Archive for Mai 1st, 2020

Infektionen und Todesfälle in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

Info 1.05.2020

Das Coronavirus breitet sich auch in Baden-Württemberg aus. Bisher gibt es im Land 32.123 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 1.403 Todesfälle (Stand: 1. Mai 2020, 16.00 Uhr). Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 32.123 / Davon 23.574 Personen genesen

Am Freitag (1. Mai) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 222 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 32.123 an. Davon sind ungefähr 23.574 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten.

Verdopplungszeit beträgt 66 Tage

Die Verdopplungszeit beträgt momentan 66 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln.

Reproduktionszahl liegt bei 0,67

Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,67 angegeben (siehe Abbildung 5 im Lagebericht COVID-19 (PDF)). Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 1.817 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 5,7 %. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig.

1.403 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis und Reutlingen sowie aus den Städten Baden-Baden, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm insgesamt 16 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.403 an. Unter den Verstorbenen waren 816 Männer und 587 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 102 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 1. Mai 2020 (PDF)

Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg

Coronavirus: Übersichtskarte Baden-Württemberg

Archiv

Eine Übersicht der früheren Corona-Fallzahlen in Baden-Württemberg finden Sie hier:Archiv: Corona-Fälle in Baden-Württemberg vom 25. Februar bis 26. April 2020

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Andy

Schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

INFO

Die Werkstätten für behinderte Menschen in Baden-Württemberg können ab 4. Mai 2020 schrittweise wieder öffnen. Zunächst ist die Öffnung auf ein Viertel der Arbeitsplätze beschränkt. Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund.

Auch für viele Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Nun beginnt das Land mit deren schrittweisen Öffnung, wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitteilte.

Gesundheitsschutz steht im Vordergrund

„Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, so der Minister. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wiederaufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Deshalb müssen die Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“

Ab dem Montag, 4. Mai 2020, müssen die Werkstätten daher die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen erfolgt freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zuhause bleiben.
  2. Die Arbeit in der Werkstatt erfolgt einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderungen.
  3. Die Zusammenstellung der Kleingruppen erfolgt nach Wohngruppen und Wohnheimen und getrennt von den zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderungen. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Ansteckungsgefahr reduziert werden.
  4. Es muss ein Infektionsschutzkonzept des Träger für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen.

Minister Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass die Öffnung gemeinsam mit allen Akteuren gelingen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Arbeit und Beschäftigung wieder verbessert werde.

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (CoronaVO WfMB)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv

Maibäume aus früheren Zeiten

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

In Coronazeiten gibt es dieses Jahr ja leider keine Maibaumfeiern, was wir haben, sind Fotos aus vergangenen Tagen 😉

Weitere Fotos zum Thema>>>>>

Fotos, Blogarchiv

Stadt ruft Waldbesucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf – Bürgermeister Thürnau: „Wald ist für alle da“

INFO LHS

Wegen der Coronakrise suchen momentan viele Bürgerinnen und Bürger in den Wäldern Erholung. Dabei kommt es vermehrt zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen wie Spaziergängern, Joggern, Hundebesitzern oder Mountainbikern. Mit Blick auf zahlreiche eingegangene Beschwerden hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 30. April, erneut zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen.
Ein Problem ist vor allem die Begegnung von Mountainbikern und Spaziergängern auf kleinen, schmalen Wegen und Pfaden. Da Radfahrer Waldwege unter zwei Meter Breite nicht benutzen dürfen, rechnen viele Spaziergänger hier nicht mit Mountainbikern. Außerdem stören sich viele Waldbesucher an den zum Teil massiven Schanzen und Hindernissen, die Mountainbiker ohne Erlaubnis im Wald errichten.

Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau sagte dazu: „Die Stadt hat nichts gegen Mountainbiker, wir arbeiten gemeinsam mit den Beteiligten an einer langfristigen und legalen Lösung, um diesen Sport in unseren Wäldern zu ermöglichen.“ Der Bürgermeister betonte, gerade in der aktuellen Ausnahmesituation müsste sich aber jeder an die Regeln halten. Thürnau: „Der Wald ist für alle da – das funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.“

Langfristig soll der Konflikt zwischen Mountainbikern und Fußgängern durch ein Freizeitkonzept für den Stuttgarter Stadtwald gelöst werden. Der Gemeinderat hat dafür im aktuellen Doppelhaushalt 160.000 Euro bereitgestellt. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie legale Mountainbike-Strecken entstehen und wie die verschiedenen Nutzungen aufeinander abgestimmt werden können.

Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln im Wald verstärkt kontrollieren. Grundsätzlich gilt: Die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus sind selbstverständlich auch in der freien Natur zu befolgen. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wie beim Einkaufen oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist jeder Einzelne auch beim Waldbesuch aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“ Wegen der hohen Waldbrandgefahr appellierte der Bürgermeister zudem an die Stuttgarter, im Wald auf Feuer zu verzichten, zumal die Grillstellen ohnehin gesperrt seien.

Foto, Blogarchiv

DHL nimmt Preiserhöhung für Privatkunden- pakete und -päckchen zum 1. Mai 2020 zurück

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

Presseinfo

Bis dahin behalten die aktuellen Preise ihre volle Gültigkeit.

Bonn – DHL wird die seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden zum 1. Mai 2020 wieder rückgängig machen. Dies geschieht, um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur zu vermeiden und rasch Klarheit für die Kunden über die Päckchen- und Paketentgelte zu schaffen.

DHL hatte die Päckchen- und Paketpreise für Privatkunden am 1. Januar 2020 nach drei Jahren Preisstabilität im Durchschnitt um drei Prozent erhöht. Damit reagierte das Unternehmen auf deutliche Kostensteigerungen im Personal- und Transportbereich und umfangreiche Investitionen in Qualitäts- und Serviceverbesserungen. Bereits im Herbst 2019 hatte das Unternehmen die Bundesnetzagentur über die geplanten Preiserhöhungen informiert und deren Vereinbarkeit mit den entgeltregulatorischen Vorgaben des Postgesetzes detailliert nachgewiesen.

Die Bundesnetzagentur vertritt jedoch die Auffassung, dass die neuen Paketpreise überhöht sind. Die Behörde hat deshalb am 28. Januar 2020 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen DHL eingeleitet. Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt das Unternehmen nicht, wird jedoch angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen.

Eine Rücknahme der Preiserhöhungen ist aufgrund der nun notwendigen Anpassungen der IT-Systeme und der Kundeninformationen, die in den mehr als 24.000 Annahmestellen physisch vorgehalten werden müssen, erst zum 1. Mai 2020 möglich. Bis dahin behalten die aktuellen Preise ihre volle Gültigkeit. Ab dem 1. Mai 2020 gelten dann wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.

Foto, Blogarchiv

1.Mai 1931 wurde Rotenberg zu Stuttgart eingemeindet

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

1. Mai 1931 – 89 Jahre Eingemeindung von Rotenberg nach Stuttgart

Kleiner Rundgang durch Rotenberg

Einen ausführlichen Bericht können wir uns ersparen, Diesen hat schon Klaus Enslin unter Wirtemberg.de mit historischen Aufnahmen von damals gemacht.

Dass Gaisburg ab 1. April 1901 (119 Jahre) zu Stuttgart eingemeindet wurde sei hier nur am Rande erwähnt.

Fotos, Sabine und Klaus