Archive for April, 2020

Gänsheide – Mehrere Autos bei Unfall beschädigt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 29th April 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht29.04.2020

Ein 77 Jahre alter BMW-Fahrer hat am Mittwoch- nachmittag (29.04.2020) bei einem Verkehrsunfall mehrere geparkte Autos, eine Mülltonne sowie ein Fahrrad beschädigt. Der 77-Jährige parkte offenbar gegen 15.25 Uhr seinen BMW rückwärts aus einer Hofeinfahrt im Metzlerweg aus. Aus bislang noch nicht abschließend geklärten Gründen verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und beschädigte insgesamt drei geparkte Autos, eine Mülltonne sowie ein Fahrrad. Auch ein Garagentor sowie eine Garagenwand wurden beschädigt. Der 77-Jährige erlitt bei dem Unfall offenbar keine Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Basti Steegmüller

Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismus, Hotellerie und Gastronomie

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Allgemein

INFO

Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vorgestellt. Die Branche soll eine konkrete Perspektive erhalten. Das Konzept sieht schrittweise Lockerungen vor, wobei der Gesundheitsschutz Vorrang hat.

Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF) entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen. Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein.

Schrittweise Lockerungen – Gesundheitsschutz hat Vorrang

„Bei den Szenarien für die schrittweise Rücknahme der Beschränkungen haben wir es uns nicht leichtgemacht. Denn natürlich ist bei allen Maßnahmen zu beachten, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Deshalb sieht das Konzept die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten vor. Voraussetzung ist auch immer, dass die epidemiologische Lage sich weiter stabilisiert“, erklärten Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, Tourismusminister Guido Wolf, der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Aus Sicht von Tourismusminister Guido Wolf und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut könnten die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz mit der Kanzlerin am Mittwoch, 6. Mai 2020, entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen, sodass in Baden-Württemberg Lockerungen und Wiedereröffnungen der ersten Stufe bereits ab Mitte Mai möglich wären.

Branche braucht konkrete Perspektive

Tourismusminister Guido Wolf: „Uns war es wichtig, gemeinsam und länderübergreifend für diese Branche ein realistisches Konzept zu entwickeln. Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind durch die Krise massiv betroffen und werden leider noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Umso wichtiger ist für diese Branche eine konkrete Perspektive. In einigen Bereichen von Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind absehbar Lockerungen möglich, ohne dass dadurch der Infektionsschutz vernachlässigt würde. Zuerst Wiedereröffnen könnten Angebote und Ziele an der frischen Luft, wo sich Abstandsregeln ohne Weiteres einhalten lassen. Auch für Gastronomie und Hotellerie kann und soll es aus unserer Sicht baldige Öffnungen, zumindest mit reduzierten Auslastungen, geben.“

„Gerade weil wir noch lange mit dem Coronavirus leben werden müssen, braucht unsere Hotellerie und Gastronomie schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive. Nur so können wir eine nie da gewesene Insolvenzwelle vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft in unseren Regionen massiv beeinflussen wird. Klar ist für mich aber auch: Wiedereröffnungen und Lockerungen dürfen nur auf Grundlage von konsequenten und allgemeingültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen bei den Kunden und ist Voraussetzung dafür, für unser Gastgewerbe eine verlässliche Zukunftsperspektive zu schaffen. Mit den von uns erarbeiteten fundierten Konzepten tragen wir beiden Anliegen gleichermaßen Rechnung“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagte: „Der Tourismus ist die Branche, die von der Corona-Krise am härtesten betroffen ist. Deshalb wollen wir den Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konkrete wirtschaftliche Perspektive geben und gleichzeitig einen Vorlauf zur Öffnung der Betriebe ermöglichen. Dazu sind jetzt schnell verlässliche Regelungen zur Wiedereröffnung erforderlich. Dabei gilt es eine kluge Balance zu halten zwischen dem Schutz der Gesundheit und einer jeweils neu zu bewertenden und begründenden Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung für die Betriebe und deren Mitarbeiter und Kunden, damit auch der Tourismussektor an der Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben kann.“

Niedersachsens Tourismusminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit Blick und unter Beachtung des Infektionsgeschehens scheint der richtige Zeitpunkt gekommen, um dem Tourismus wieder eine Perspektive zu geben. Jede der drei Phasen eröffnet weitere Freiheiten für Touristen und Anbieter. Damit sind natürlich auch Risiken der Verbreitung verbunden. Deshalb schlagen wir ein maßvolles Tempo vor und setzen die strikte Einhaltung von Hygiene und Abstandsvorgaben voraus. Der Tourismus in Zeiten von Corona stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ich habe jedoch großes Vertrauen, dass sich Tourismusunternehmen und Gäste verantwortungsvoll verhalten. In Niedersachsen könnten wir baldmöglichst in die erste Lockerungsphase starten.“

Tourismus ist sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche

Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie- und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.

Drei-Phasen-Szenario zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF)

Entwurf einer Gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelbetrieben zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Coronavirus (PDF) – Tritt erst mit entsprechender Änderung der Corona-Verordnung in Kraft

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Regelung für Gottesdienste und Gebetsver- anstaltungen

INFO

Ab Montag, 4. Mai 2020, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können. Dies hat die Landesregierung gemeinsam mit Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits am Dienstag sprach Kretschmann hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. „Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür“, so Ministerpräsident Kretschmann.

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder gefeiert werden können. Sie werden anders sein, als wir sie kennen – aber ganz klar: Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen“, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Insgesamt ist es schön, wieder sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen.“

Ab Montag, 4. Mai, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsver- anstaltungen wieder stattfinden können.

Hierfür hatte man sich in den Gesprächen auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbst- organisationsrechts der Kirchen und Religions- gemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:

  • Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
  • An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
  • Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.

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2020 Kein Volksfest auf dem Cannstatter Wasen

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Fotos, Stuttgart, Volksfest und Frühlingsfest

Stadt Stuttgart sagt Cannstatter Wasen 2020 ab – Risiko in Corona-Zeiten zu hoch

Das Cannstatter Volksfest kann dieses Jahr nicht stattfinden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat hervor, die Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Mittwoch, 29. April, auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird am 8. Mai darüber befinden.

OB Kuhn erläuterte: „Es ist eine harte Entscheidung. Nach intensiver Abwägung ist klar: Der Gesundheitsschutz lässt nichts anderes zu. Wir alle machen uns aktuell große Mühen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das können wir nicht aufs Spiel setzen. Wir wollen und müssen die Gäste aus Nah und Fern, unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirte, die Schausteller, Dienstleister oder auch die Hotellerie vor einer Ansteckung schützen.“ Bis Herbst sei nicht damit zu rechnen, dass ein hoher Grad an Durchseuchung erreicht, ein Impfstoff oder ein wirksames Medikament entwickelt sei. „Es ist ein Trost, dass wir nach Ende der Corona-Krise ein umso schöneres Fest feiern werden“, so Kuhn.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Es ist nicht erwartbar, dass die zur wirkungsvollen Eindämmung der Pandemie erforderlichen Voraussetzungen in den kommenden Wochen in ausreichendem Maße vorhanden sind. Durch das Volksfest könnte sich das Coronavirus über Ländergrenzen verbreiten. Das wäre aus gesundheitlicher Sicht unverantwortlich. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir Risiken minimieren können, aber solche Vorgaben lassen sich nicht bei einem Fest dieser Art und Größe umsetzen.“

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sagte: „Es war eine schwere Entscheidung, aber eine richtige. Die Bürger werden sie sicherlich akzeptieren, denn die Beunruhigung ist groß. Wir sind mit den Schaustellern und Festwirten im Austausch. Für sie haben Bund und Länder Hilfen bereitgestellt. Auch wir wollen ihnen unter die Arme greifen.“

Der Geschäftsführer der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co.KG, Andreas Kroll: „Bei allen Beteiligten herrscht großes Bedauern. Die Auswirkungen sind erheblich. Aber die Gesundheit geht vor.“ 300 Schausteller, Krämer und Festwirte seien unmittelbar betroffen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das 175. Cannstatter Volksfest im Jahr 2021 feiern können und dann ganz entspannt und mit großer Freude“, so Kroll.

Das traditionsreiche Volksfest zieht jährlich etwa vier Millionen Besucher an. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fests für Stadt und Region wird auf eine halbe Milliarde Euro geschätzt.

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Wochenmärkte vorverlegt

http://www.stuttgarter-wochenmaerkte.de/

Wegen des Feiertages am Freitag, 1. Mai 2020 werden die Wochenmärkte Stuttgart-Wilhelmsplatz, Schönbühlstraße, Stuttgart Nord Mittnachtstraße. Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim und Weilimdorf auf Donnerstag, 30. April 2020 vorverlegt (gleiche Verkaufszeit).

Auf den Wochenmärkten gibt es zwar keine Maskenpflicht. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann!

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Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Allgemein

Ab dem 4. Mai dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Um auch beim Friseur den Infektionsschutz zu gewährleisten, haben Wirtschafts- und Sozialministerium eine Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben veröffentlicht.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben veröffentlicht. „Mit Veröffentlichung der Richtlinie definieren wir konkrete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Damit steht der Ausübung des Friseurhandwerks und die Versorgung der Bevölkerung mit Friseurleistungen ab dem 4. Mai 2020 nichts mehr im Wege. Sowohl für die Betriebe als auch für die Kundinnen und Kunden ist dies ein wichtiger Schritt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene. Selbstverständlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz im Vordergrund und es ist klar, dass in den Betrieben strenge Hygienestandards eingehalten werden müssen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Man habe gemeinsam praxisnahe und dennoch effektive Maßnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigen abgestimmt, so Hoffmeister-Kraut und Lucha.

In der Richtlinie ist klar und leicht nachvollziehbar geregelt, welche Maßnahmen die Friseurbetriebe ergreifen müssen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes zur Verhinderung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erfüllen. Die Richtlinie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor.

Kundinnen und Kunden müssen während des Aufenthalts im Friseursalon eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) tragen. Auch die Beschäftigten müssen bei Anwesenheit von Kundinnen und Kunden Schutzmasken tragen. Nach jeder Bedienung einer Kundin oder eines Kunden ist der Friseurstuhl zu reinigen und das Friseurwerkzeug zu desinfizieren. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichend Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem wird festgelegt, dass die Terminvergabe nur elektronisch oder fernmündlich erfolgen darf.

Die gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Friseurbetrieben gilt ab sofort und ist sowohl für die Infektionsschutzbehörden als auch für die Arbeitsschutzbehörden maßgeblich.

Die Richtlinie im Detail

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt grundlegende Anforderungen an den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit, die auch das aktuelle Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 berücksichtigen müssen. Wesentliche Anforderung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen muss. Darüber hinaus sind in Friseurbetrieben unter anderem auch die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Persönliche-Schutzausrüstung-Benutzerverordnung anzuwenden.

Die Arbeitsplätze sollen durch geeignete Wahl an technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen so abgeschirmt und gesichert werden, dass einer Übertragung des Corona-Virus vorgebeugt wird. (Bei der Aufsichtstätigkeit ist zu berücksichtigen, dass geeignetes Material, insbesondere für persönliche Schutzmaßnahmen, derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht). Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zwischen den Beschäftigten und der Kundschaft kann dazu beitragen, die Übertragung von Krankheitserregern maßgeblich zu reduzieren.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration empfehlen die Einhaltung der unten aufgeführten Regeln durch den Betreiber. Gleichzeitig werden die Vollzugsbehörden des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes gebeten, bei der Überwachungstätigkeit und bei der Beantwortung von Anfragen Folgendes zu beachten>>>>>>

Weniger Verstöße gegen Corona-Verordnung

Posted by Klaus on 28th April 2020 in Allgemein

Innenminister Thomas Strobl ist zufrieden damit, wie die Menschen in Baden-Württemberg die Corona-Verordnung einhalten. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Anzahl der Verstöße insgesamt rückläufig.

Der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ist zufrieden damit, wie die Menschen im Land die Corona-Verordnung einhalten: „Strahlender Sonnenschein, sommerhafte Temperaturen und auch die inzwischen stattgefundenen Ladenöffnungen haben am Wochenende viele Menschen ins Freie gelockt. Alles in allem kann man sagen, dass sich die Menschen trotzdem sehr vernünftig verhalten. Die Polizei stellte im Land wieder deutlich belebtere Innenstädte und vollere Straßen fest. Allen muss freilich klar sein: Das Leben kann jetzt nur deshalb Stück für Stück in unsere Städte zurückkehren, weil wir uns bisher weitestgehend an die strikten Regelungen der Corona-Verordnung gehalten haben. Die Vernunft und Disziplin müssen auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen. Selbst wenn viele Läden jetzt wieder öffnen dürfen, ist die Gefahr einer Infektion noch immer allgegenwärtig. Diese verringern wir nur, wenn wir nach wie vor Abstand halten und die Hygieneregeln strikt beachten. Daran ändert übrigens auch die Maske nichts“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Wie bereits in den vergangenen Wochen legte die Polizei einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Bestimmungen der Corona-Verordnung. Hierbei wurden am vergangenen Wochenende, 25. und 16. April 2020, landesweit insgesamt 14.752 Personen kontrolliert. Von ihnen sehen 1.076 einer Anzeige entgegen. Der absolute Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei nach wie vor auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ in Gruppen von über zwei Personen. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Anzahl der Verstöße insgesamt rückläufig. Insbesondere vor dem Hintergrund der am Montag, 20. April, in Kraft getretenen Lockerungen ist das, so Innenminister Thomas Strobl, ein positives Zeichen.

Bürgerinnen und Bürgern nehmen die Maßnahmen ernst

„Offenbar nehmen die Bürgerinnen und Bürgern den Sinn und die Bedeutung unserer Maßnahmen ernst. Ich weiß, die Maßnahmen mu-ten den Menschen viel zu. Aber sie sind nach wie vor erforderlich, um eine zweite Welle, also einen erneuten exponentiellen Anstieg der Corona-Erkrankungen, zu verhindern. Dazu soll auch die ab heute geltende Maskenpflicht beitragen, die freilich vor allem andere schützt und einen selber nicht vom Abstandhalten befreit. Zusammenhalt und Abstand halten ist eine große Tugend in Baden-Württemberg“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Seit heute gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen nicht-medizinischer Alltagsmasken oder vergleichbarer Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften sowie allgemein in Einkaufszentren. „Insgesamt kann man sagen, die konsequenten Maßnahmen scheinen zu fruchten, daher wird die Polizei in ihre Kontrollen auch die neue Maskenpflicht mit einbeziehen und Verstöße dann auch ahnden“, so Innenminister Thomas Strobl.

Corona-Verordnung der Landesregierung

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Wieder ein Vorschlag für eine Fahrradstraße – Landhausstraße

Posted by Klaus on 28th April 2020 in In und um Gablenberg herum

Diesmal kommt der Vorschlag von den Bezirksbeiräten/Innen im Stuttgarter Osten Bündnics 90 / Die Grünen

Landhausstraße von der Werastraße bis zum Ostendplatz und weiter nach Wangen, Hedelfingen

Zu lesen in den Stuttgarter Nachrichten vom 27.04.2020 – Forderung in Stuttgart-Ost Landhausstraße für Fahrräder
Von Jürgen Brand

Siehe auch Gablenberg – Klingenstraße als Fahrradstraße – Was für eine Idee

Foto, Klaus

Verschiebung der Abfuhrtermine 1. Maifeiertag

Posted by Klaus on 28th April 2020 in Stuttgart

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus und der damit verbundenen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Änderungen bei der Abfuhr kommen. Informieren Sie sich bitte regelmäßig über mögliche Änderungen über die AWS-App oder über die Homepage der AWS (www.stuttgart.de/abfall) unter „Aktuelle Meldungen“.

Wegen dem 1. Maifeiertag sind folgende Verschiebungen der Regelabfuhrtage der braunen, grauen und grünen Tonnen geplant:

von Freitag 01. Mai auf Montag 04. Mai
von Montag 04. Mai auf Dienstag 05. Mai
von Dienstag 05. Mai auf Mittwoch 06. Mai
von Mittwoch 06. Mai auf Donnerstag 07. Mai
von Donnerstag 07. Mai auf Freitag 08. Mai
von Freitag 08. Mai auf Samstag 09. Mai

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
Heinrich-Baumann-Straße 4
70190 Stuttgart

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Studie über Corona bei Kindern

Posted by Klaus on 27th April 2020 in Allgemein

INFO

Eine vom Land finanzierte Studie soll herausfinden, welche Rolle Kinder unter zehn Jahren bei der Verbreitung des Coronavirus spielen. Vier Universitätskliniken im Land beteiligen sich an der Studie, die auf eine Initiative von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zurückgeht.

Wie häufig sind Kinder vom Coronavirus betroffen und welche Rolle spielen sie bei der Ausbreitung des Virus? Um diese Frage beantworten zu können, hat die Landesregierung eine Screening-Studie in Auftrag gegeben, an der sich vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg beteiligen wollen. Die Idee dazu ist im Wissenschafts-Beraterkreis des Ministerpräsidenten entstanden. „Wir müssen rasch klären, ob wir bei Kindern eine andere Ausgangslage haben als bei Erwachsenen. Daraus können wir Rückschlüsse ziehen für wichtige Fragen, wie das Virus auf die Gesellschaft wirkt, denn nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis können wir unsere politischen Entscheidungen unter klaren epidemiologischen Prämissen treffen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Land finanziert Studie

Die Kosten der Studie belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro, die das Land übernehmen wird. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sagte in Heidelberg: „Diese Studie ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eng Politik und Wissenschaft im Kampf gegen das Coronavirus zusammenarbeiten. Ich freue mich über die Schnelligkeit, mit der die vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg die Initiative von Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufgenommen und umgesetzt haben. Das ist beeindruckend und zeigt die Schlagkraft unserer Universitätsmedizin.“

Kinder sind die Hauptbetroffenen

„Bei allen Einschränkungen an persönlichen Freiheiten, die wir der Bevölkerung zumuten müssen, sind Kinder die Hauptbetroffenen. Wir nehmen ihnen die Kita, die Schule, den Zugang zu ihren Freunden. Deshalb ist es eminent wichtig, mehr darüber zu wissen, ob die Schließungen überhaupt epidemiologisch gerechtfertigt sind“, so Bauer weiter. Die Federführung für die Kinderstudie liegt beim Zentrum für Infektionskrankheiten und beim Zentrum für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg. Beteiligen wollen sich auch die Universitätskliniken in Freiburg, Tübingen und Ulm.

Die tatsächliche Rolle von Kindern bei der Verbreitung des Coronavirus kann derzeit nur grob abgeschätzt werden. Eine Studie in Island hatte kürzlich gezeigt, dass Kinder unter zehn Jahren dort deutlich seltener mit Covid-19 infiziert waren als Erwachsene. Frühere Daten aus China hatten dagegen nahegelegt, dass Kinder ähnlich häufig infiziert sind, aber viel seltener erkranken als Erwachsene. Nun soll herausgefunden werden, wie sich das in Baden-Württemberg verhält.

Die Studie

An der Studie teilnehmen sollen rund 2000 Eltern-Kind-Paare, 500 pro Standort. Teilnehmer wären jeweils ein Kind im Alter von ein bis zehn Jahren sowie ein Elternteil. Untersucht werden soll etwa, wie viele Kinder und deren Eltern aktuell mit dem Corona-Virus infiziert sind bzw. bereits Kontakt zum Coronavirus hatten und daraufhin Antikörper als Abwehrstoffe gebildet haben. Die Forscher erwarten unter anderem Hinweise darauf, ob Kinder tatsächlich weniger häufig infiziert sind oder waren als ihre Eltern. Wichtige Erkenntnisse erhoffen sich die Wissenschaftler außerdem vom Vergleich der Ergebnisse bei Kindern, die in Notbetreuungen weiterhin mit anderen Kindern Kontakt hatten, mit den Ergebnissen bei Kindern, die seit Wochen ausschließlich in der Kernfamilie gelebt haben.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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