Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai
„Der Erhalt der biologischen Vielfalt hat in der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung. Viele in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind nicht nur auf den Schutz unserer Kulturlandschaft angewiesen, sondern auch darauf, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe diese Flächen pflegen und bewirtschaften. Daran richten wir unsere Agrarpolitik und die vielfältigen Fördermaßnahmen aus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (21. Mai) in Stuttgart mit Blick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.
„In der aktuellen Corona-Pandemie wird deutlich, dass unsere Bauern vor großen Herausforderungen stehen. Zum einen sollen sie in dieser schwierigen Lage die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sicherstellen, zum anderen sollen sie die Artenvielfalt im Land bewahren. Heute, am Internationalen Tag der biologischen Vielfalt, ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung und der Erhalt der biologischen Vielfalt zusammengehören und einander bedingen“, sagte Minister Hauk. So seien bislang alleine im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT für das Jahr 2019 Fördermittel für die Anlage von rund 16.500 Hektar insektenfreundlicher Blühflächen in der Landwirtschaft bewilligt worden.
Land- und Forstwirtschaft leisten selbstverständlich ihren Beitrag zur Artenvielfalt. Die Art und Weise der Bewirtschaftung hat wesentliche Auswirkungen auf das Vorkommen und die Erhaltung der Arten. Deshalb ist es wichtig, mit allen Landnutzern in kooperativer Weise Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung von Arten durchzuführen und entsprechende Bewirtschaftungsvorgaben umzusetzen. „Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Stärkung der Artenvielfalt und die Erzeugung hochwertiger regionaler Lebensmittel bilden so einen harmonischen Dreiklang“, betonte Hauk.
„Gleichwohl kann die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in unserem Land nur gelingen, wenn auch jede und jeder Einzelne von uns die Verantwortung und die Leistungen der Landwirte zur Ernährungsvorsorge anerkennt und eigenverantwortlich durch sein Verbraucherverhalten zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt“, so Minister Hauk. Regional und unter Einhaltung höchster Standards erzeugte Produkte seien wichtige Eckpfeiler einer artenfördernden Ernährungsgrundlage.
Die Landesregierung fördere daher Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft und auch den ökologischen Landbau mit erheblichen Mitteln und wolle auch durch die Verankerung dieser Ziele in der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) deren Bedeutung hervorheben. Um die Artenvielfalt in Baden-Württemberg auf breiter Basis zu stärken und den Belangen des Artenschutzes in umfassender Weise gerecht zu werden, sollen in Baden-Württemberg neben den geplanten Änderungen im Naturschutzgesetz umfangreiche Anpassungen des LLG erfolgen, sodass die gemeinsam mit Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden erarbeiteten Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität gesetzlich verankert werden.
Hintergrundinformationen:
Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt soll an den 22. Mai 1992 erinnern: Den Tag der Verabschiedung des internationalen, völkerrechtlichen Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBS) der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro. Die Ziele dieser Biodiversitätskonvention, wie sie auch genannt wird, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Informationen zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt und zur Biodiversitätskonvention finden Sie hier: https://www.cbd.int/.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft an und unterstützt Projekte zu deren Förderung. Hierbei ist insbesondere das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt zu nennen, das Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft umsetzt. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und in dieser Broschüre:
Broschüre zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Die geplante Gesetzesnovelle zum Naturschutzgesetz (NatSchG) und zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) zur Stärkung der Biodiversität soll in Kürze in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht werden.
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