Archive for Mai, 2020

Bürgermeister Schairer äußert sich zu Vorfällen auf dem Kleinen Schlossplatz: „Polizisten mit Flaschen zu bewerfen, weil sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln hinweisen, ist inakzeptabel“

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

In der Nacht des 31. Mai ist es auf dem Kleinen Schlossplatz aus einer Menge von 500 bis 600 Personen zu Übergriffen auf Polizeibeamte gekommen. Anlass waren Aufforderungen der Polizei, die Hygienevorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, hat dazu am Sonntag, 31. Mai, Stellung genommen.
Schairer sagte: „Die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus dienen dazu, uns alle zu schützen. Gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft wie alte und chronisch kranke Menschen kann eine Infektion lebensbedrohlich verlaufen. Das sollte mittlerweile jedem bekannt sein.“

Der Bürgermeister betonte, die Polizei kontrolliere die Einhaltung der Vorgaben zu Eindämmung des Coronavirus und sei dabei selbst einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt. Schairer: „Es ist inakzeptabel, dass Polizisten in der vergangenen Nacht u.a. mit Flaschen beworfen und beleidigt wurden, weil sie auf die Einhaltung der Abstandsregeln  hingewiesen haben.“

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Polizeieinsätze in der Innenstadt

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Zu mehreren größeren öffentlichkeitswirksamen Polizeieinsätzen kam es in der Nacht auf Pfingstsonntag in der Innenstadt.

Während einerseits mehr als 500 junge Menschen und Feierwillige am Kleinen Schlossplatz die Corona-Regeln missachteten und sich die Situation trotz Polizeiaufforderung nicht besserte, täuschte nach den bisherigen Feststellungen ein 18-jähriger im Bereich der Theodor-Heuss-Straße einen Messerangriff vor und provozierte seine Festnahme sowie das Anlegen von Handschließen, während er am Boden lag.

1. Einsatz
Am Samstag kurz vor 24.00 Uhr beobachteten Kräfte der Sicherheitskonzeption Stuttgart eine Menge von rund 500 Personen auf und um die Treppen am Kleinen Schlossplatz, die in der überwiegenden Mehrzahl das Abstandsgebot nicht einhielten und den Platz vermüllten.

Als die Streifen nach Mitternacht begannen, die Personen auch mit Lautsprecherdurchsagen anzusprechen, wurden aus der Menge heraus Flaschen auf die Beamten geworfen. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Allerdings wurde ein Streifenwagen an mehreren Stellen leicht beschädigt.

Nachdem die Personen keine Einsicht zeigten und gegen die Beamten verbal aggressiv waren und den Anweisungen trotzig und ablehnend missachteten, bedurfte es schließlich des Einsatzes von mehr als einem Dutzend Streifenwagenbesatzungen, darunter Hundeführer, Gruppen der Sicherheitskonzeption und Kriminalbeamten, um die Menge vom Kleinen Schlossplatz zu drängen und sie im Bereich der Theodor-Heuss-Straße und dem Rotebühlplatz aufzulösen.

2. Einsatz
Gegen 02.00 Uhr meldete schließlich ein Anrufer eine Auseinandersetzung mit Messerangriff in der Büchsenstraße. Ein Mann habe ihn angesprochen und mitgeteilt, er sei „abgestochen“ worden und benötige einen Krankenwagen

Nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Schnell eintreffende Streifenbesatzungen nahmen sich dem angeblichen Opfer an. Das 18-jährige vermeintliche Opfer, selbst zu Verletzungen befragt, gab zu verstehen, dass er sich einen Spaß erlaubt habe.

Nachdem vom vorgeblichen Opfer nun, wegen des Vortäuschens einer Straftat, die Personalien erhoben werden sollten, gab es tumultartige Szenen. Der Mann schrie um sich und sperrte sich gegen die Polizeimaßnahmen. Erst am Boden liegend konnten ihm Handschließen angelegt werden.

Das Polizeipräsidium Stuttgart geht beim derzeitigen Ermittlungsstand davon aus, dass der 18-jährige polizeibekannte Dunkelhäutige die Situation absichtlich herbeigeführt hat.
Die mehreren hundert Schaulustigen solidarisierten sich, offenbar ohne konkrete Kenntnis des Sachverhalts sofort mit dem 18-Jährigen, kreisten die eingesetzten Beamten ein und beschimpften sie u.a. als Rassisten.

Mehr als 30 Streifenwagen waren vom Lagezentrum zu dieser aggressiven Menschenmenge beordert worden, um die Lage in den Griff und Ruhe in die Situation zu bekommen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und wertet unter anderem auch vorhandene Aufnahmen von Bodycams der eingesetzten Streifen aus.

Zeugen werden gebeten, sich unter ? 0711 8990-5778 zu melden.

Info und Foto, Polizei BW

Saisoneröffnung des Ziegelmuseums in Bad Herrenalb

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Die Saisoneröffnung im Ziegelmuseum Bad Herrenalb ist dieses Jahr am 31. Mai ab 14 Uhr. Danach hat das Museum sonntags 14 – 17 Uhr und jeden dritten Mittwoch im Monat (17. Juni, 15. Juli, 19. August, 16. September) 14 – 17 Uhr geöffnet.

Fotos Blogarchiv

 

Stuttgart – Polizeieinsatz wegen Kundgebungen

Posted by Klaus on 31st Mai 2020 in Stuttgart

Ploizeibericht 31.05.2020

Polizeibeamte waren am Samstag (30.05.2020) wegen mehrerer angemeldeter Demonstrationen in Stuttgart im Einsatz. Im Bereich der Innenstadt fanden am Kleinen Schlossplatz sowie im Oberen Schlossgarten zwei Kundgebungen statt. Ab 14.00 Uhr startete am Kurpark in Bad Cannstatt ein Aufzug mit Versammlungs- teilnehmern in Richtung des Wasengeländes. Ab 15.30 Uhr fand dort eine weitere Kundgebung unter dem Thema „Für das Grundgesetz und die Freiheit“ statt. Alle angemeldeten Kundgebungen verliefen störungsfrei.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Private Feiern sollen wieder erlaubt werden

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in Allgemein

INOF

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen ab dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.

Der Verordnung wurde Mitte März wohlweislich eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben. Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.

Corona-Verordnung soll vereinfacht werden

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir sind in der guten Lage, in den letzten und den kommenden Wochen viele der Restriktionen wieder zurücknehmen zu können – natürlich bis auf weiteres unter Beibehaltung der Hygienemaßnahmen, der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen. Ein gründlicher Frühjahrsputz gewissermaßen.“

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz weiter: „So verständlich wie möglich, so rechtsklar wie nötig – nach diesem Grundsatz sollen sich Rechtsverordnungen richten. Ich habe daher in der heutigen Sitzung vorgeschlagen, die bestehende Verordnung zunächst über den 15. Juni hinaus zu verlängern und die alte Fassung in einer neuen Version zu entzerren, zu verschlanken und zu vereinfachen.“

CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Wolfgang Reinhart ergänzte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“

„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“

Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen

Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es gemäß den Ausnahmen § 3, Absatz 2 der Corona-Verordnung keine Begrenzungen.

Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Wohnen beispielsweise vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen.

Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen

Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden. Dies können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Personenzahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen zum 9. Juni in Kraft treten.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann meinte: „Den privaten Bereich zu regeln, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Aber wir haben, glaube ich, eine vernünftige Regelung gefunden. Der Koalitionsausschuss ist einverstanden mit meinem Vorschlag, private Feierlichkeiten in angemieteten Räumlichkeiten gleichzusetzen mit kulturellen Veranstaltungen und wir erlauben unter Einhaltung der Hygienekonzepte eine Teilnahme von bis zu 99 Personen. Zugleich müssen wir aus infektiologischen Gründen sehr vorsichtig bleiben, gerade weil wir wissen, dass just die schönen feuchtfröhlichen Feierlichkeiten sehr leicht zu Infektionsherden werden. Das zeigen Ischgl, Heinsberg und andere virale Beispiele. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, Hauspartys auf 20 zu begrenzen.“

„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“

Der Koalitionsausschuss hat heute eine Grundsatzentscheidung zu privaten Feiern getroffen. Die Details werden jetzt in den zuständigen Ministerien ausgearbeitet und sobald sie vorliegen hier veröffentlicht.

Land legt bei Fahrverboten Rechtsmittel ein

In Bezug auf die gerichtlich angeordnete Ausweitung der Fahrverbote auf Diesel mit Euronorm V/5 wird das Land eine Vollstreckungsgegenklage und zusätzlich ein einstweiliger Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir akzeptieren selbstverständlich die Gerichtsurteile. Aber wir machen auch von unserem Recht gebrauch, Rechtsmittel einzulegen.“

Der grüne Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz sagte: „Unsere Maßnahmen wirken – die Luft wird immer besser. Niemand will weitere Fahrverbote und wir halten zumindest weitere zonale Fahrverbote angesichts der guten Entwicklung der Emissionswerte in Stuttgart für nicht erforderlich. Deshalb die Vollstreckungsgegenklage, bei der die neuesten Erkenntnisse vor Gericht vorgetragen werden können.“

„Unsere Maßnahmen haben gewirkt. Der Grenzwert ist in Sicht, er wird sogar verschiedentlich unterboten. Eine Ausweitung der Fahrverbote ist aus unserer Sicht für die Luftreinhaltung in Stuttgart nicht mehr erforderlich“, sagte Prof. Wolfgang Reinhart. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Faktenlage das Gericht davon überzeugen werden, dass wir auf weitere Fahrverbote verzichten können“.

Foto, Blogarchiv

Gaisburg – Rollerfahrerin schwer verletzt

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 30.05.2020

Schwere Verletzungen zog sich eine 31-jährige Rollerfahrerin bei einem Verkehrsunfall am Freitag (29.05.2020) in der Wangener Straße zu. Sie war gegen 19.15 Uhr mit ihrem Piaggio-Roller in Richtung Wangen unterwegs. Kurz vor der Landhausstraße musste ein vor ihr begleitet fahrender 17-Jähriger mit seinem Pkw Dacia wegen einer roten Ampel abbremsen. Die Rollerfahrerin fuhr aus Unachtsamkeit leicht auf den Dacia auf und stürzte. Sie kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus. Es entstand nur geringer Sachschaden.

Foto, Blogarchiv

Ihr Stadtteil aktuell Juni 2020 ist online

Posted by Klaus on 30th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Monatsmagazin für Berg • Frauenkopf • Gablenberg • Gänsheide • Gaisburg • Ostheim • Stöckach • Uhlandshöhe

Ausgabe 5  Juni 2020  Heft 162

oder mehere Ausgaben unter gablenberg-online.de/zeitschrift

 

Foto, Ihr Stadtteil a.

Max-Eyth-See: Tiefbauamt will Sauerstoffgehalt stabil halten – Wasserpflanzen werden gemäht

Info LHS

Der Sauerstoffgehalt des Max-Eyth-See soll stabil bleiben. Deswegen hat das Tiefbauamt eine Mähaktion beauftragt, wie die Verwaltung am Freitag, 29. Mai mitteilte. Dies ist Teil eines Programms zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Verhinderung eines Fischsterbens.

Ein Mähboot wird ab Anfang der kommenden Woche Pflanzen schneiden und entnehmen. Grund ist, dass sich auch in diesem Jahr wieder großflächig das „Krause Laichkraut“ gebildet hat. Die Wasserpflanzen dienen dem See als Sauerstofflieferanten und bilden einen Gegenspieler zur Algenblüte. Bricht der Bestand jedoch bei zu hohen Wassertemperaturen zusammen, werden die abgestorbenen Pflanzenreste im See unter Sauerstoffverbrauch abgebaut und können so zu einem Sauerstoffmangel führen. Dies soll verhindert werden.

Das Tiefbauamt hatte im Herbst 2019 die Nutzer des Max-Eyth-Sees zu einem Runden Tisch geladen. Dabei wurden Maßnahmen entwickelt, um die Wasserqualität des Sees langfristig zu verbessern und ein Fischsterben zu vermeiden. Das Tiefbauamt hat als Ergebnis des Runden Tisches einen fischbiologischen Gutachter beauftragt, den Fischbestand im Max-Eyth-See zu erheben. Die Bestandserhebung wurde im April durchgeführt, die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für ein fischbiologisches Gutachten. Zu den Ergebnissen des fischbiologischen Gutachtens und den erforderlichen Maßnahmen zur Regulierung des Fischbestandes haben sich jüngst Vertreter der Stadt Stuttgart mit Vertretern des Württembergischen Anglervereins (WAV) als Fischereiberechtigte und der Fischereibehörde des Stuttgarter Regierungspräsidiums abgestimmt. Die Ergebnisse des Gutachtens wird das Tiefbauamt vor den Sommerferien im städtischen Ausschuss für Klima und Umwelt vorstellen.

Die Bestandserhebung hat einen für die Wasserqualität kritischen Fischbestand in Artenzusammensetzung und Menge aufgezeigt. Auf Empfehlung der fischbiologischen Gutachter fand daher als Sofortmaßnahme bereits eine Besatzaktion am Max-Eyth-See mit rund 15.000 Junghechten auf Kosten der Stadt Stuttgart statt. Die Jungfische wurden durch den Gutachter und Mitglieder des WAVs in den See eingesetzt. So erhält der See wieder einen nützlichen Raubfisch. Dank der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. war dies möglich: Sie hat auf Anfrage der Stadt die Aktion mit zwei Rettungsbooten und zwei Bootsführern unterstützt.

Eine Reduzierung des hohen Karpfen- und Giebelbestandes durch eine Intensivbefischung ist erst im Herbst möglich, da der Einsatz der erforderlichen Stellnetze bei hohen Wassertemperaturen zum Hitzetod der Tiere führen könnte.
Die Anpassung des Fischbestands und das Wasserpflanzenmanagement sind Teile eines umfangreichen Maßnahmenprogramms der Stadt, um die Wasserqualität zu verbessern und damit ein Fischsterben unwahrscheinlicher zu machen. Zur Überwachung des Sauerstoffgehalts ist die Installation stationärer Messgeräte im See geplant und es soll eine wirksame Wasserableitung geschaffen werden. Drei Belüftungsanlagen sollen den See in kritischen Phasen mit Luftsauerstoff versorgen.

Fotos, Klaus

Polizei kündigt Kontrollen zu Pfingsten an

Posted by Klaus on 29th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info

Im Hinblick auf das Pfingst-Wochenende fordert Innenminister Thomas Strobl die Bürgerinnen und Bürger auf, weiterhin Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten. Die Polizei wird vor allem den Aufenthalt im öffentlichen Raum als auch die anstehenden Versammlungen überwachen.

„Die Lockerungen, die jetzt möglich sind, sind das Ergebnis, sozusagen der Lohn, für das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die strikte Einhaltung der Regelungen der Corona-Verordnung haben eine weitläufige Ausbreitung des Virus verhindert. Dieses Bewusstsein darf man nicht aus den Augen verlieren. Vernunft muss auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen. Die unsichtbare Gefahr ist noch unter uns, das Virus ist nicht gebannt. Die Möglichkeit einer Infektion ist noch immer allgegenwärtig. Diese verringern wir nur, wenn wir nach wie vor Abstand halten und die Hygieneregeln beachten“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Hinblick auf das Pfingst-Wochenende.

Überwiegend Verständnis der Gesellschaft für die Maßnahmen
Mit der Corona-Verordnung hat die Landesregierung weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Krankheitserregers SARS-CoV-2 zu verhindern. Die Polizei war und ist für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich. In der Bevölkerung nimmt die Polizei nach wie vor überwiegend Verständnis für die getroffenen Maßnahmen wahr. In manchen Fällen war es dennoch erforderlich, das Verhalten von Gruppen oder Einzelpersonen entsprechend zu sanktionieren. Bislang wurden insgesamt mehr als 343.900 Personen und mehr als 70.300 Fahrzeuge kontrolliert. In 27.593 Fällen wurden Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gefertigt und an die zuständige Verfolgungsbehörde vorgelegt. Der absolute Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei nach wie vor auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Zahl der Verstöße jedoch insgesamt kontinuierlich rückläufig.

Versammlungen können nur eingeschränkt stattfinden
„Ein weiterer polizeilicher Schwerpunkt sind die zahlreichen an den Wochenenden stattfindenden Versammlungen. Die Versammlungsfreiheit ist in unserer Demokratie ein hohes Gut. Dieses Grundrecht gilt es zu schützen. Dennoch werbe ich hier um Verständnis, dass derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes Versammlungen nur eingeschränkt stattfinden können. Versammlungsanmelder müssen mit entsprechenden weitreichenden Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes rechnen“, erklärt Innenminister Thomas Strobl.

Die Polizei wird solche Auflagen im Blick behalten, wo erforderlich mit Augenmaß eingreifen und in letzter Konsequenz auch Verstöße ahnden. In diesem Zusammenhang appelliert Innenminister Thomas Strobl an die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: „Beachten Sie die Auflagen, denn nur so ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Versammlungsrecht in Zeiten von Corona möglich! Vor allem möchte ich aber eins ganz klarmachen: Gewalt gegen Personen oder gegen Sachen dulden wir nicht. Wir werden hier mit aller Konsequenz handeln – ein ‚Ja‘ zum Versammlungsrecht, aber klares ‚Nein‘ zu Rechtsverstößen.“
Auf ein Leben mit Corona einstellen

„Die Gefahr ist weiter da. Die ernste Wahrheit ist: Wir dürfen uns noch nicht auf ein Leben nach Corona freuen, sondern wir müssen uns auf ein Leben mit Corona einstellen. Halten wir an unserem guten Weg fest und führen konsequent die Maßnahmen zum Infektionsschutz fort. Das bisherige Verhalten sowie der Zusammenhalt der Gesellschaft machen mich zuversichtlich, dass wir auch in den nächsten Tagen und Wochen gemeinsam den bisherigen Erfolg fortsetzen können“, so Minister Thomas Strobl abschließend.

Übersicht Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Medizinischer Rettungsdienst wieder auf der Feuer- und Rettungswache 5

Posted by Klaus on 29th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Der medizinische Rettungsdienst der Branddirektion kehrt ab sofort in die Räumlichkeiten der Feuer- und Rettungswache 5 – Filder in Stuttgart-Degerloch zurück. Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Freitag, 29. Mai, bekanntgegeben.
Der Rettungsdienst wurde Ende März in das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Riedenberg ausgelagert, nachdem sich ein Mitglied der Berufsfeuerwehr bei einem Kollegen des Rettungsdienstes mit dem Coronavirus angesteckt hatte.

Die räumliche Trennung erfolgte in Absprache mit dem Gesundheitsamt. So sollten weitere Ansteckungen verhindert werden. Die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Riedenberg wurde in dieser Zeit auf die Feuerwache 5 verlegt und blieb im Dienst.

Mittlerweile hat sich die Lage so weit entspannt, dass die strikte räumliche Trennung an zwei verschiedenen Standorten nicht mehr erforderlich ist und die Rettungswache in Riedenberg aufgelöst werden kann. Die auf allen Feuerwachen in Stuttgart getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen, beispielsweise die Trennung der Wachabteilungen beim Schichtwechsel, bleiben weiter aktiv.

Die Freiwillige Feuerwehr kann ab sofort das Gerätehaus in Riedenberg wieder nutzten. In Kürze kann sie auch wieder den Übungsbetrieb aufnehmen. Grundlage dafür ist ein Hinweispapier des Innenministeriums Baden-Württemberg, das Infektionsschutzmaßnahmen für den Übungsbetrieb der Feuerwehr beschreibt.

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