Archive for April 23rd, 2020

ver.di Baden-Württemberg zur geänderten 800 Quadratmeter Regel

Posted by Klaus on 23rd April 2020 in Allgemein

Presemitteilung ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg

ver.di Baden-Württemberg zur geänderten 800 Quadratmeter Regel im Handel: Wirksamer Schutz ist das Wichtigste – Rückkehr zur Normalität muss vom Gesundheitsschutz bestimmt werden
 
ver.di Baden-Württemberg zur gestern erfolgten Änderung der 800 Quadratmeter Regel für den Einzelhandel:

Bernhard Franke, ver.di Landesfachbereichsleiter Handel: „Irritierend ist, wie schnell die Landesregierung dem Druck der Arbeitgeber nachgibt. Entscheidend ist doch der Schutz von Beschäftigten und Kundinnen und Kunden. Deshalb ist das Allerwichtigste: Es darf jetzt kein Wettrennen geben, wer am schnellsten wieder die Pforten öffnet. Erst, wenn für ausreichend Schutz gesorgt ist, dürfen die Beschäftigten zurück an ihre Arbeitsplätze. Darauf freuen sie sich, sie haben aber auch berechtigte Ängste. Diese Ängste werden übrigens nicht kleiner, wenn die Landesregierung über Nacht als riskant eingestufte Maßnahmen wieder revidiert. Neben dem konkreten Schutz vor Ort ist das Vertrauen in den Sinn getroffener Maßnahmen eine wichtige Ressource, wenn wir alle in der Bekämpfung der Pandemie mitnehmen wollen. Dazu gehört auch eine wirksame Kontrolle der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durch die Behörden. Nur dadurch kann jetzt bei den Handelsbeschäftigten verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.“

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Der Weg zurück in die Normalität ist natürlich geprägt von trial and error. Es darf jetzt aber auf keinen Fall auch nur der Eindruck entstehen, dass die kommenden Schritte mehr von wirtschaftlichen Interessen als vom Gesundheitsschutz bestimmt werden. Wir haben leider immer mehr den Eindruck, dass es Gruppen gibt, die weniger Gehör finden, dazu gehören auch die Gewerkschaften. Stichworte sind neben dem Arbeitsschutz die immer noch nicht geklärte Aufstockung des KUG, oder das immer unerträglichere Warten auf die verdiente Prämie in vielen hoch belasteten Bereichen.“

Foto, Blogarchiv

Land erlaubt Öffnung größerer Geschäfte mit abgetrennter Verkaufsfläche

Posted by Klaus on 23rd April 2020 in Allgemein

INFO

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir haben die Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Das Land wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und das Wirtschaftsministerium wird durch eine Änderung der Gemeinsamen Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ermöglichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen können.“

Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben müssen, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.

Die Neuregelung gilt ab dem 23. April 2020.

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung (PDF)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Sabine