Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai
Der Schulbetrieb im Land startet am 4. Mai 2020 schrittweise und stark eingeschränkt. Es sind erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Vorrang hat zunächst die Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das heißt, dass am 4. Mai die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen neun und zehn der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen starten. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
„Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“, erläutert Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb seien außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz: „Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Planungen und Vorgaben in dieser ungewöhnlichen Zeit eine große Herausforderung darstellen. Ich danke allen Schulleitern und Lehrkräften für ihren unermüdlichen Einsatz.“ Schulen, die bei der Umsetzung Beratung und Unterstützung brauchen, könnten sich selbstverständlich an die Schulaufsicht und auch an das Kultusministerium wenden.
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