Verkehrsregelung für den Faschingsumzug 2020
Die Aufstellung erfolgt in der Tübinger Straße zwischen Paulinenbrücke und Fangelsbachstraße, sowie in der Fangelsbachstraße. In der Tübinger Straße kann deshalb ab der Cottastraße entlang der Aufstellungsfläche beidseitig ab 8 Uhr nicht mehr geparkt oder gehalten werden. Radfahrer können die Tübinger Straße bis zum Beginn des Umzugs befahren.
Während der Aufstellung ab 9 Uhr ist die Tübinger Straße für den Kfz-Verkehr bis zirka 15 Uhr nicht befahrbar. Entlang der gesamten Umzugsstrecke sind die Halt- und Parkmöglichkeiten ab 8 Uhr aufgehoben. Für den Lieferverkehr ist auf der gesamten Strecke teilweise beziehungsweise nach Maßgabe der Polizei eine Anfahrt bis zirka 13 Uhr möglich. Ab 13 Uhr wird die Umzugsstrecke für den gesamten Fahrzeugverkehr bis zirka 17 Uhr gesperrt. In diesem Zeitraum ist die An- und Abfahrt zu und von Parkhäusern oder Grundstücken, die an der Festzugstrecke liegen, teilweise nicht mehr möglich.
Die Buslinien 42 und 44 fahren zwischen 12.30 und zirka 16.30 Uhr nicht in die Planie. Die Linien 43, 92, X1 und X2 können in dieser Zeit die Querspange (Torstraße / Eberhardstraße / Rotebühlplatz) nicht befahren. Die Linien werden umgeleitet. An den entsprechenden Haltestellen werden Fahrgasthinweise von der SSB aufgestellt.
Ab 13 Uhr werden auch die Taxistände entlang der Strecke sowie der Busparkstreifen in der Münzstraße über den Zeitraum des Umzugs aufgehoben.
Besucher der Innenstadt werden dringend gebeten, das Parkleitsystem zu beachten oder am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Fotos. M. Palmer, Klaus