleen auf dem Schlossplatz die 50 l-Abfallbehälter durch 90 l-Abfallbehälter ersetzt.
Der Bußgeldkatalog ist online abrufbar unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Service/Rechtsvorschriften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdf
Foto, Blogarchiv Heinz