Tempo 40 auf Vorbehaltsstraßen: Stadt setzt Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan um
In der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat das Land Baden-Württemberg festgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2020 auf allen Vorbehaltsstraßen im Talkessel eine Geschwindig- keitsreduzierung von 50 Kilometer pro Stunde auf 40 Kilometer pro Stunde eingeführt werden soll.
Die Stadt wird ab Mitte Februar damit beginnen, die Tempo-40-Schilder an den im Luftreinhalteplan genannten Straßen aufzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt schrittweise. Den Anfang machen die Vorbehaltsstraßen außerhalb des Talkessels, wie vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgegeben: Explizit sind dies die Bludenzer Straße im Stadtteil Feuerbach sowie das Teilstück der Schwieberdinger Straße zwischen Einmündung Marconistraße bis zur Wernerstraße im Stadtteil Zuffenhausen.
Insgesamt werden rund 650 Schilder an 400 Standorten installiert. Voraussichtlich bis Mitte/Ende Mai sollen alle Schilder aufgestellt sein, vorausgesetzt die Witterungsverhältnisse lassen dies zu.
Die Stadt weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass mit dem Zeitpunkt der Beschilderung sofort die neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft tritt. Die städtische Verkehrsüberwachung wird nach der Beschilderung der Streckenabschnitte sowohl die stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen als auch die mobilen Geschwindigkeitskontrollen an die neue Höchstgeschwindigkeit anpassen. Autofahrer sollten daher – auch wenn Navigations- oder Fahrerassistenzsysteme im Fahrzeug vorhanden sind – besonders auf veränderte Beschilderungen vor Ort achten.
Die Maßnahme „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h ab dem 01.01.2020“ kann in der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nachgelesen werden.
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