Archive for April, 2020

Stuttgart – Briefe unterschlagen

Posted by Klaus on 22nd April 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 22.04.2020

Polizeibeamte haben am Dienstagnachmittag (21.04.2020) einen 56-jährigen Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, als Briefzusteller eine Vielzahl von Briefen unterschlagen zu haben. Mitarbeiter der Firma alarmierten die Polizei, als sie mehrere Briefe entdeckten, die der 56-Jährige offenbar unterschlagen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten weitere, mutmaßlich unterschlagene Briefe. Der 56-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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Landesregierung beschließt Maskenpflicht

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Allgemein

INFO

Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 21. April 2020, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. An der heutigen Sitzung hatte auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, teilgenommen.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr

„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann.

Auf der Webseite der Landesregierung finden sich Anleitungen, wie eine Alltagsmaske hergestellt werden kann.

Das Kabinett hat beschlossen, dass die Notbetreuung erweitert wird. „Mir ist bewusst, dass die momentanen Einschränkungen besonders für Familien mit Kindern eine große Belastung sind. Dennoch dürfen wir in dieser fragilen Situation kein Risiko eingehen und wir können die Kitas zum jetzigen Zeitpunkt nicht regulär öffnen. Um Betroffene zu entlasten werden wir jedoch ab 27. April die Notbetreuung weiter ausbauen“, so Kretschmann.

Schrittweise Ladenöffnungen

„Viele Menschen haben uns in den letzten Tagen gefragt, warum wir bei der Öffnung der Geschäfte so vorsichtig sind und die Öffnung auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter begrenzt haben. Dazu will ich zuerst einmal all denjenigen, deren Geschäfte wir noch nicht öffnen konnten, sagen: ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste und Sie können mir glauben: Ich würde nichts lieber tun, als alles sofort wieder zu öffnen“, so Kretschmann.

Viele hätten sich vielleicht gerade erst voller Energie auf den Weg in die Selbständigkeit gemacht, andere investierten schon seit Jahrzehnten all ihr Herzblut in ihren Betrieb. „Wir haben es in den letzten Wochen mit einem gewaltigen gemeinsamen Kraftakt geschafft, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wurde.“ Das sei ein Erfolg – aber ein sehr zerbrechlicher Erfolg. „Wenn wir jetzt leichtsinnig würden, dann würden wir alles gefährden, was wir in den letzten Wochen mit großer Mühe aufgebaut haben. Denn wenn die Epidemie sich wieder exponentiell verbreiten würde, dann müssten wir erneut wochenlang runterfahren, mit gewaltigen Kosten – gerade für die Wirtschaft.“

„Es hängt an uns allen, ob die Öffnung gelingt und wann wir den nächsten Öffnungsschritt gehen können. Nur wenn wir alle diszipliniert bleiben und uns an die Kontaktbeschränkungen halten, dann können wir das Virus weiter unter Kontrolle halten. Also halten wir weiter Abstand. Und halten wir zusammen“, betonte Kretschmann.

Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnung im Bereich von Wirtschaft und Schulen

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Auch einfache Masken helfen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Frühsommerliche Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen die Waldbrandgefahr auch im Stuttgarter Wald

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Stuttgart

INFO LHS

Der frühsommerliche Witterungsverlauf hat über Ostern wunderbare Tage im Freien ermöglicht und wird auch am 1. Mai wieder viele in die Natur ziehen. Die aktuelle Wetterlage hat aber auch ihre Schattenseiten. In den vergangenen Tagen stieg der Waldbrandgefahrenindex in Stuttgart an. Für die kommenden Tage wird die Waldbrandstufe 3 („mittlere Gefahr“), auf den Fildern sogar Stufe 4 („hohe Gefahr“) erwartet.
Meist entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit mit offenem Feuer oder Zigaretten. Das Feuermachen ist im Wald daher generell verboten. Jedoch kann ein Feuer auch durch Glasscherben verursacht werden, wenn das Sonnenlicht auf die Glasscherbe trifft und dabei trockenes Laub oder Gräser entzündet.
„Im Wald gilt ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober“, so Fabian Schulmeyer, Leiter der Dienststelle Stadtwald und untere Forstbehörde am Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart. Die Grillstellen und somit die Feuerstellen im Wald sind weiterhin durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gesperrt. Das Grillen in mitgebrachten Grillgeräten oder Lagerfeuern ist im Wald ebenfalls verboten. „Zum Schutz des Waldes bitten wir alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher darum, diese Regeln einzuhalten“, wirbt Schulmeyer um Verständnis.

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Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg ab 27. April

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Stuttgart

INFO und Grafik LHS

Corona-Krise – OB Kuhn begrüßt Maskenpflicht

Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt die Maskenpflicht, wie sie die baden-württembergische Landesregierung am Dienstag, 21. April, beschlossen hat. Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr mit sogenannten Alltagsmasken soll demnach am 27. April 2020 in Kraft treten.
Kuhn erklärte: „Ich teile die Auffassung der Landes- regierung und halte die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Bahn und Bus für dringend geboten. Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt unser oberstes Ziel. Außerdem soll möglichst immer der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden, da solche Alltagsmasken keinen absoluten Schutz bieten können.“ Der OB erinnerte daran, dass die sonstigen Kontaktbeschränkungen etwa zum Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin gelten und auch die Hygieneregeln beachtet werden müssen. „Wir können und müssen alle unseren Beitrag leisten, um zu verhindern, dass die Infektionszahlen nach den vorsichtigen Lockerungen wieder steigen“, so Kuhn.

Der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, hatte zuletzt erklärt: „Entscheidend ist, die Übertragung des Virus zu verhindern. Dabei hilft auch die Alltagsmaske, also die Mund-Nasen-Bedeckung. Sie reduziert insbesondere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Wir schützen uns gegenseitig, wenn wir solch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Er ist auf jeden Fall besser als keinerlei Mundschutz. Abstand ist aber das Wichtigste, um das Risiko einer Ansteckung zu senken.“

Infos rund um das Corona-Virus sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

Landesregierung beschließt Maskenpflicht

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Informationen der Wasserschutzpolizeidirektion zu COVID-19 Pandemie/Sport- und Freitzeitschifffahrt

Pressemitteilung

Die Wasserschutzpolizeidirektion beim Polizei- präsidium Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind. Es wird daher verwiesen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten sowie auch die Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen.

Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der Bundeswasserstraßen (wie Rhein und Neckar) und der Landesgewässer (wie Nebengewässer des Rheins und Bodensee) zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen Gründen nicht grundsätzlich formell untersagt.

Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann es örtlich zu Einschränkungen oder Verboten durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen, was über den Einzelfall hinaus zu Schließungen oder Sperrungen oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen, Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere Einrichtungen durch die beteiligten Behörden (und privaten Betreiber) usw. führen kann – und auch im Landesgebiet durch die Polizei in Baden-Württemberg überwacht wird.

Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich zuständigen Behörden im In- und Ausland insbesondere darüber zu informieren, welche infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote für das jeweilige Fahrtgebiet und Landesgebiet bestehen oder dort aktuell bekannt sind, um mögliche Sanktionierungen oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten aus dem Wege zu gehen.

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Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai

Posted by Klaus on 20th April 2020 in Allgemein

INFO

Der Schulbetrieb im Land startet am 4. Mai 2020 schrittweise und stark eingeschränkt. Es sind erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Vorrang hat zunächst die Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das heißt, dass am 4. Mai die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen neun und zehn der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen starten. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

„Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“, erläutert Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb seien außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz: „Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Planungen und Vorgaben in dieser ungewöhnlichen Zeit eine große Herausforderung darstellen. Ich danke allen Schulleitern und Lehrkräften für ihren unermüdlichen Einsatz.“ Schulen, die bei der Umsetzung Beratung und Unterstützung brauchen, könnten sich selbstverständlich an die Schulaufsicht und auch an das Kultusministerium wenden.

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Coronavirus

Kultusministerium: Termine der Abschlussprüfungen 2020

Pressemitteilung zur Ausweitung der Kinder-Notbetreuung vom 20. April 2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Grabkapelle auf dem Württemberg – ABSAGE ALLER VERANSTALTUNGEN

INFO

Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bleiben bis mindestens einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 geschlossen.
Alle für diesen Zeitraum geplanten Führungen, Sonderführungen, Konzerte und weitere Veranstaltungen sind abgesagt. Auch Veranstaltungen von externen Veranstaltern oder Privatpersonen können nicht stattfinden.

Diese Absageregelung gilt zunächst bis zum 3. Mai 2020, voraussichtlich jedoch bis 15. Juni 2020. Wir behalten uns vor, mögliche Änderungen vorzunehmen, entsprechend der allgemeinen weiteren Entwicklungen zur Gesamtlage.

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Hedelfingen – Radfahrerin gestürzt

Posted by Klaus on 20th April 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 20.04.2020

Eine 64 Jahre alte Radfahrerin ist am Sonntagabend (19.04.2020) im Gewann Katzenbach gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Die Frau war mit ihrem Rad gegen 19.50 Uhr auf einem abschüssigen Waldweg in Richtung Hedelfingen unterwegs, als sie in einer Kurve aus bislang unbekannten Gründen stürzte. Trotz Fahrradhelm erlitt die 64-Jährige schwere Verletzungen. Alarmierte Rettungskräfte kümmerten sich um die Frau und brachten sie in ein Krankenhaus.

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Geschützt: Wo isch denn dees 3085

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Untertürkheim – Brand in einer Garage

Polizeibericht 19.04.2020

Ein Sachschaden in Höhe von zirka 200.000 Euro entstand am frühen Sonntagmorgen (19.04.2020) bei einem Brand in einer an der Gehrenwaldstraße gelegenen Garage. Ein 24-jähriger Bewohner des angrenzenden Zweifamilienhauses bemerkte gegen 03.55 Uhr den Alarm des Rauchmelders und stellte eine Rauchentwicklung im Hausflur fest. Nachdem er den Rettungsdienst verständigt hatte, konnte er zusammen mit zwei weiteren Hausbewohnern im Alter von 24 und 57 Jahren das Gebäude unverletzt verlassen. Die Feuerwehr hatte den Brand rasch unter Kontrolle, gegen 04.45 Uhr war das Feuer gelöscht. Nach ersten Erkenntnissen beschränkte sich der Brand auf die am Wohngebäude angebaute Garage, in der auch zwei Autos stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der entstandene Rauch zog durch einen Wäscheschacht aus der Garage bis in die Dachwohnung, weshalb diese aufgrund der starken Verrußung bis auf weiteres nicht bewohnbar ist. Die Ermittlungen zur Brandursache werden von der Kriminalpolizei übernommen.

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