Das Kultusministerium hat alle öffentlichen und privaten Schulen sowie alle Kindergärten und Kindergartenträger im Land zum Coronavirus informiert. Es gibt Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.
Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll gibt das Ministerium Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.
„Die Fachleute des Robert-Koch-Institutes schätzen das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als gering bis mäßig ein. Dennoch gehen sie davon aus, dass die Zahl der Infektionen weiter ansteigen wird. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“ sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Mit dem Ende der Faschingsferien und dem Start des Unterrichts in der kommenden Woche steigt sicherlich auch der Informationsbedarf seitens der Eltern. Deshalb ist es gut, wenn sich alle mit den Vorgehensweisen vertraut machen können. Damit lassen wir die Schulen und Kitas nicht alleine.“
Empfohlene Vorgehensweise für Schulen und Kindertagesstätten
Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schul- beziehungsweise Kitabetrieb einzuschränken.
Erhält die Schule oder Kindertagesstätte Kenntnis von vorgenannten Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schul- beziehungsweise Kitaleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf.
Liste der Gesundheitsämter (PDF)
Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst ggf. notwendige Maßnahmen (zum Beispiel vorübergehender Ausschluss von Schülern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbote von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder der Kita).
Die Schulleitungen werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren. Schulen und Kindertagesstätten informieren darüber hinaus ihren jeweiligen Träger.
Über die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland sowie über Schüleraustausche ist im konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden. Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.
Schreiben des Kultusministeriums (PDF)
Landesgesundheitsamt: Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Robert Koch Institut: Aktuelle Informationen und Risikobewertung zum Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten zum Coronavirus
Ministerium für Soziales und Integration: Informationen zum Coronavirus
Quelle: Kultusministerium
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