Stadt übergibt 22 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum an das Autohaus Krautter, stadtmobil und Flinkster
Info der Stadt Stuttgart 1.10.
Umweltbürgermeister Pätzold sagte: „Sharing-Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zum Ziel einer lebenswerten Stadt mit weniger motorisiertem Individualverkehr und besserer Luft. Wir stellen deshalb den Anbietern gerne Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung, damit Carsharing noch besser wahrgenommen und genutzt wird.“
Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharing-Gesetz – CsgG)“ ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Es eröffnet den Städten konkrete Möglichkeiten für eine verbesserte und vereinfachte Carsharing-Förderung. So ermöglicht das Carsharing-Gesetz erstmals die Bevorrechtigung dieser Mobilitätsform im öffentlichen Raum. Für Carsharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen bereitstellen (stationsbasiertes Carsharing), können Städte jetzt reservierte, den Unternehmen zugeordnete Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten.
Wolfgang Forderer, Leiter der Abteilung Mobilität, erklärte: „In Stuttgart gibt es eine große Vielfalt an Sharing-Angeboten mit Autos, Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Rollern und Scootern – viele davon elektrisch. Mit der Einrichtung von Stellplätzen für das stationsgebundene Carsharing weisen wir auf die Bedeutung der Sharing-Angebote für eine neue und nachhaltige Mobilität in der Stadt hin.“
Das Pilotprojekt soll bis Ende 2019 ausgewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dann in eine Gesamtkonzeption zur Förderung des stationären Carsharings im öffentlichen Straßenraum. Sobald das Konzept vom Gemeinderat beschlossen und in Kraft getreten ist, wird ein Interessensbekundungsverfahren für Carsharing-Stellplätze in weiteren (Außen-)Bezirken eingeleitet. Ziel der Stadtverwaltung ist es, künftig in allen Stadtbezirken in der Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten Carsharing-Stationen einzurichten.
Symbolfoto, Sabine