Ergänzung zum Luftreinhalteplan: Stadt bringt Beschlussvorlage zur Stellungnahme in den UTA ein – Gemeinderat entscheidet am 9. Mai
Info der Stadt Stuttgart
Wenn sich bis zum 1. September 2019 herausstellen sollte, dass die Busspur nicht umgesetzt werden kann, dann soll das streckenbezogene Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel zum 15. Oktober 2019 in Kraft treten.
Wie schon bei der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Fall, gibt die Landeshauptstadt Stuttgart – im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens – auch zum Entwurf der Ergänzung eine Stellungnahme ab. Am Dienstag, 9. April, hat die Verwaltung ihre Beschlussvorlage in den Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eingebracht.
Die Fraktionen des Gemeinderats haben nun bis zum 29. April Zeit, eigene Anträge zur Beschlussvorlage zu formulieren. Die Beratung über diese Anträge findet im Ausschuss für Umwelt und Technik am 7. Mai statt. Zwei Tage später – am 9. Mai – wird der Gemeinderat final über die Stellungnahme beschließen. Diese geht dann unverzüglich an das Regierungspräsidium Stuttgart, da sie bis zum 10. Mai dort vorliegen muss.
Beide Maßnahmen werden abgelehnt
Die Landeshauptstadt Stuttgart lehnt beide vom Land geplanten Maßnahmen ab. Dies geht aus der Beschlussvorlage hervor. Eine stadtauswärtige Busspur am Neckartor hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2018 in seiner Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans behandelt und sich gegen die Maßnahme ausgesprochen. Die Argumente, die der Entscheidung damals zugrunde lagen, gelten weiterhin.
Grundsätzlich hat die Stadt – ebenso wie die SSB – erhebliche Bedenken wegen der Busspur: Erstens zweifelt sie an einer substanziellen positiven Wirkung auf die Luftschadstoffsituation. Zweitens befürchtet sie, dass die Spur zu weitreichenden Staus führt und sich der Verkehr Wohngebiete verlagert. Die Staus würden sich darüber hinaus auf die X1-Buslinie und weitere Innenstadt-Buslinien auswirken.
Ein streckenbezogenes Verkehrsverbot im Bereich Am Neckartor an Tagen mit hoher Luftschadstoffbelastung (Feinstaubalarm) lehnt die Stadt ebenfalls aus zwei Gründen ab: Erstens basieren der Feinstaubalarm und die Kriterien zur Auslösung desselben auf der erhöhten Konzentration von Feinstaub (PM10) in den Wintermonaten. Eine erhöhte Konzentration von Stickstoffdioxiden (NO2) tritt aber insbesondere in den Sommermonaten auf. Daher fehlt aus Sicht der Stadt Stuttgart ein meteorologischer Zusammenhang zum Feinstaubalarm. Zweitens müsste durch ein streckenbezogenes Verkehrsverbot im Bereich Neckartor eine neue Beschilderung mit sogenannter Klappfunktion installiert werden. An Tagen mit voraussichtlich erhöhter Schadstoffbelastung müssen diese Schilder umgeklappt werden. Dadurch entsteht ein großer personeller Aufwand. Folglich wird ein auf den Feinstaubalarm temporär begrenztes Verkehrsverbot nicht als sinnvoll erachtet.
Ziel der Stadt Stuttgart ist es nichtsdestotrotz, ein flächendeckendes Verkehrsverbot für Diesel-Euro-5-Fahrzeuge zu vermeiden. Deshalb regt sie an, dass das Land Baden-Württemberg weitere alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation insbesondere am Neckartor prüft. Eine Möglichkeit wäre, ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V im Bereich Am Neckartor temporär in den Sommermonaten umzusetzen. Hintergrund dieser Variante ist, dass hohe Stickstoffdioxidwerte vornehmlich – wenn auch nicht ausschließlich – in den Sommermonaten auftreten. Wegen der Dauerhaftigkeit eines solchen kurzzeitigen Verkehrsverbots über die Sommermonate hinweg wird die Beschilderung für die Verkehrsteilnehmer verständlicher und das Verkehrsverbot mit höherer Wahrscheinlichkeit befolgt.
Ergänzung zum Luftreinhalteplan liegt öffentlich aus
Der Entwurf der Ergänzung liegt noch bis einschließlich 24. April 2019 bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart während der üblichen Öffnungszeiten (von 8 bis 18 Uhr) aus. Ebenfalls einzusehen ist der Ergänzungsentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen) sowie beim Regierungspräsidium Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de.
Bis einschließlich 10. Mai 2019 kann zu dem Ergänzungsentwurf gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, schriftlich oder elektronisch (E-Mail an luftreinhaltung@rps.bwl.de) Stellung genommen werden.