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Vorrangiges Ziel aller Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu zählen auch besondere Hygienehinweise wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, wodurch jeder Einzelne einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten kann. Eine Vielzahl von Informationen und Hinweisen ist ab sofort auf der neu eingerichteten städtischen Website
www.stuttgart.de/coronavirus zu finden, die ständig aktualisiert wird. Die notwendigen Maßnahmen der Stadt werden im Übrigen laufend den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Die Verwaltung hat am Freitag, 6. März, mit Blick auf Veranstaltungen in der Landeshauptstadt darauf hingewiesen, dass bei der aktuellen Lage im Grundsatz zunächst jeder Veranstalter selbst für die Durchführung einer Veranstaltung verantwortlich ist und anhand der vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Kriterien mögliche Optionen prüfen muss.
Die Kriterien und Empfehlungen des RKI zeigen auf, welche Maßnahmen bei Großveranstaltungen Orientierung geben können, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Sie sind zu finden auf der Internetseite www.rki.de unter Infektionsschutzmaßnahmen oder auf www.stuttgart.de/coronavirus. Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, rät Veranstaltern generell, sich an die Empfehlungen des RKI zu halten. Ehehalt: „Das ist eine sehr gute Orientierung für Veranstalter, egal wie groß ihre Veranstaltungen sind. Die Empfehlungen zu befolgen hilft, Veranstalter zu sensibilisieren, welchen Beitrag sie selbst zur Eindämmung des Coronavirus leisten können und sollten.“
Dem Robert-Koch-Institut zufolge kann das Risiko auf Übertragung je nach Zusammensetzung der Teilnehmer, des Orts oder der Art der Veranstaltung steigen. Dazu liefert das RKI auf seiner Website eine Liste mit Anhaltspunkten. Auch Maßnahmen, um das Risiko einer Übertragung zu verringern, sind aufgelistet, beispielsweise eine angemessene Belüftung, Information über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes oder Einschränkungen für den Teilnehmerkreis. Auf www.stuttgart.de/coronavirus findet sich der direkte Link zu „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen“ des RKI.
Die Stadt bittet wegen der hohen Belastung des Gesundheitsamtes, sich zunächst mit den Kriterien und Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Veranstalter zu befassen. Sollten danach noch Fragen offenbleiben, können Veranstalter beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Beratung erfragen. Das Amt ist für solche Anfragen erreichbar unter gesundheitsamt@stuttgart.de.
Verschiebung von Veranstaltungen
Die Stadt wird eigene Veranstaltungen fortlaufend auf den Prüfstand stellen. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dem Risiko der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und damit mögliche Infektionsketten einzudämmen. Dazu kann auch die Verschiebung einzelner Veranstaltungen beitragen, bei denen eine Vielzahl von Menschen auf begrenztem Raum zu erwarten ist. Ein wichtiges Kriterium ist zudem, dass die Verschiebung einer Veranstaltung unter inhaltlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, sie gut zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen ist und die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Wann Veranstaltungen nachgeholt werden, kann noch nicht gesagt werden.
So wird die Erste Stuttgarter Kinderversammlung, die für den 11. März 2020 im Rathaus geplant war, verschoben. Die Kinderbeauftragte der Stadt, Maria Haller-Kindler, versprach: „250 Kinder aus der ganzen Stadt haben sich in den letzten Wochen sehr engagiert auf die Kinderversammlung zum Thema Umwelt und Natur vorbereitet. Die Ideen und Vorschläge der Kinder gehen nicht verloren. Wir werden die Versammlung auf jeden Fall und in Ruhe nachholen, mit den Einrichtungen in Kontakt bleiben und die Anträge der Kinder-Mitmischgruppen bearbeiten.“
In dieser Weise verfährt auch die Sportkreisjugend Stuttgart, die mitteilt, ihre Veranstaltung der Sportjugendehrung, die für den 13. März 2020 geplant war, verschieben zu wollen. Sportbürgermeister Dr. Martin Schairer sagt dazu: „Diesen Schritt kann ich gut nachvollziehen – und aufgeschoben ist ja auf keinen Fall aufgehoben!“ Das gleiche gelte auch für die in Bad Cannstatt geplante Sportlerehrung, die nun nicht am 30. März 2020 stattfinden soll, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.
Verschoben wird auch die für den 23. März 2020 geplante Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Obertürkheim. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte zur Verschiebung: „Für mich sind Einwohnerversammlungen wichtig, weil ich dort direkt von den Bürgerinnen und Bürgern erfahre, was sie bewegt. Wir holen die Versammlung nach!“ Die bereits über das Beteiligungsportal www.stuttgart-meine-stadt.de eingereichten Fragen werden zeitnah auf dem Portal beantwortet. Bezirksvorsteher Peter Beier erklärte: „Ich halte die Verschiebung für vernünftig, die Einwohner des Stadtbezirks werden das sicherlich verstehen. Wichtig ist, dass sie mit ihren Themen Gehör finden. Und daran ändert sich ja durch eine Verschiebung nichts.“