Archive for März, 2020

Grabkapelle – Festakt zur Grundsteinlegung 24.04.2020

Grabkapelle auf dem Württemberg

Fest & Aktionstag
Termin: Freitag, 24.04.2020, 17:30

 

 

 

 

Programm

Beginn 17.30 Uhr

  • Auftritt des Maulbronner Kammerchor
  • Begrüßung
  • Festrede zur 200-jährigen Grundsteinlegung der Grabkapelle auf dem Württemberg
  • Enthüllung der Kopie des Porträts Königin Katharinas
  • Auftritt des Maulbronner Kammerchor
  • Gemeinsamer Gesang: „Preisend mit viel schönen Reden“
  • Stehempfang

Infos zur Grabkapelle und Die Grabkapelle auf dem Württemberg von 1824

Foto, Blogarchiv

Grabkapelle – VON DER IDEE BIS ZUR EIN- WEIHUNG – Sonntag, 31.05.2020

FÜHRUNG ANLÄSSLICH DER GRUNDSTEINLEGUNG VOR 200 JAHREN

Grabkapelle auf dem Württemberg
Sonderführung: Jubiläen & Jahrestage
Referent: Ines Dumas M.A.

Wie kam es dazu, dass das Mausoleum für Königin Katharina als perfekter Rundtempel nach Vorbildern der Antike und der Renaissance errichtet wurde? Was genau in den fünf Jahren 1819 bis 1824, vom Tod der Königin bis zur Einweihung, geschah, ist eine spannende Geschichte – zu erleben bei dieser Führung. Am Beginn steht ein Architektenwettbewerb, dessen Beiträge man sich gegensätzlicher kaum vorstellen kann.

Info Grabkapelle Württemberg
Foto, Blogarchiv Klaus

Coronavirus – Leiter Gesundheitsamt, Prof. Ehehalt appelliert eindringlich: „Nehmen Sie das Virus ernst, reduzieren Sie soziale Kontakte, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind“ – 150 Infizierte in Stuttgart bekannt – Missachtung einer verfügten Quarantäne strafbar

Posted by Klaus on 15th März 2020 in Stuttgart

INFO

Derzeit sind in der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand Sonntag, 15. März, 16 Uhr) 150 Menschen registriert, die an dem neuartigen Coronavirus erkrankt sind. Die Stadt beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbar daran an.
Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, appellierte am Sonntag, 15. März, eindringlich an die Bevölkerung: „Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen um. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Achten Sie strikt auf Einhaltung der Hygieneregeln. Reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum und bleiben Sie zuhause, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind.“

Amtsleiter Ehehalt sagte weiter: „Jetzt sind wir alle in der Pflicht, viele gute und vernünftige Einzelentscheidungen zu treffen, die auf den ersten Blick nicht wichtig, in der Gesamtsumme aber umso weitreichender sind.“ Wichtig sei, dass jetzt jeder Einzelne das ihm Mögliche dazu beitrage, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung zu verlangsamen. „Wir treffen aktuell weitreichende und einschneidende Entscheidungen. Dies tun wir, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Die Entscheidungen sind der ernsten Lage angemessen, sowohl was ihren Zeitpunkt als auch ihre Tragweite anbetrifft“, so der Leiter des Gesundheitsamtes.

Das Amt erfasse kontinuierlich die aktuelle Lage und bewerte diese. Ehehalt: „Das, was gerade in Stuttgart passiert, war aufgrund der Berichte aus anderen Ländern erwartbar und ist besorgniserregend zugleich: Es stecken sich immer mehr Menschen an. Deswegen müssen wir uns auch auf schwere Krankheitsverläufe gefasst machen.“ Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, seien Behörden und Bürger gleichermaßen gefordert.

Verstoß gegen Quarantäne ist strafbar

Das Amt für öffentliche Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verfügung strafbar sind. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Dr. Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Im Video erläutert der Leiter des Gesundheitsamts die Lage in Stuttgart

Prof. Ehehalt erläutert in einem Video Details der Entwicklung in Stuttgart und auch die Konsequenzen für die Behörden und die Bevölkerung. Das Video ist abrufbar unter: www.stuttgart.de/corona . Dort informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

Infektionsschutz Coronavirus: Kindertagesstätten und Schulen ab Dienstag geschlossen – Bürgermeisterin Fezer: „Notfallbetreuung in begründeten Ausnahmefällen möglich“

Posted by Klaus on 15th März 2020 in Stuttgart

INFO

Die Schulen, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Stuttgart bleiben ab Dienstag, 17. März, bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Eine Notfallbetreuung wird eingerichtet, wenn entweder beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist.
„Eine Öffnung der Einrichtungen am Montag ist aus organisatorischen Gründen für viele Beteiligte noch notwendig“, erklärte die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, am Sonntag, 15. März. Sie appellierte zugleich aber an die Eltern oder Erziehungsberechtigten: „Wenn irgend möglich, sollten Eltern, die nicht zum Bereich kritische Infrastruktur gehören, ihre Kinder aber nicht mehr in die Kindertageseinrichtungen bringen.“ Damit könnte, so die Bürgermeisterin, das Infektionsrisiko der Kinder, die weiter betreut werden müssen, verringert werden.

Fezer sagte: „Wir haben abgewogen, um eine Lösung zu finden, die die Gesundheit der Kinder und ihrer Familien schützt und gleichzeitig den Eltern ermöglicht, sich auf die neue Situation einzustellen. Der Schutz vor Infektionen rechtfertig die schnelle Schließung. Da die Einrichtungen am Montag noch offen sind, wird ein geordneter Übergang in die Neuorganisation von Betreuung und Lernen ermöglicht. Das gibt vor allem den Familien Zeit, neu zu planen und eine Betreuung zu organisieren. Dennoch ist dies ein weitreichender Eingriff in den Alltag der Familien. In Einzelfällen werden wir eine Notfallbetreuung anbieten, damit das Gemeinwesen weiter funktioniert.“

So kann ein Kind weiterhin betreut werden, wenn entweder beide Elternteile (Erziehungsberechtigte) oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist.

Dazu zählen insbesondere

  • die Gesundheitsversorgung,
  • medizinisches und pflegerisches Personal,
  • die Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten,
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) oder
  • die Lebensmittelbranche.

Diese Ausnahmen hatte die Landesregierung am Freitag festgelegt.

Bürgermeisterin Fezer: „In allen Kitas der freien und öffentlichen Träger werden Notfallgruppen betreut. Dazu geben die Eltern eine schriftliche Erklärung ab, dass sie die Voraussetzungen erfüllen.“ Wichtig sei, dass alle Kitas Notfallgruppen betreuen. „Im Sinne des Infektionsschutzes wäre es falsch, die Kinder in Großgruppen zu konzentrieren.“

Zu den Schulen sagte Fezer: „Auch in Schulen werden ab Dienstag nur die Kinder der Klassen 1 – 6 betreut, bei denen beide Elternteile, beziehungsweise der allein erziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Die Überprüfung der Voraussetzungen wird von den Schulleitungen organisiert.“

Die Stadt informiert online über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben unter: www.stuttgart.de/corona .

Anhänge:

Infektionsschutz: Stadt trifft weitreichende Entscheidungen

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie Versammlungen, auch unter 1.000 Teilnehmenden.

Der Betrieb von Clubs, Bars und Tanzlokalen ist untersagt.

Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen.

Alle städtischen Bibliotheken, das Planetarium, die Musikschule und das Stadtarchiv werden geschlossen.

Der Betrieb der vhs stuttgart, von Museen, von Kinos und von Bädern wird untersagt. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt.

Ausnahmen hiervon nur bei begründeten Einzelfällen möglich. Alle Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Das hat die Stadt am Freitag, 13. März, 13 Uhr bekannt gegeben.

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Coronavirus – Leiter Stuttgarter Gesundheitsamt, Prof. Ehehalt: „Besorgniserregender Entwicklung konsequent entgegentreten“ – 80 Infizierte in Stuttgart bekannt – Missachtung Quarantäne strafbar

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart

INFO vom 14.03. 17:00

Die Landeshauptstadt Stuttgart beurteilt die aktuelle Entwicklung fortlaufend und passt ihre Strategie zur Bekämpfung des neuartigen Corona unmittelbar daran an. Derzeit sind in Stuttgart (Stand Samstag, 14. März, 17 Uhr) 80 Menschen registriert, die an Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankt sind, 25 mehr als am Vortag.

Der Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, warnt die Bevölkerung eindringlich davor, das neuartige Coronavirus nicht ernst zu nehmen: „Wichtig ist, dass jetzt jeder Einzelne das ihm Mögliche dazu beiträgt, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung zu verlangsamen. Wir treffen aktuell weitreichende und einschneidende Entscheidungen. Dies tun wir, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Die Entscheidungen sind der ernsten Lage angemessen, sowohl was ihren Zeitpunkt als auch ihre Tragweite anbetrifft.“

Das Gesundheitsamt erfasse kontinuierlich die aktuelle Lage und bewerte diese. Ehehalt: „Das, was gerade in Stuttgart passiert, war aufgrund der Berichte aus anderen Ländern erwartbar und ist besorgniserregend zugleich: Es stecken sich immer mehr Menschen an. Deswegen müssen wir uns auch auf schwere Krankheitsverläufe gefasst machen.“ Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, seien Behörden und Bürger gleichermaßen gefordert: „Jetzt sind wir alle in der Pflicht, viele gute und vernünftige Einzelentscheidungen zu treffen, die auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen, in der Gesamtsumme aber umso weitreichender sind.“ Dazu zählt Prof. Ehehalt auch, die sozialen Kontakte auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.

Verstoß gegen Quarantäne ist strafbar

Das Amt für öffentliche Ordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verfügung strafbar sind. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Dr. Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafen. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Im Video erläutert der Leiter des Gesundheitsamts die Lage in Stuttgart

Prof. Ehehalt erläutert in einem Video Details der Entwicklung in Stuttgart und auch die Konsequenzen für die Behörden und die Bevölkerung. Das Video ist ab etwa 18 Uhr abrufbar unter: www.stuttgart.de/coronavirus dort informiert die Stadt über das Virus und seine Auswirkungen auf das öffentliche Leben.

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Zum Schutz vor dem Coronavirus: Trainings- und Sportbetrieb in Vereinen und Fitnessstudios untersagt

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Stuttgart
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.
Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März, mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.

Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen.

Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Die Verfügung wird nach Fertigstellung veröffentlicht.

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Mercedes-Benz Museum vorübergehend geschlossen

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Allgemein

Als Vorsorgemaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus ist das Mercedes-Benz Museum vorübergehend geschlossen. Bereits gebuchte Eintrittskarten oder Führungen werden dazu voll erstattet oder können kostenfrei storniert werden.

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Appell an Arbeitgeber und Beschäftigte

Posted by Klaus on 14th März 2020 in Allgemein

INFO

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und  und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut appellieren eindringlich an die Unternehmen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten und der Genehmigung von Home Office alle Spielräume zu nutzen und größtmögliche Flexibilität zu bieten. Außerdem setzen sie auf gegenseitige Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme innerhalb der Belegschaft.

Nach Entscheidung der Landesregierung mit Blick auf den Corona-Virus vorerst alle Schulen und Kindertagesstätten im Land zu schließen, haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an Arbeitgeber und Arbeitnehmer appelliert, im Einzelfall einvernehmliche Lösungen zu finden. „Uns ist bewusst, dass die Schließung der Schulen und Kitas insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern sowie deren Arbeitgeber vor große Herausforderungen stellt. Wir appellieren daher eindringlich an die Unternehmen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten und der Genehmigung von Home Office alle Spielräume zu nutzen und größtmögliche Flexibilität zu bieten. Außerdem setzen und hoffen wir auf die gegenseitige Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme innerhalb der Belegschaft.“

Baden-Württemberg ist, was die Fallzahlen betrifft, neben Bayern und Nordrhein-Westfalen das vom Corona-Virus am stärksten betroffene Bundesland und damit in einer besonderen Situation. Hinzu kommt, dass Baden-Württemberg an das französische Risikogebiet Grand Est grenzt. Nach Ergebnissen der Mikrozenzuserhebung im Jahr 2018 können von der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen bis zu 1,6 Millionen Familien mit Kindern (einschließlich Alleinerziehende) betroffen sein. „Die Schließung der Einrichtungen ist eine harte, aber in der jetzigen Situation die einzig richtige Maßnahme, um die baden-württembergische Bevölkerung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu schützen“, so der Ministerpräsident. Er und Hoffmeister-Kraut warnten in diesem Zusammenhang davor, bei der Kinderbetreuung nicht auf ältere Menschen wie zum Beispiel die Großeltern zurückzugreifen, da alle über 60 Jahre zur besonders gefährdeten Gruppe zählten.

Grundsätzlich müssten sich Eltern, deren Kinder wegen Schließung von Kindertagesstätten und Schulen betreut werden müssen, selbst um eine anderweitige Betreuung kümmern. Sie hätten keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und müssten, wenn sie keine andere Betreuung organisieren könnten, Überstunden abbauen, Urlaub nehmen oder im Homeoffice arbeiten, erläuterte Hoffmeister-Kraut. „Dies stellt für einen Großteil der Gesellschaft eine erhebliche Belastung dar. Wenn wir jetzt alle zusammenhalten und an individuellen Lösungen für den jeweiligen Einzelfall arbeiten, werden wir diese Herausforderung meistern“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

Hoffmeister-Kraut betonte außerdem, es würden Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (z.B. Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und -einzelhandel, Müllabfuhr) sichergestellt. Weiter sprach sie ihren Dank an all jene aus, die im Moment die öffentliche Versorgung im Land sicherstellen.

Hygieneregeln in Bahnen und Bussen beachten

INFO

Das Verkehrsministerium hat angesichts der steigenden Zahl von am Coronavirus Infizierten im Land Informationsmaterialen zu den Verhaltensregeln in Bahnen und Bussen erstellt. Insbesondere Risikogruppen, etwa ältere Menschen, sollten unnötige Fahrten vermeiden.

Angesichts der wachsenden Infektionszahlen durch das Corona-Virus rät das Verkehrsministerium zu umsichtigem Verhalten im öffentlichen Personennahverkehr. Insbesondere sollten Risikogruppen gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts unnötige Fahrten vermeiden. Generell wird empfohlen, Stoßzeiten von Bussen und Bahnen zu umgehen.

Verhaltensregeln in Bahnen und Bussen beachten

Zu Verhaltensregeln in Bahnen und Bussen hat das Verkehrsministerium Informationsmaterialen erstellt, das den Verkehrsunternehmen zur Ausstattung der Fahrzeuge zur Verfügung gestellt wird. Die Eisenbahnunternehmen, die im Auftrag des Landes fahren, wurden bereits damit versorgt. Den Eisenbahnunternehmen wird empfohlen, die Türen der Fahrzeuge an den Haltestellen automatisch zu öffnen, sofern die Fahrzeuge dies technisch erlauben.

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte, dass die meisten Verkehrsunternehmen im Busverkehr bereits auf einen Einstieg beim Fahrer sowie einen Fahrerverkauf von Tickets verzichten, um das Fahrpersonal zu schützen. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Fahrgäste werden gebeten, die Fahrkarten an Automaten oder per Handyticket zu erwerben.

Hygienetipps (Bild: Verkehrsministerium Baden-Württemberg / bwegt)