Wenn das Haustier nicht mit in den Urlaub kann
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Haustierhalter sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wer sich in ihrer Abwesenheit um ihre Tiere kümmert. Denn nicht immer sind Tiere in der Ferienunterkunft erlaubt. Ein Merkblatt für den Urlaub zeigt Ihnen, was Tierhalter wissen müssen.
„Für viele Menschen ist der Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres. Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es, sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Nicht immer können die Tiere mit in den Urlaub fahren, und für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden. Speziell für das Reisen mit Hunden haben unsere Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt entwickelt, das den Hundehaltern wichtige Informationen bietet“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Faltblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit Hunden im Urlaub.
„Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend ganz gut verkraften und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert wären, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erklärte Hauk. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden.
Einreisebeschränkungen beachten
„Bereits im Vorfeld ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern mit Blick auf die Tiergesundheit Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer muss ein Hund durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.
Könne das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, biete sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Vor allem Personen, die das Tier bereits kennen würden und mit dessen Pflege vertraut wären, seien hierfür besonders geeignet
Vorsicht bei Tieren aus dem Ausland
„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen heraus einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, da insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen könnten die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten genügend Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, so Hauk.
Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.
Faltblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz – Reisen mit Tieren
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit