Stadt verschärft Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen
Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Stuttgart
Pm der LHS 15.05.2020
Entscheidend für die Versammlungsbehörde war, dass bei der Kundgebung der Infektions- schutz gewährleistet ist. So wie es das Bundes- verfassungsgericht und auch die Landes- verordnung verlangen. Deswegen müssen alle Teilnehmer dauerhaft den Mindestabstand einhalten können. Auf Basis der Lageeinschätzung der Polizei und des Gesundheitsamts sind höchstens 5.000 Teilnehmer für die Kundgebung auf dem Wasengelände zulässig. Gefordert werden 500 Ordner, diese müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da sie zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten. Der Zugang und der Abgang müssen so entzerrt werden, dass die Teilnehmer nicht in direkten Kontakt kommen. Die Stadtverwaltung wird von 14 bis 19 Uhr die Mercedesstraße sperren und zusätzliche Möglichkeiten zum Verlassen des Wasens schaffen, um so zu einer Entzerrung beizutragen.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wir haben intensiv abgewogen. Es war eine Abwägung von Infektionsschutz und der Versammlungsfreiheit. Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden.“
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, stellte klar: „Die Erfahrungen von größeren Veranstaltungen zeigen, dass hier ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, wenn die Abstand- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden und eine Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle von Erkrankungen nicht möglich ist. Jeder Teilnehmer muss daher für sich selbst verantworten können, ob er das Risiko einer Infektion für sich und andere eingeht und sich dorthin begibt – insbesondere, wenn man zu einer vulnerablen Gruppe gehört.“ Prof. Ehehalt forderte Interessierte auf, bei Anzeichen eines Infekts die Demonstration zu meiden. Teilnehmer müssten unbedingt die Mindestabstände einhalten und Masken bei der An- und Abreise im Öffentlichen Nahverkehr tragen.
Dies ist landesweit verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und auch auf die Haltestellen. Schairer unterstrich: „Wir haben bei der letzten Demonstration festgestellt, dass Teilnehmer ohne vorgeschriebene Maske in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Es ist unverantwortlich, so seinen Protest zu äußern. Diese Ordnungswidrigkeit wird am Samstag mit 300 Euro Bußgeld wegen vorsätzlichem Verhalten belegt.“