Archive for Mai 14th, 2020

Stadtbibliothek: Zweiter Öffnungsschritt

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Stadtbibliothek Stuttgart macht den zweiten Schritt in ihrem Öffnungskonzept und nimmt den Medienausleih- und -rückgabebetrieb wieder auf – Bestell- und Lieferservice bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Die Einrichtungen der Stadtbibliothek sind ab Montag, 18. Mai, sind wieder zu den gewohnten Zeiten für die Medienausleihe und -beratung geöffnet. Allerdings gelten strenge Hygieneauflagen und Zugangsbeschränkungen, so dass je nach Einrichtung nur einer begrenzten Anzahl an Besuchern gleichzeitig Einlass gewährt werden kann. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen. Ein Verweilen – etwa zur Presselektüre, zum Lernen oder zur Nutzung der PCs – ist bis auf Weiteres nicht möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht. Der Einlass in die Bibliothek wird über ein Lichtsignal geregelt. Bitte informieren Sie sich vor dem Bibliotheksbesuch über die umfangreichen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen auf der Homepage www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder unter Telefon 216-91100.

„Die getroffenen Sicherheits- und Hygienemaßgaben sind sehr weitreichend, und sie gewährleisten eine möglichst sichere Nutzung unserer Bibliotheken zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter“, so Katinka Emminger, Direktorin der Stadtbibliothek Stuttgart. Alle Einrichtungen wurden mit Plexiglasscheiben, Markierungen für Wegeführungen, Beschilderungen und Eingangskontrollen ausgestattet. Die zulässige Höchstzahl an Besuchern wird über die Ausgabe von Bibliothekskörben beziehungsweise -taschen gesteuert.

Der seit April bestehende Medienabholservice wie auch der Medienlieferdienst für Menschen, die ihre Wohnung aktuell nicht verlassen können, bleiben daneben weiterhin bestehen. Der Haltestellenbetrieb der Fahrbibliothek beschränkt sich aktuell auf vorab bestellte Medien, da in den Bibliotheksbussen die Abstandregelung von mindestens anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Medienbestellungen zur Abholung an den einzelnen Haltestellen können über ein entsprechendes Kontaktformular der Fahrbibliothek auf der Homepage oder per Telefon vorgenommen werden. Die räumlich sehr kleine Stadtteilbibliothek in Münster kann aus Sicherheitsgründen derzeit noch nicht geöffnet werden. Hier wird der Abholservice sowie die Medienrückgabe wie bisher über das Fenster fortgeführt – bis zur Lockerung der Hygiene- und Abstandsvorgaben.

Eine Rückgabe ausgeliehener Medien ist vorerst nicht notwendig, da die Leihfrist bis auf Weiteres verlängert wird. Medien, die dennoch zurückgegeben werden, lagern zunächst 72 Stunden in Quarantäne und sind erst danach wieder für die Ausleihe verfügbar.

Alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek sind aktuell bis Ende Mai abgesagt. Video- und Podcast-Angebote für Erwachsene mit Lesungen und Vorträgen sowie Videos mit Experimenten und Kindertheater, Anleitungen zum Basteln, Programmieren und Schreiben für Kinder sind auf der Homepage zu finden. In der „eBibliothek“ stellt die Stadtbibliothek außerdem digitale Angebote wie den eBook-Download über die Onleihe, Musik-Streaming-Dienste, eLearning oder Pressedatenbanken bereit. Ganz neu sind die Plattformen Overdrive mit über 900 fremdsprachigen eBooks und Hörbüchern, Brockhaus und Britannica.

Weitere Hinweise für den Besuch der Bibliotheken sind auf der Homepage veröffentlicht oder können telefonisch im Voraus erfragt werden:
www.stuttgart.de/stadtbibliothek oder telefonisch unter 216-91100.

Siehe auch: Die Bücherbusse fahren wieder >>>>>>>

Fotos, Blogarchiv

Eingeschränkter Betrieb von Kitas und Kindertagespflege ab 18. Mai

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

INFO mit Foto

Kleinkind auf Rutsche
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können vom 18. Mai 2020 an die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am 13. Mai einem entsprechenden Vorschlag des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Damit setzt das Land den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung – für die Umsetzung vor Ort und die Konzepte dafür sind die Kommunen, Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Spielraum für individuelle Konzepte vor Ort

„Mit dem Rahmen ermöglichen wir den Einrichtungsträgern bewusst Spielräume, damit sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln können, wie sie die schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen können. Durch den Beschluss haben nun alle Beteiligten eine gute Grundlage, um gemeinsam wieder mehr Familien im Land eine Betreuung anbieten zu können. Das Land wird den Wiedereinstieg konstruktiv begleiten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“ Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich diesen Samstag notverkündet wird.

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, sagt: „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass wir mehr Eltern und ihren Kindern wieder mehr Betreuungsangebote machen können. Die Mehrheit derer, die bisher keinen Platz in der Notbetreuung hatten, werden allerdings auch bei der jetzigen Ausweitung durch die Begrenzung auf 50 Prozent der Kapazität keinen bekommen können. Auch werden wir nicht direkt am Montag die erweiterten Plätze anbieten können – die Städte und Träger müssen eine nachvollziehbare Vergabe vorbereiten und vornehmen, den Personaleinsatz planen, und die Umsetzung organisieren. Das Ministerium schafft hier die rechtliche Voraussetzung – das ist nicht gleichbedeutend mit offenen Kita-Türen am Montagmorgen. Die Umsetzung ist der zweite Schritt.“

Kommunen begrüßen Klarstellung des Kultusministeriums

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, ergänzt: „Kommunen sind in dieser Krise Garanten für eine möglichst reibungslose und sachgerechte Umsetzung staatlich beschlossener Maßnahmen. Den Verantwortlichen vor Ort ist auch bewusst, wie viele Eltern darauf warten, dass die Kitas schrittweise wieder geöffnet werden und wie wichtig es für die Kinder ist, wieder Kontakt zu Gleichaltrigen zu haben. Gerade eine schrittweise Ausweitung der Kinderbetreuung ist aber hochkomplex und braucht einen angemessenen zeitlichen und inhaltlichen Vorlauf, damit wir vor Ort alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen treffen können.

Wir begrüßen daher die nun erfolgte Klarstellung des Kultusministeriums, dass es nicht möglich sein wird, dass alle Kinder bereits am 18. Mai in ihre Kitas zurückkommen können. Dennoch müssen wir offen darauf hinweisen, dass coronabedingt auch weiterhin nicht alle Betreuungsbedarfe und -wünsche der Eltern erfüllt werden können. Für die Vorgehensweise bei weiteren Öffnungsschritten muss den Städten und Gemeinden ein ausreichender zeitlicher Vorlauf zum Inkrafttreten einer neuen Vorschrift gegeben werden.“

Auch Kindertagespflegestellen öffnen wieder

Für viele Eltern ist die Kindertagespflege ein besonders flexibles und familienfreundliches Angebot. Auch der Betrieb der Kindertagespflegestellen kann vom 18. Mai an wieder über die erweiterte Notbetreuung hinaus erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharirng).

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, betont: „Ich freue mich, dass wir mit der weiteren Öffnung der Kindertagespflegestellen auch für die Jüngsten in unserer Gesellschaft einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung zu den kommunalen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen darstellt. Mit dem heutigen Schritt leisten wir deshalb einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Eltern und Familien in Baden-Württemberg.“

Infektionsschutz hat weiterhin Priorität

„Uns ist bewusst, wie stark die Eltern durch die Schließungen der Kitas und der Kindertagespflege betroffen und belastet sind. Und auch für die Kinder waren die vergangenen Wochen nicht einfach, vielen fehlt schlicht der Kontakt mit Gleichaltrigen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir durch die strengen Hygienevorgaben auch bei der Kinderbetreuung bei weitem noch keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise haben werden“, sagt die Ministerin.

Priorität habe weiterhin der Infektionsschutz. Dies habe auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Beschluss am Montag deutlich gemacht. Für die Kindertagesrichtungen und die Kindertagespflege haben der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg deshalb Schutzhinweise entwickelt, die von den Trägern umgesetzt werden müssen.

Maximal 50 Prozent der Kinder jeweils gleichzeitig vor Ort

Darüber hinaus sieht der Rahmen für den Wiedereinstieg vor, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder – bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße – jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden können. Vorrang haben dabei weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. Sofern darüber hinaus gehende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, sollen die Träger und Einrichtungen diese für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder nutzen, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben.

Eckpunkte für Umsetzungskonzepte

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das heißt: nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht.
  • Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Um möglichst viele Familien und Kinder in die Betreuung einbeziehen zu können, bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel muss sein, möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Kindertagespflegestellen: Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann (Platzsharing).
  • Voraussetzung ist, dass der Gesundheitsschutz vor Ort gewährleistet ist. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen.

Besuche an Stuttgarter Krankenhäusern ab 18. Mai möglich – Vorgaben machen Lockerungen möglich

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Die Krankenhäuser in Stuttgart haben ab 18. Mai neue Regeln zum Besuch von Patienten. Im Fokus dabei steht weiterhin der Gesundheitsschutz von Patienten und Mitarbeitern. Die Regeln gelten einheitlich in allen Krankenhäusern, darauf haben sich das Klinikum Stuttgart, Robert-Bosch-Krankenhaus, Marienhospital, Diakonie-Klinikum, Karl-Olga-Krankenhaus, Sana Klinik Bethesda, Sana Herzchirurgie Stuttgart, Krankenhaus vom Roten Kreuz verständigt, wie die Landeshauptstadt am Donnerstag, 14. Mai, mitteilte.

Neben den bekannten Abstands- und Hygienegeboten (wie etwa das Tragen einer Mund- und Nase-Bedeckung) lauten die neuen Vorgaben:

  • Besuch ist möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von 5 Tagen übersteigt.
  • Der Besuch ist in diesen Fällen auf einen Besucher je Patient begrenzt.
  • Die Patienten benennen den Krankenhäusern vor ihrer stationären Aufnahme die Besucher.
  • Die Besuchsdauer soll eine Stunde nicht überschreiten.
  • Die Besuchszeiten sind so vorgegeben, dass Menschenansammlungen vor den Eingängen der Kliniken vermieden werden.
  • Alle Besucher müssen sich am Eingang ausweisen und werden auf Symptome einer Covid-Erkrankung befragt (nicht: untersucht).
  • Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden
In Einzelfällen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) kann nach telefonischer Klärung mit den Stationsleitungen weiterhin über begründete Ausnahmen von dieser Regelung entschieden werden. Besuche auf COVID-Station sind prinzipiell untersagt. Nur nach ärztlicher Anordnung wäre eine Ausnahme möglich.
Der Vorsitzende des Verbands der Krankenhäuser Stuttgart, Bürgermeister Thomas Fuhrmann, erklärte: „Für Patienten und deren Familie ist wichtig, dass sie sich in dieser schwierigen Zeit von Angesicht zu Angesicht sprechen können. Zugleich müssen Beschäftigte und andere Patienten bestmöglich geschützt werden. Jetzt haben wir besonnen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt diese Interessen in Einklang gebracht. Das Gesundheitsamt der Stadt unterstützt diese vorsichtige Lockerung.“
Die Krankenhäuser hatten aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Mit der Neufassung der Corona-Verordnung von der Landesregierung werden Kriterien beschrieben, die jetzt Lockerungen möglich machen.

Foto, Blogarchiv

Deutsche Post und MyPostcard kooperieren bei individualisierbaren Briefmarken

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Ab sofort bietet MyPostcard seinen Kunden über die Internetseite deinebriefmarke.de die Möglichkeit, Briefmarken individuell zu gestalten und diese zu frankieren.

  • MyPostcard verkauft ab sofort unter deinebriefmarke.de das Deutsche Post Produkt „Briefmarke Individuell“
  • Vorteile für beide Seiten: Deutsche Post mit zusätzlichem Absatzkanal, MyPostcard mit erweitertem Produktangebot

Bonn – Die Deutsche Post und der Postkarten-App-Anbieter MyPostcard kooperieren nun auch im Bereich der individualisierbaren Briefmarken. Ab sofort bietet MyPostcard seinen Kunden über die Internetseite deinebriefmarke.de die Möglichkeit, Briefmarken individuell zu gestalten und diese zur Frankierung von Briefen und Postkarten zu nutzen, die über die Deutsche Post versandt werden. Bisher war das nur exklusiv über die Deutsche Post bzw. das Postprodukt „Briefmarke Individuell“ möglich. Damit erweitern beide Unternehmen ihre seit 2018 währende Partnerschaft. Damals hatte MyPostcard die Funcard-App der Deutschen Post erworben, mit der Kunden die eigenen Fotos als echte gedruckte, personalisierte Postkarte versenden können.

Ole Nordhoff, Chief Marketing Officer Post & Paket Deutschland von Deutsche Post DHL Group, unterstreicht: „Wir freuen uns, mit MyPostcard einen agilen Partner gefunden zu haben, der unsere erfolgreiche Geschäftsidee der personalisierbaren Briefmarke nun auch für seine Kunden verfügbar macht. Wir sind davon überzeugt, dass der erweiterte Kundenkreis unserem Produkt zusätzliches Wachstum bescheren wird.“

Oliver Kray, Geschäftsführer von MyPostcard, ergänzt: „Aufgrund der langjährigen und sehr erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Deutschen Post freuen wir uns umso mehr über eine Intensivierung der Partnerschaft im Rahmen von deinebriefmarke.de. Es ist nicht selbstverständlich, eine solche Verantwortung übertragen zu bekommen, und dafür sind wir sehr dankbar. Wir werden den Markt für individualisierbare Briefmarken in Deutschland mit innovativen und kreativen Ideen bereichern und gemeinsam ein tolles Produkt mit einzigartigem Profil und Mehrwert für den Privat- aber auch Geschäftskunden etablieren.“

Mit der Briefmarke Individuell haben Postkunden die Möglichkeit, das Motiv einer Briefmarke mit eigenen Fotos und Bildern zu gestalten. Die eigens gestaltete Briefmarke ist dann auf DIN-A5-Bögen mit jeweils 10 selbstklebenden Briefmarken oder auf DIN-A4-Bögen mit jeweils 20 selbstklebenden Briefmarken über den Onlineshop unter www.deutschepost.de/individuell erhältlich – und eben künftig auch über die Seite deinebriefmarke.de.  Zusätzlich haben Kunden die Möglichkeit, über deinebriefmarke.de auch aus einer großen Auswahl von kommerziellen Lizenzprodukten Briefmarkenbögen im DIN A 4-Format mit zehn unterschiedlichen Motiven zu gestalten (z.B. Bibi & Tina, Benjamin Blümchen, Leo Lausemaus, Die Amigos u.v.m.).

Foto, DP DHL

Vorsicht beim Einkaufen im Internet und vor Fake-Shops

Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Allgemein

Info

Fake-Shops haben gerade in diesen Tagen Hochkonjunktur. Die Verbraucherzentralen melden derzeit einen starken Anstieg von gemeldeten Fake-Shops und Betrugsfällen im Internet-Handel.

„Gartenbedarf für den Frühlingsbalkon, Grundlebensmittel wie Hefe und Mehl oder jetzt vor allem Gesichtsmasken – der Onlinehandel hat aufgrund der Corona-Krise stark zugelegt. Immer häufiger tummeln sich jedoch täuschend echt aussehende Fake-Shops auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay. Ich kann Verbrauchern nur raten, vor dem Bestellen genau hinzusehen und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden zu lassen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Problem sei nach wie vor aktuell: Aufgrund der Maskenpflicht werde der Onlinehandel trotz der Lockerungen für Geschäfte weiter profitieren, da vielen Verbrauchern das Tragen einer Maske unangenehm sei.

Immer mehr Verbraucher melden Fake-Shops

Die Verbraucherzentralen verzeichnen einen dramatischen Anstieg der Anzahl von Verbrauchern gemeldeten Fake-Shops sowie an Betrugsfällen in Zusammenhang mit Fake-Shops. So hätten sich laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. für den Zeitraum Januar bis April 2020 im Vergleich zum Vorjahr die Anfragen der Verbraucher zum Thema Fake-Shops verfünffacht. Dabei hätten die Verbraucher angegeben, keine Lieferung erhalten zu haben. Vielfach gehe es um die Bestellung von Atemschutzmasken. „Da immer mehr Menschen im Internet einkaufen, ist damit zu rechnen, dass das Ausmaß der Fake-Shops und die damit verbundenen Probleme noch zunehmen werden. Außerdem ist zu beobachten, dass die Betrügereien mit Fake-Shops variantenreicher, vielfältiger und vor allem auch professioneller werden. Bei Fake-Shops geht es den vermeintlichen Onlinehändlern nicht nur darum, Geld zu kassieren, sie wollen auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln. Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk.

In der Regel werbe ein Fake-Shop mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung, Schuhen oder Smartphones oder eben mit heiß begehrten Corona-Artikeln. Nach Zahlung per Vorkasse komme die bestellte Ware dann entweder nie an oder besitze eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen. „Verbraucher sollten deshalb auf keinen Fall per Vorkasse bezahlen, denn das Geld ist dann im Zweifel weg“, betonte der Verbraucherminister. Bezahlt der Verbraucher dagegen per Lastschrift oder Kreditkarte, ließe sich der Betrag zurückholen oder der Kreditkartenbuchung widersprechen.

Tipp: Impressum überprüfen

„Auch wenn Fake-Shops seriös aussehen, gibt es doch ein paar Anhaltspunkte, an denen man sie erkennen kann“, sagte Minister Hauk. Erster Anhaltspunkt und leicht zu überprüfen, sei das Impressum. Bei vielen schlecht gemachten Fake-Shops fehle dieses komplett. Auch fehlende oder unvollständige Kontaktinformationen zum Verkäufer oder falsche Adress- und Handelsregisterangaben, die sich über eine Suchmaschine verifizieren lassen, sollten stutzig machen. Was die dubiosen Fake-Shops eint, sei oft ein Domainname, der zuvor bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt wurde. Dadurch könne es vorkommen, dass manche Fake-Shops den Namen eines geschlossenen Handwerksbetriebs oder Restaurants haben. „Wenn ein Klempner plötzlich Gesichtsmasken zum Schnäppchenpreis anbietet, dann sollten Verbraucher misstrauisch werden, denn das könnte ein Indiz für einen Fake-Shop sein“, so Hauk.

Schwieriger sei die Sache, wenn sich ein gefälschtes Gütesiegel auf einer professionell gemachten Fake-Shop-Seite befindet. „Ob das Siegel echt ist, lässt sich leider nur auf der Seite des Siegelanbieters herausfinden. Dort sind alle Firmen gelistet, die tatsächlich über das Zertifikat verfügen“, erklärte der Minister. Ein fehlendes Gütesiegel sei aber kein Hinweis, dass es sich um einen unseriösen Shop handelt. „Gibt es dagegen keine oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen, dann ist das ein Indiz, dass etwas nicht stimmt und man misstrauisch werden sollte“, betonte der Minister. Wer sich an diese Tipps halte, fahre auf der sicheren Seite. „Wem das Überprüfen von Internetshops zu aufwändig ist, kann auch beim lokalen Einzelhändler nachfragen. Viele Geschäfte liefern ihre Produkte zu den Kunden nach Hause“, sagte Hauk.

Die Bekämpfung von Fake-Shops

Baden-Württemberg hatte das Thema Bekämpfung von Fake-Shops zunächst auf die Verbraucherministerkonferenz (VSMK) gebracht (14. VSMK 2018 sowie 15. VSMK 2019). Die VSMK hatte sodann eine Projektgruppe (PG) unter baden-württembergischem Vorsitz gebeten, gemeinsam mit den Verbraucherverbänden, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie mit den Ermittlungsbehörden der Länder geeignete Maßnahmen zur Eindämmung von Fake-Shops zu prüfen. Aufbauend auf dem Bericht der PG und dem anschließenden Beschluss der VSMK dazu im Juni 2019 brachte Baden-Württemberg das Thema über eine Bundesratsinitiative im November 2019 in den Bundesrat ein. Ein Kernpunkt der Bundesratsentschließung war unter anderem die Bitte, eine Webseite einzurichten, auf der Verbraucher bei Zweifeln an der Seriosität eines Online-Shops nachschauen könnten, ob dieser als Fake-Shop aufgelistet werde.

Eine vom Marktwächters Digitale Welt in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter den Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018 ergab, dass bei über vier Millionen Deutschen von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden muss. Aktuell hat auch die Kommission der Europäischen Union zusammen mit dem Consumer Protection Network (CPC-Network) Maßnahmen gestartet, um betrügerische Aktivitäten insbesondere auf Online-Marktplätzen zu unterbinden.

Folgende Institutionen helfen

  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. über die E-Mail-Adresse info@vz-bw.de
  • Der Marktwächter Digitale Welt ist eines der Frühwarnsysteme der Verbraucherzentralen. Dieser analysiert die Märkte aus Verbrauchersicht und hilft Verbraucherschützern Probleme rechtzeitig zu erkennen. Arbeitsgrundlage des Marktwächters sind die Informationen aus den Verbraucherberatungen der bundesweit rund 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Um weitere Erkenntnisse zu sammeln, nimmt der Marktwächter ebenfalls Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.
  • Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA)

Das LKA nimmt ebenfalls Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten entgegen, die kein sofortiges Tätigwerden der Polizei erfordern. Die Nachricht wird dann vom Landeskriminalamt an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Als Opfer können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. wenden. Diese bietet Beratungen (in der Beratungsstelle, online oder telefonisch) an. Zu Analysezwecken bittet auch der Marktwächter Digitale Welt um die Mitteilung von Betrugsfällen über die Internetseite. Betrugsopfer sollten auf jeden Fall bei der Polizei Anzeige erstatten. Wichtig für eine Anzeige bei der Polizei ist, dass alle Beweise für den Online-Kauf gesichert wurden. Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails sollten aufbewahrt und ausgedruckt werden.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg: Einkaufen im Internet