Archive for Mai 3rd, 2020

Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs – Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft.

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein

Am 4. Mai wird der Schulbetrieb in Baden-Württemberg schrittweise und eingeschränkt wieder aufgenommen.

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 5 dieser Verordnung tritt sie am 4. Mai 2020 in Kraft.

Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg

Foto, Klaus

S Wangen – Pflanzen verschenken statt Pflanzen(tausch)börse

Dazu sind alle Wangener/Innen und auch Pflanzenfreunde von außerhalb herzlich eingeladen

Baldige Wiedereröffnung von Museen und Ausstellungshäusern

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Nach einer Beratung von Bund und Ländern sollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Museen und Ausstellungshäuser unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen bald wieder öffnen können.

Zur Möglichkeit einer baldigen Wiederöffnung der wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Museen und Ausstellungshäuser in Baden-Württemberg sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski:

„Wenn Bund und Länder zur Überzeugung gekommen sind, dass die Museen und Ausstellunghäuser zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder für das Publikum geöffnet werden dürfen, freut uns das sehr. Es zeigt sich in dieser schwierigen Zeit, dass vielen Menschen das Kulturangebot fehlt. Wir sind mit den Häusern daher schon länger im intensiven Austausch darüber, wie die strikten Hygiene- und Abstandsregeln in den Museen und Ausstellungen eingehalten werden können. Unsere Museen sind bereit und freuen sich nach so langer Zeit wieder auf Besucher.“
Weitere Schritte der Öffnung im Kulturbereich

In einem ersten Schritt wurden am 20. April bereits die Bibliotheken und Archive wieder für Besucher und Nutzer zugänglich gemacht. Um weitere Schritte der Öffnung des weitgehend ruhenden Kulturlebens in Baden-Württemberg zu ermöglichen, prüfen die Einrichtungen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit Wochen intensiv, wie eine sukzessive Öffnung der Häuser trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen kann.

Parallel wird an Programmen und Unterstützungen für den Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise gearbeitet. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, soll Anfang Mai vorgestellt werden.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Coronavirus: Verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung in städtischen Einrichtungen

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO LHS

Wer die städtischen Dienstleistungen persönlich in den Behörden, Dienstbereichen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart in Anspruch nehmen möchte, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So gilt ab Montag, 4. Mai, eine entsprechende Pflicht in den städtischen Dienstgebäuden. Das hat die Stadt am Donnerstag, 30. April, bekanntgeben.

Der Zutritt ist nur mit einer Bedeckung gestattet, die Mund und Nase vollständig und sicher abdeckt. Dafür eignen sich zertifizierte Masken ebenso wie Alltagsmasken. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Auch die städtischen Mitarbeitenden sind im Kundenkontakt angehalten, soweit keine anderweitigen Schutzmaßnahmen vorhanden sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Aktuell prüft die Verwaltung, in welchen Bereichen der aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkte persönliche Kontakt wieder gelockert werden kann.

Foto, Manu’s Bilderecke, Klaus

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung 2. Mai

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein

INFO mit Foto

Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.

„Das soll Familien und Kindern etwas Entlastung bringen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai, um den Kommunen Zeit zu geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparke und botanische Gärten. „Wir müssen auch mit diesen Lockerungen verantwortungsvoll umgehen, weil wir sonst wieder steigende Infektionszahlen riskieren“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet, etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt nach einem Stufenkonzept. „Wir werden auch nach der Krise Fachkräfte dringender denn je benötigen, gerade im Pflegebereich. Deshalb wollen wir auch in der Krise die Fachkräfteausbildung sichern“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder erlaubt. Demonstrationen werden erlaubt, wenn Hygienevorgaben erfüllt werden können.

Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag, den 4. Mai, wieder vollumfänglich öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten. Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios wieder öffnen. Alle Öffnungen unterliegen jeweils spezifischen und strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Allerdings werden in der Corona Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.

Alle anderen Einrichtungen wie etwa Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Infos rund um Corona

Die wesentlichen Änderungen vom 4. Mai>>>>