Stadt erlässt Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen – Bürgermeister Schairer: „Ausübung eines Grundrechts muss verantwortbar sein“
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Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt strenge Auflagen für eine Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am Donnerstag, 7. Mai: „Der Bescheid der Versammlungsbehörde weist dem Verantwortlichen klare Grenzen für seine Versammlung auf. Nach einem telefonischen Kooperationsgespräch mit ihm begrenzen wir die Zahl der Teilnehmer der Kundgebung auf höchstens 10.000. Entscheidend ist, dass sich niemand, der an einer Versammlung teilnimmt, ansteckt oder dort angesteckt wird. Deshalb ist die Einhaltung des Mindestabstands zwingend – darauf hat der Veranstalter hinzuwirken.“ Schairer appellierte an die Teilnehmer, auch schon bei der Anreise mit dem Öffentlichen Nahverkehr Abstand zu wahren.
Schairer argumentierte: „Wir sind in einer schwierigen Lage. Die Öffentlichkeit diskutiert intensiv über den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus. Auf der einen Seite dürfen sich laut aktueller Landesverordnung nicht mehr als zwei Personen treffen. Zudem finden keine Konzerte, Vorführungen oder Sportveranstaltungen statt, weil sich kein Publikum einfinden soll. Auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen, Kundgebungen zu ermöglichen. Das Gericht betont die Bedeutung der Versammlungsfreiheit.“
Die Verwaltung habe sich auch im Einvernehmen mit der Polizei für diesen Weg entschieden. „Dies scheint uns juristisch tragfähig. Und das ist der Gradmesser bei der Prüfung von angemeldeten Versammlungen“, so Schairer abschließend.