Archive for März 18th, 2020

Coronavirus: Wer zum „Einzelhandel für Lebens- mittel“ zählt

Posted by Klaus on 18th März 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat „Einzelhandel für Lebensmittel“, der nach der Corona-Verordnung des Landes geöffnet bleiben darf, erläutert. Damit will das Amt für öffentlich Ordnung der Branche eine Hilfestellung geben, teilte die Verwaltung am Mittwoch, 18. März, mit.

Weiterhin geöffnet bleiben dürfen demnach alle Geschäfte, deren Hauptzweck der Verkauf von Essen und Getränken ist. Dies gilt vor allem für Supermärkte und Getränkemärkte. Darüber hinaus sind aber auch Tee- und Kaffeeläden, Süßigkeitenverkauf, Gemüse- und Obsthändler, Wein- und Spirituosenhandlungen, sogenannte Tante Emma Läden und alle der Nahversorgung dienenden Lebensmittelgeschäfte nicht vom aktuellen Verbot erfasst. Diese Geschäfte dürfen zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin Kunden bedienen. Neu ist, dass auch ein Sonntagsverkauf zugelassen wird. Ebenfalls öffnen dürfen Bäckereien und Metzgereien zu den bisherigen Öffnungszeiten.

Außerdem dürfen gemäß der Landesverordnung, die am 17. März 2020 veröffentlicht wurde, geöffnet sein: Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, müssen geschlossen bleiben, auch in Einkaufszentren.

Die Verordnung des Landes knüpft an die Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer vom 16. März 2020 zum einheitlichen Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland an.

Fotos, Blogarchiv

Spiel- und Bolzplätze geschlossen – Stadt setzt Landesverordnung um

Posted by Klaus on 18th März 2020 in Stuttgart
Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bringt aktuell an alle Spiel- und Bolzplätzen Schilder an, die auf das Betretungsverbot aufmerksam machen. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren. Die Stadt setzt damit die „Verordnung der Landesregierung über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ vom 17. März 2020 um.
Spielplätze ab 18. März geschlossen
Die 603 Spiel- und Bolzplätze wie auch die fünf Waldspielplätze in Stuttgart sind ab sofort geschlossen.
Foto: Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau erklärte am Mittwoch, 18. März: „Es ist ein harter Schnitt für alle Eltern und Kinder, gerade jetzt wo Kindergärten und Schulen geschlossen sind. Dennoch gilt, dass soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren sind. Überall wo sich Menschen treffen, können Viren übertragen werden. Deswegen sind ab sofort unsere Spiel- und Bolzplätze geschlossen.“
Die Kinderbeauftragte der Stadt Maria Haller-Kindler appelliert an die Kinder: „Es ist wirklich hart für euch, dass ihr die Spielplätze in nächster Zeit nicht mehr besuchen dürft, jetzt wo das Wetter so schön ist. So könnt ihr aber mithelfen, dass das Virus sich nicht so schnell ausbreitet und vor allem alte Menschen, wie eure Großeltern nicht ernsthaft krank werden.“ Sie kündigte Ideen für Bewegungsspiele an. „Wir werden auf der Corona-Website Tipps veröffentlichen. Nachbarn und Mitbewohner bitte ich um Verständnis für Familien und Kinder, die in den nächsten Wochen viel Zeit in ihren Wohnungen verbringen werden. Seien Sie bitte nachsichtig, wenn es mal etwas lebhafter wird als sonst.“

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona.