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Die Landeshauptstadt Stuttgart wird den Feinstaubalarm nach dem 15. April 2020 abschaffen. Im Jahr 2019 sind die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub zum zweiten Mal in Folge eingehalten worden.
Nach den offiziellen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat es im vergangenen Jahr an der Messstelle Am Neckartor 27 Überschreitungstage gegeben. Im Jahr 2018 waren insgesamt 20 Überschreitungstage erfasst worden. Zulässig sind 35 Überschreitungstage. An keiner Messstelle in Stuttgart wird nunmehr seit zwei Jahren dieser Wert gerissen. Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden an sämtlichen Stationen erreicht.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Freitag, 17. Januar 2020: „Ich freue mich sehr, dass die Feinstaubwerte in Stuttgart nachweislich unter einem kritischen Wert geblieben sind. Heute kann ich deshalb verkünden, dass wir den Feinstaubalarm ab Mitte April 2020 einstellen werden. Das ist ein großer Erfolg. Ich danke allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben: den Bürgerinnen und Bürger, den verschiedenen Unternehmen und Institutionen sowie dem Land, das sich finanziell engagiert hat.“ Während des Feinstaubalarms haben mehrere Partner Rabattaktionen angeboten und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert. Stadt und Land haben sich ebenfalls finanziell beteiligt.
Eingeführt wurde der bundesweit einmalige Feinstaubalarm im Januar 2016. Seither habe es auch Kritik gegeben, so der OB. Davon habe man sich aber nicht beirren lassen. OB Kuhn: „Wir haben das Thema Luftverschmutzung in Stuttgart nicht mehr unter den Teppich gekehrt, sondern sind angetreten mit dem Ziel, die Luftqualität in Stuttgart zu verbessern. Das ist uns gelungen. Der Feinstaubalarm war das richtige Instrument, er hat die Leute aufgerüttelt und dazu geführt, dass sie über Luftreinhaltung diskutieren und dafür sensibilisiert worden sind, ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken.“
Feinstaubwerte sind über die Jahre deutlich gesunken
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Feinstaubwert nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr bei über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen darf. Im Jahr 2015 hat die LUBW an der Messstelle Am Neckartor noch 68 Überschreitungstage gemessen. 2016 waren es 58 Überschreitungstage und 2017 dann 41 Überschreitungstage, gefolgt von 20 und 27 in den Jahren 2018 und 2019. Für die Jahre 2015 bis 2018 sind Streusalz und natürliche Quellen bereits abgezogen. Vor zehn Jahren lagen die Werte noch bei über 100 Überschreitungstagen.
Hintergrund Feinstaubalarm
Die Stadt Stuttgart hat den Feinstaubalarm im Januar 2016 als Instrument zur Luftreinhaltung eingeführt. Feinstaubalarm wurde ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert hat. Der Grund: Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.
Bei Feinstaubalarm haben die Stadt und das Land Baden-Württemberg an die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Pendlerinnen und Pendler aus der Region appelliert, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, war nach einer Verordnung der Landesregierung an Alarm-Tagen untersagt. Die Feinstaubalarm-Periode dauerte jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April.
Der Feinstaubalarm wurde stets mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben und die Öffentlichkeit informiert, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen konnten. Zudem informierte die Stadt umgehend über die eigens für den Feinstaubalarm eingerichtete Internetseite, die sozialen Medien sowie über die Vario-Tafeln an Hauptverkehrsstraßen.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Die Stadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu gehören die massive Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, die Einführung der Umweltzone, das LKW-Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, das Jobticket, verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie der Feinstaubalarm.
Darüber hinaus hat die Stadt in den vergangenen Jahren nichts unversucht gelassen und auch neuen, innovativen Ideen und Projekten zur Luftreinhaltung eine Chance gegeben. Ein Beispiel hierfür ist das Testprojekt Straßenreinigung, bei dem Fahrspuren sowie Gehwege rund um die Messstelle „Am Neckartor“ während der Feinstaubalarmperiode in einer Kombination aus Wasserdruckreinigung und Absaugung sowie mechanischer Reinigung behandelt werden. Die nächtliche Straßenreinigung wird noch bis Mitte April 2020 fortgeführt.
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