Archive for März, 2020

Aktuelle Information der GES Stuttgart e.V.:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Museumsbahnfreunde,
leider müssen auch wir unsere geplanten Dampfzugfahrten bis auf weiteres absagen.
Eine Durchführung halten wir in der derzeitigen Situation für unverantwortlich, insbesondere da unsere Fahrten von vielen Älteren und Kindern besucht werden.
Wir tragen Verantwortung gegenüber unseren Fahrgästen, Mitgliedern und allen Beteiligten! Deren Gesundheit steht an erster Stelle. So wollen auch wir einen Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus leisten.
Eine Durchführung der geplanten Fahrten hält der Vorstand in der derzeitigen Situation für unverantwortlich.
Wir werden Sie hier auf unserer Homepage zeitnah informieren, sobald der Museumsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Ihre GES Stuttgart e.V.

Jahresprogramm 2020 der GES Stuttgart e.V.

Foto, Blogarchiv

Wochenmärkte in Stuttgart bleiben am Samstag bis 15 Uhr geöffnet

Posted by Klaus on 21st März 2020 in Stuttgart

Die Märkte Stuttgart und die Beschicker der Wochenmärkte in der baden-württembergischen Landeshauptstadt erweitern in Zeiten der Corona-Krise ihre Öffnungszeiten. „Zur Sicherstellung der Versorgung und um den Menschen mehr Zeit für ihre Einkäufe zu geben, bleiben die Wochenmärkte bereits ab kommenden Samstag bis 15 Uhr geöffnet,“ sagt Thomas Lehmann, Geschäftsführer der Märkte Stuttgart GmbH.

Die Versorgung auf den 29 Stuttgarter Wochenmärkten ist weiterhin gesichert und sie bleiben geöffnet!

Pressetext>>>>>

Foto, Sabine

Weltwassertag am 22. März

Posted by Klaus on 21st März 2020 in Fotos, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

INFO

1993 hat die Unesco den Weltwassertag eingeführt, um auf die für alle Lebewesen lebensnotwendige Ressource „Wasser“ aufmerksam zu machen. Der Weltwassertag findet jährlich unter einem anderen Motto statt. Dieses Jahr steht das Thema „Wasser und Klimaschutz“ im Vordergrund.

Die Stadtentwässerung Stuttgart SES unterstützt den Wasser- und Klimaschutz durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr im Jahr 2007, die einige Jahre später in ganz Baden-Württemberg eingeführt worden ist. Somit wird für die Frischwassernutzung ein Schmutzwasserentgelt und für versiegelte Flächen die Niederschlagswassergebühr erhoben. Dadurch soll die Reduzierung von versiegelten Flächen begünstigt werden, denn das reine Regenwasser kann in nicht versiegelten Flächen versickern, das Grundwasser anreichern und für eine kühlende Verdunstung an heißen Sommertagen sorgen. Begrünte Dächer und Fassaden, Pufferspeicher oder Zisternen zur Bewässerung führen Regenwasser einer direkten Nutzung zu und leisten einen Beitrag zu einem positiven Stadtklima.

Stadtentwässerung Stuttgart schont Ressourcen

Seit 2006 betreibt die SES ein Qualitäts- und Umweltmanagement, um für die wichtigsten Kernprozesse des Eigenbetriebs kontinuierliche zu verbessern und fachlich auf dem aktuellsten Stand zu sein. In den vier Klärwerken der SES werden jährlich 80 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt. Dabei werden nicht nur elektrischer Strom und chemische Hilfsmittel, sondern auch große Wassermengen benötigt, vor allem für die Anlagen der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung.

Um den selbst gesetzten Umweltzielen zu entsprechen, wird zur Aufbereitung von Fäll- und Flockungsmitteln, zum Waschen von Rechengut, zur Spülung von Leitungen und Reinigung von Becken kein wertvolles Trinkwasser verwendet. Alle Klärwerke verfügen daher über ein System zur Aufbereitung von gereinigtem Abwasser mit einem eigenen Betriebswassernetz mit Filter-, Desinfektions-, und Druckerhöhungsanlagen. In den Klärwerken Möhringen und Plieningen wurden diese Systeme im Jahr 2016 mit einem Aufwand von drei Millionen Euro umfassend erneuert und auf den zukünftigen Bedarf ausgebaut. So kann die SES allein in diesen beiden Klärwerken 200.000 Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr durch Betriebswasser ersetzen. Die Klärwerke der SES leisten heute schon einen erheblichen Beitrag dazu, dass auch in trockenen Sommermonaten ausreichend Wasser in unseren Flüssen und Bächen ist.

Klimaschutz durch Energie aus Sonne und Faulgas

Nicht nur bei der Abwasserreinigung, sondern auch beim Klimaschutz ist die SES beispielgebend. Durch den Einsatz von Blockheizkraftwerken wird aus Faulgas, das bei der Klärschlammbehandlung anfällt, Strom und Wärme gewonnen. In den kommenden Jahren ist der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den Standorten der SES vorgesehen, um die Produktion des Eigenstroms weiter zu verbessern. Zudem wird der Fuhrpark stufenweise auf Elektromobilität umgestellt. Das gesamte Maßnahmenbündel spart jährlich rund 10.000 Tonnen Kohlendioxid ein. Darüber hinaus hat die SES als erster kommunaler Entwässerungsbetrieb 2017 eine Gemeinwohlbilanz aufgestellt und wurde erfolgreich auditiert.

Aktivkohle für mehr Umweltschutz

Für mehr Umweltschutz wird mit der geplanten „vierten Reinigungsstufe“ die Technik weiter ausgebaut. In Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart ist eine Variante für das Stuttgarter Hauptklärwerk ausgearbeitet worden. Dabei werden dem Wasser mit Hilfe von Aktivkohle Spurenstoffe wie Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutz-, Röntgenkontrast- und Korrosionsschutzmitteln oder Weichmacher entnommen.

Um die Bevölkerung für das Thema Abwasserreinigung und dessen dringende Notwendigkeit weiter zu sensibilisieren, bietet die SES Besichtigungen der Klärwerke und Einblicke in das Stuttgarter Kanalnetz an. Das Informationszentrum der SES hat jeden ersten Mittwoch im Monat geöffnet. Weitere Informationen unter www.stuttgart-stadtentwaesserung.de

Blaue Infrastruktur in Stuttgart

In Stuttgart gibt es mehr als 250 öffentliche Brunnenanlagen, die Passanten in den warmen Sommermonaten eine willkommene Abkühlung und Erfrischung bieten. Das Tiefbauamt betreibt davon rund 170 Anlagen. Im Zuge des kürzlich beschlossenen „Aktionsprogramms Klimaschutz“ ist der Bau weiterer Wasserspiele und Trinkwasserspender geplant.

Die Stuttgarter Brunnenbroschüre gibt einen Überblick über alle öffentlichen Brunnenanlagen im Stadtgebiet. Die Broschüre steht als PDF unter www.stuttgart.de/brunnen als Download zur Verfügung.

Weltwassertag
Fotos, Blogarchiv

Die Stadtbahn fährt ab Dienstag, 24. März 2020, nach dem Sonntagsfahrplan.

Die Stadtbahn fährt ab Dienstag, 24. März 2020, nach dem Sonntagsfahrplan.

Die Busse fahren montags bis samstags nach dem Samstagsfahrplan, an Sonntagen nach Sonntagsfahrplan.
Die Nachtbuslinien entfallen.
S-Bahnen nur noch im 30-Minuten-Takt!
Ab Dienstag, 24. März 2020, fährt die S-Bahn auf allen Linien nur noch im Halbstundentakt. Bisher fährt sie alle 15 Minuten. Auch der Nachtverkehr wird vom Wochenende an ausgesetzt.
Ersatzlos gestrichen werden die Frühanbindung des Flughafens sowie die Schusterbahn zwischen Kornwestheim und Stuttgart-Untertürkheim entfällt.

20.3.2020 – vvs.de

NEU 24.03.2020 Neu: Coronavirus in Stuttgart – OB Kuhn ordnet mehr Stadtbahnfahrten an
Von Thomas Durchdenwald

Coronavirus: OB Kuhn entsetzt über volle Stadtbahnen – SSB hat engeren Takt im morgendlichen Berufsverkehr zugesagt

Foto, Sabine

Weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona von der Landesregierung beschlossen

Posted by Klaus on 20th März 2020 in Allgemein

Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen, außerdem schliesst das Land die Gastronomie. Verstöße – zum Beispiel gegen das neue Niederlassungsverbot – könnten mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU). Pressekonferenz 20.03. 14:15 Uhr

Der Pressetext>>>>>

Gaststätten und Restaurants werden nach Kretschmanns Worten von Samstag 21.3.2020 an schließen. Essen zum Mitnehmen sei aber weiter erlaubt. Auch die Friseure werden geschlossen.
Man müsse auf die Schwächsten in der Gesellschaft Rücksicht nehmen, das seien die chronisch Kranken und die Älteren. „Bleiben Sie daheim. Reduzieren Sie jetzt ihre Kontakte“, mahnte der Regierungschef.

Coronavirus in Baden-Württemberg Gruppen von mehr als drei Personen in der Öffentlichkeit verboten
red/dpa

Kampf gegen Corona – OB Fritz Kuhn begrüßt Verschärfungen des Landes: „Verbot von Ansammlungen ist richtig und notwendig“

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die Verschärfungen der infektionsschützenden Maßnahmen durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt.
Der OB sagte am Freitag, 20. März: „Das Verbot von Ansammlungen mit mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen und in Parks ist richtig. Wir müssen die Menschen vor Ansteckung schützen, auch mit einschneidenden Maßnahmen. Und wir müssen offenbar auch Menschen, die trotz eindringlicher Warnungen immer noch in größeren Gruppen anzutreffen sind, vor sich selbst schützen. Deswegen ist das Verbot dringend notwendig. Ich appelliere eindringlich an alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter: Halten Sie sich an das Verbot und zwar ab sofort. Sie schützen sich und Ihre Mitmenschen, und Sie helfen damit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.“

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, hatte am Freitag, 20. März, weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. So werden nach einem Beschluss der Landesregierung ab Samstag, 21. März, alle Gastronomiebetriebe im Land geschlossen. Die Abholung und Lieferung von Speisen ist weiterhin zulässig. Zudem sind nur noch Ansammlungen von bis zu drei Personen auf öffentlichen Plätzen erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Eltern mit ihren Kindern. Innenminister Thomas Strobl wies darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro oder auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können. Die Landespolizei werde auf die Einhaltung der Beschränkungen achten.

Foto, Manu’s Bilderecke

 

Stöckach – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 20th März 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 20.03.2020

Unbekannte sind in der Nacht zum Donnerstag (19.03.2020) in eine Bäckerei an der Werastraße eingebrochen. Die Täter drückten gewaltsam eine Schiebetür am Eingang zur Seite und gelangten so in den Verkaufsraum. Die Täter flüchteten offenbar ohne Beute.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.

Foto, Blogarchiv

Internationaler Tag des Waldes am 21. März

Posted by Klaus on 20th März 2020 in Allgemein, Fotos

INFO

Am 21. März 2020 findet der Internationaler Tag des Waldes statt. Die naturnahe Waldwirtschaft dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt und deckt sich mit den klimaschutzpolitischen Zielen der Landesregierung.

„Baden-Württemberg ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar von Wäldern bedeckt. Das entspricht etwa 38 Prozent unserer Landesfläche. Am Tag des Waldes wird auf die vielfältigen Funktionen der Wälder für die Gesellschaft aufmerksam gemacht. Unser Wald ist Rohstofflieferant, Klimaschützer, Erholungsstätte für die Menschen und Rückzugsort für viele Tier- und Pflanzenarten. Wälder sorgen für gute Luft und sauberes Wasser“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf den Internationalen Tag des Waldes, der jährlich am 21. März begangen wird. Ziel der Landesregierung sei es, die Wälder in Baden-Württemberg in ihrer Leistungsfähigkeit und Vielfalt weiterzuentwickeln und dieses einmalige Naturerbe an kommende Generationen weiterzugeben.

„Nachhaltig bewirtschaftete Wälder sind essentiell wichtig zur Erreichung der weltweiten Klimaschutzziele. Wälder setzen Sauerstoff frei und regulieren die Umgebungstemperatur. Holz, das aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, bindet große Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid“, erklärte Forstminister Hauk. Werde das Holz in Bauwerken verbaut, bleibe diese Kohlenstoffsenke über Jahrzehnte und teilweise Jahrhunderte erhalten.

Vielfalt von waldtypischen Arten stärken

Seit den 1970er Jahren werde jeweils am 21. März der Internationale Tag des Waldes begangen. In diesem Jahr steht das Thema ‚„Biologische Vielfalt“ im Mittelpunkt. „Unsere moderne Waldwirtschaft im Land setzt auf artenreiche und gut strukturierte Mischwälder. Waldbesitzer und Forstleute arbeiten schon heute an den Wäldern der Zukunft. Dabei wird die Vielfalt von waldtypischen Arten gestärkt und die Wälder fit für den Klimawandel gemacht“, betonte der Minister. Für die Entwicklung der Wälder würden natürliche Prozesse einbezogen und mit waldbaulichen Impulsen kombiniert. Darüber hinaus stelle das Land mit seinem seit über zehn Jahren erfolgreichen Alt- und Totholzkonzept auf großer Fläche sicher, dass es auch genügend alte und abgestorbene Bäume gebe, die den darauf spezialisierten Arten und damit dem Naturschutz dienen.

„Vielen Menschen, vor allem in den großen Städten, sind die Zusammenhänge in unseren Wäldern und die gesellschaftliche Bedeutung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht immer geläufig. Der Internationale Tag des Waldes ist ein guter Anlass, um auf die Bedeutung der Wälder aufmerksam zu machen“, sagte Hauk.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald

Landesforstverwaltung Baden-Württemberg: Wald

Forst BW

SSB stellt die Nachtbusse ein

Presseinfo der SSB 18.03.2020

In der Nacht von Donnerstag, dem 19. März, auf Freitag, den 20. März, werden die Busse jedoch noch einmal fahren. Bereits in der folgenden Nacht werden die SSB-Nachtbuslinien auf unbestimmte Zeit nicht mehr unterwegs sein.

Foto, SSB

Ausnahmeregelungen für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Posted by Klaus on 19th März 2020 in Allgemein

INFO

Um die durchgehende Versorgung sicherzustellen und die Einkaufsströme zu entzerren, dürfen Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen werden müssen, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat mit einem Erlass vom 18. März die durch die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17. März 2020 erlaubte Sonntagsöffnung für Einrichtungen, die nicht aufgrund der Verordnung geschlossen werden müssen, näher geregelt. Danach ist eine Öffnung dieser Einrichtungen an allen Sonn- und Feiertagen für den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig.

Durchgehende Versorgung sicherstellen und Einkaufsströme entzerren

„Wir wollen die durchgehende Versorgung sicherstellen und erreichen, dass die Einkaufsströme entzerrt werden. Je weniger Menschen gleichzeitig einkaufen gehen, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (19. März) in Stuttgart. Zu diesen Einrichtungen zählen gemäß der Corona-Verordnung der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Die Regelung gilt bis zum Außerkrafttreten der Corona-Verordnung. Nach derzeitigem Stand geschieht dies am 15. Juni 2020.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Wirtschaftsministerium: Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus und häufig gestellte Fragen

Foto, Sabine

Verhalten in Zeiten von Corona – OB Kuhn: „Regeln zwingend notwendig“ – Polizei kontrolliert Einhaltung der Verordnungen

Posted by Klaus on 19th März 2020 in Stuttgart

INFO

Damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, sind alle Versammlungen und Veranstaltungen verboten. Die Regelung gilt grundsätzlich sowohl drinnen als auch draußen. Hintergrund der Regelung ist, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig an einer Örtlichkeit aufhalten. Zudem sind Sport- und Spielplätze geschlossen.
Dennoch treffen sich nach wie vor viele Menschen in öffentlichen Parks und auf Plätzen – wie Schlossplatz, Marienplatz oder Max-Eyth-See – und halten dabei den Mindestabstand von zwei Metern nicht ein. Immer wieder wird auch die Sperrung der Sport- und Spielplätze ignoriert. Stadt und Polizei weisen darauf hin, dass die infektionsschützenden Maßnahmen, die in den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart niedergeschrieben sind, für die Bevölkerung bindend sind.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Donnerstag, 19. März: „Jeder muss die Verhaltensregeln unbedingt beachten. Das fällt nicht immer leicht, aber die Regeln sind zwingend notwendig und dienen dem eigenen Schutz und dem Schutz aller. Das gilt beim Einkauf und im öffentlichen Raum. Wer sich nicht an die Verhaltensregeln hält, wer jetzt noch in Gruppen die Plätze oder Parks bevölkert, handelt sehr fahrlässig und gefährdet unser Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Ansteckungsketten zu unterbrechen.“
Die Polizei überwacht ab jetzt intensiv die Einhaltung der Verordnungen, insbesondere im Hinblick auf untersagte Veranstaltungen und Versammlungen. Kontrolliert wird verstärkt im öffentlichen Raum – insbesondere auf Straßen, Plätzen, in Anlagen und an sonstigen Treffpunkten.

Verhaltensregeln beachten

Generell gilt: Das Coronavirus wird durch direkten Kontakt untereinander verbreitet, insbesondere durch Tröpfchenübertragungen und Händeschütteln. Beachten Sie deshalb unbedingt die Hygieneregeln zum regelmäßigen Händewaschen und zum Niesen in die Armbeuge. Verzichten Sie aufs Handgeben. Fassen Sie sich nicht ins Gesicht. Bleiben Sie auf Abstand zu anderen Personen, am besten zwei Meter. Das gilt unbedingt auch beim Schlangestehen im Supermarkt, im Baumarkt, wo auch immer. Vermeiden Sie es dringlich, Menschentrauben zu bilden – in Parks, auf öffentlichen Flächen und auf Sport- oder Spielplätzen.
Überhaupt sollten Sie soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren und zuhause bleiben. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Beachten Sie zwingend alle Verbotsregeln. Nur so kann es gelingen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Unter www.stuttgart.de/corona informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Foto, Blogarchiv