Archive for März 16th, 2020

Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Allgemein

Pressemeldung 16.03.2020

Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes.

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Hilfeleistung an einem Hubsteiger; S-Ost, Gerokstraße

Posted by Klaus on 16th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Bericht der Feuerwehr Stuttgart

Lage
Die Zentrale der Stuttgarter Straßenbahn alarmierte die Feuerwehr zu einem Ölunfall an einem ihrem Hubsteiger. Gemäß der Alarm-und Ausrückordnung wurden die Kräfte der Feuerwache 1 und 2 alarmiert.

Maßnahmen
Durch größere Baumaßnahmen im Stuttgarter Süden werden im Bereich der Gerokstraße die Arbeiten teilweise mit entsprechenden Messpunkten überwacht. Bei der Installation von diesen Messpunkten an diversen Masten zur Überwachung evtl. auftretender Hangbewegungen brach die Hydraulikleitung des eingesetzten Hubsteigers. Da dies vom Bedienpersonal sofort bemerkt wurde, konnte die Austrittsmenge des verwendeten Bio-Öls klein gehalten werden.
Allerdings konnten hierdurch weder der Gelenkarm noch die Abstützung weiterbewegt werden.
Die Arbeiter waren dadurch in ihrem Arbeitskorb gefangen.
Durch das sofortige Sichern des Kanaleinlaufes durch die Feuerwehr konnte das Einlaufen des Öles weitestgehend verhindert werden. Die beiden Arbeiter im Arbeitskorb des Hubsteigers wurden über eine tragbare Leiter der Feuerwehr aus ihrer misslichen Lage befreit, sowie anschließend das ausgelaufene Öl mit Bindemittel aufgenommen. Abschließend wurde die Fahrbahn mit einem Reinigungsmittel vom Restöl befreit und alles nochmals nass gereinigt.

Die Fahrtrichtung stadtauswärts musste auch nach dem Ende des Feuerwehreinsatzes weiter gesperrt bleiben, da das Fahrzeug erst nach einer provisorischen Reparatur des hydraulischen Systems wegfahren kann. In dieser Zeit aus auch der Stadtbahnverkehr in stadtauswärtiger nicht möglich.

Kräfte Berufsfeuerwehr
Leitungsdienst und Löschfahrzeug Feuerwache 1, Rüstwagen-Umwelt Feuerwache 2

Fotos unter >>>>

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Allgemein

Pressemitteilung 16.03.2020

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
– in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
– Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
– Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
– Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Foto, Blogarchiv

Coronavirus: Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros untersagt

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Stuttgart

INFO

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den Betrieb von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Das teilte die Verwaltung am Montag, 16. März, mit.

Damit soll erreicht werden, dass ein enger Kontakt zwischen den Besuchern verhindert wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Allgemeinverfügung:

1. Ergänzung der Allgemeinverfügung vom 13.03.2020: Untersagung des gesamten Trainings- und Sportbetriebs in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in Vereinsräumen und Fitnessstudios aller Art; Verbot des Betriebs von Spielhallen, Spielbanken und Wettbürosnllgemeinverügung Coronavirus Fitnesstudios und Spielhallen (PDF)

Foto, Sabine

Ost – Alkoholika bei Gaststätteneinbruch erbeutet – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 16th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 16.03.2020

Unbekannte Täter sind in der Nacht auf Sonntag (15.03.2020) in eine Gaststätte an der Teckstraße eingebrochen und haben etliche Flaschen Alkoholika gestohlen. Die Täter schlugen zwischen 23.30 Uhr und 08.00 Uhr eine Scheibe der Gaststätte ein und gelangten so in die Räumlichkeiten. Sie brachen mehrere Mitarbeiterspinde auf und stahlen einen Tablet-PC vom Tresen. Zudem stahlen sie eine noch unbekannte Anzahl Flaschen mit alkoholischen Getränken. Der Wert des Diebesguts ist noch unbekannt, dürfte sich aber auf mehrere Hundert Euro belaufen.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Absage – Maibaumfest Stuttgart Wangen 2020

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Stuttgart Wangen

Liebe Mitveranstalterinnen und Mitveranstalter,
Liebe Wangenerinnen und Wangener,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Auch unser diesjähriges Maibaumfest wird aus den bekannten Gründen abgesagt.
Ich danke an dieser Stelle allen Vereinen, Firmen, Organisationen und Einrichtungen, die bereit waren, in diesem Jahr wieder mitzuwirken. Sie haben sicher Verständnis, dass wir auch für diese geplante Veranstaltung die gleichen Maßstäbe anlegen mussten, wie für alle anderen Maßnahmen. Ziel der Maßnahme ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und einzudämmen.

Außerdem bitte ich alle Nutzerinnen und Nutzer des Eberhard Ludwig Saales, der Kelterhalle, des Lamms und des Raums 11 im Bezirksrathaus um Rückmeldung, ob Sie Ihren Regelbetrieb (Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Sitzungen und Treffen etc.) aufrecht erhalten oder ebenfalls alle Termine bis auf Weiteres absagen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dass Sie alle gesund bleiben!

Herzliche Grüße

Beate Dietrich, Bezirksvorsteherin

Coronavirus: Stuttgarter Standesämter für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen – Eheschließungen nur noch mit maximal zehn Personen möglich

Posted by Klaus on 16th März 2020 in Stuttgart

INFO

Mustang als Hochzeitskutsche

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind das Standesamt im Stuttgarter Rathaus sowie die Standesämter in den Bezirksrathäusern ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Montag, 16. März, bekanntgegeben.

Kundinnen und Kunden können nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden. Außerdem sind Eheschließungen nur noch mit maximal zehn Personen (Paar und acht Personen inklusive Trauzeugen) möglich. Die Maßnahmen sind entscheidend, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Leiterin des Standesamts Stuttgart, Verena Rathgeb-Stein, sagte: „Auch die Standesämter müssen ihren Teil dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt wird. Deshalb müssen wir den Publikumsverkehr einschränken. Wir bemühen uns, trotzdem weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, um Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle beurkunden und Urkunden ausstellen zu können.“

Die Stadt empfiehlt Paaren, die eine Hochzeit an einem Wunschort gebucht haben, persönlich mit dem Veranstalter in Kontakt zu treten, um zu klären, ob die Trauung am Wunschort stattfinden kann.

Das Standesamt Stuttgart ist unter der Rufnummer 0711-216-88852 oder per E-Mail unter standesamt@stuttgart.de erreichbar. Die Kontaktdaten der Standesämter in den Bezirksrathäusern sind unter https://www.stuttgart.de/standesaemter aufrufbar.

Die Liste der vom eingeschränkten Dienstbetrieb betroffenen Ämter wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

Foto, Sabine

Ost – Mercedes gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 16th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 16.03.2020

Unbekannte haben am Sonntagmorgen (15.03.2020) einen Mercedes vom Hof einer Autowerkstatt an der Werderstraße gestohlen. Die Täter stahlen den schwarzen Mercedes E 200 offenbar gegen 08.00 Uhr vom frei zugänglichen Hof. Das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen S-PQ 2221 hat einen geschätzten Zeitwert von rund 15.000 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv