Kurzarbeitergeld bei S.Ground am Flughafen Stuttgart wird doch aufgestockt
Presseinfo ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 27. April 2020
ver.di ist erleichtert, dass die Beschäftigten der S.Ground am Stuttgarter Flughafen nun doch eine Aufstockung ihres Kurzarbeitergeldes erhalten. Damit wird rund 350 Beschäftigten, die seit März in Kurzarbeit sind, der sichere Gang zum Sozialamt erspart. Der Flughafen hat heute mitgeteilt, für die Monate April bis Juni das Kurzarbeitergeld im Tochterunternehmen S. Ground auf mindestens 80 Prozent aufzustocken.
Andreas Schackert, ver.di Landesfachbereichsleiter Verkehr: „Das ist ein Lichtblick, eine erste gute Nachricht nach vielen Wochen der Unsicherheit. Die Kolleginnen und Kollegen am Flughafen Stuttgart haben derzeit keinerlei Perspektive. Niemand weiß, wie lange die Kurzarbeit noch dauert. Es war überfällig, dass sich Land und Stadt als Eigentümer ihrer Verantwortung für die Beschäftigten stellen. Ohne den hohen Standard, den der TV Covid für den öffentlichen Dienst gesetzt hat, wäre das nicht möglich gewesen. Wir fordern alle Arbeitgeber am Stuttgarter Flughafen auf, diesem Beispiel nun zu folgen.“
Am Boden arbeiten am Stuttgarter Flughafen weitere 125 Beschäftigte bei Losch und 150 Beschäftigte bei der Swissporttochter Apron. Auch hier sind die meisten in Kurzarbeit, bisher ohne Aufstockung.
S.Ground, die zu überwiegenden Teilen dem Land und der Stadt Stuttgart gehört, führt am Airport für fast alle Fluglinien Check In und Boarding durch. Diese Arbeit ist derzeit praktisch eingestellt worden. Die Gehälter liegen überwiegend zwischen 11,60 und 14,80 Euro. Mit Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent hätten viele Beschäftigte das Existenzminimum nicht erreicht.
Die S. Ground gehört zu 49 Prozent dem Konzern AHS, bei dem der Flughafen Stuttgart ebenfalls Miteigentümer ist. Im Monat März hatte der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld in allen AHS-Unternehmen, auch der S.Ground, noch auf 100 Prozent aufgestockt. Ab April war bisher in allen AHS-Unternehmen keine Aufstockung vorgesehen. Nun wird bei der S.Ground neben einer allgemeinen Aufstockung auf 80 Prozent noch eine individuelle Aufstockung entsprechend des zurückliegenden Einkommens gezahlt.
Foto, Klaus