E-Scooter: Stadt informiert in neuem Flyer über Regeln und wirbt für gegenseitige Rücksicht- nahme – Alkoholisiertes Fahren wird geahndet
Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Donnerstag, 26. September: „Seit kurzem sind E-Scooter in Stuttgart unterwegs. Manchen Nutzern sind die Regeln jedoch noch nicht ausreichend bewusst: So ist es zum Beispiel tabu, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu fahren oder zu zweit die Roller zu benutzen.“
Bei Alkohol sind die gleichen Regeln zu beachten wie im Autoverkehr. Denn E-Scooter sind als Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb den Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Wer einen E-Scooter unter Alkoholeinfluss nutzt und gegen die gesetzlichen Promillegrenzen verstößt, wird deshalb genauso bestraft wie der Fahrer eines Autos oder anderen Kraftfahrzeugs.
Für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille
Folgende Promillegrenzen sind gesetzlich vorgeschrieben: 0,0 Promille gelten für Fahranfänger in der Probezeit und Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren. Ein Verstoß wird hier mit einer Geldbuße von 250 Euro und einem Punkt geahndet. Ab 0,5 Promille gibt es eine Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot; ab 1,1 Promille eine Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem kann ein Unfall mit Schäden, der auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist, negative versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Ordnungsbürgermeister Schairer sagte weiter: „Nur mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht lassen sich Gefahren minimieren und dieses neue und wendige Verkehrsmittel konfliktfrei integrieren.“
Aktuell kontrolliert der städtische Vollzugsdienst schwerpunktmäßig, ob E-Scooter ordnungsgemäß genutzt und abgestellt werden. Wo andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger gefährdet werden, werden Bußgelder verhängt. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Erste Sharing-Anbieter sind auf dem Markt
Die Unternehmen Circ, Lime und VOI bieten als erste Sharing-Anbieter in Stuttgart E-Scooter im öffentlichen Raum zur Miete an. Diese Anbieter haben gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, die weitergehende Regeln beinhaltet: zum Beispiel zu Abstellverbotszonen, Fahrzeugmengen oder Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb. Diese Selbstverpflichtungen sollen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Weitere Informationen sowie der Flyer und die Selbstverpflichtungserklärung der Sharing-Anbieter und deren Kontaktdaten sind zu finden unter: www.stuttgart.de/e-scooter
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