Archive for Mai 24th, 2020

Corona: Ordnungsbürgermeister Dr. Schairer dankt Einsatzkräften

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer hat den Einsatzkräften von Polizei und Amt für öffentliche Ordnung für ihren besonnenen Einsatz rund um das Demonstrationsgeschehen am Sonntag, 24. Mai, in der Innenstadt gedankt. Schairer erklärte: „Das war kein leichter Einsatz, wenn zum Schutz der Versammlungsfreiheit das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und die Sorge um die eigene Gesundheit ständige Begleiter sind.“
Die Polizei sprach ihrerseits von einem insgesamt geordneten Ablauf des gesamten Einsatzes rund um die Versammlung der AfD. Den städtischen Behörden wurden zudem keine besonderen Zwischenfälle bekannt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte am Samstag, 23. Mai, eine Kundgebung der AfD auf dem Schillerplatz in Stuttgart unter strengen Auflagen zugelassen. So durften an der Versammlung nur maximal 100 Personen teilnehmen. Das Gericht hatte damit einer Beschwerde der AfD in Teilen recht gegeben, aber Bedenken der Stadt zum Infektionsschutz aufgegriffen. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der Landeshauptstadt Stuttgart ursprünglich erlassene Versammlungsverbot gegen die AfD-Kundgebung noch für rechtmäßig erklärt.

Die Stadt Stuttgart hatte die Kundgebung der AfD aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt. Das Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Versammlungsbehörde berief sich bei der Begründung des Verbots auf das Infektionsschutzgesetz und das Versammlungsgesetz, wonach ein Verbot bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit möglich ist. Demnach kann das Amt für öffentliche Ordnung Versammlungen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Eine besondere Gefahrenlage sah das Amt deshalb, weil bei Kundgebungen der AfD konfliktträchtige Auseinandersetzungen zwischen Versammlungsteilnehmern und Gegendemonstranten in der Vergangenheit bereits erfolgt waren. Die Vermeidung von unmittelbarem körperlichen Kontakt war nach Ansicht der Stadt daher nicht gewährleistet, weshalb ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko für die Polizei wie die Versammlungsteilnehmer und Gegendemonstranten befürchtet werden musste. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof nicht als zwingenden Verbotsgrund akzeptiert.

Foto, Blogarchiv

Stuttgart – Polizeieinsatz wegen Kundgebungen

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 24.05.2020

Mehrere Hundert Polizeibeamte sind am heutigen Sonntag (24.05.2020) in der Stuttgarter Innenstadt wegen zweier angemeldeter Kundgebungen im Einsatz. Ab 13.00 Uhr versammelten sich Teilnehmer einer Kundgebung der Alternativen für Deutschland (AfD) unter dem Thema „Schutz der Grundrechte in Zeiten von Corona“ auf dem Schillerplatz. Zum Schutz dieser Demonstration zeigte die Polizei mit geschützten Hundertschaften, Reitern und Wasserwerfern starke Präsenz. Gegen die Kundgebung protestierten Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind. Bereits gegen 12.30 Uhr hatten sie sich zunächst auf dem Marktplatz unter dem Motto „Einsatz für Grundrechte – aber ohne rechts – kein Platz für die AfD“ versammelt. Nach Kundgebungsende formierten die Demonstrations- teilnehmer gegen 13.20 Uhr ein Spontanaufzug, der vom Markplatz auf den Charlottenplatz in Richtung Planie führte, um dort lautstark gegen die Veranstaltung der AfD zu protestieren. Vorübergehend blockierten dort mehr als 200 Menschen den Planietunnel. Die AfD-Demonstration verläuft bislang störungsfrei. An einer Polizeiabsperrung am Schillerplatz wurden Polizeibeamte von Gegendemonstranten beleidigt, drei mutmaßlich Verdächtige wurden erkannt. Ihre Personalien werden derzeit festgestellt. Die Polizei informiert auch über ihre Social-Media-Kanäle auf Facebook und Twitter.

Foto, Polizei BW, Blogarchiv

Corona-Verordnung für Beherbergungsbetreibe veröffentlicht

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Die Corona-Verordnung Beherbergungsbetrieb für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und veröffentlicht.

Bislang waren Wohnmobilstellplätze, Campingplätze und Ferienwohnungen für Selbstversorger ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen schon geöffnet. Die vollständige Öffnung der Beherbergungsbetriebe ist für den 29. Mai vorgesehen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest. Die Auflagen gelten nur für die neu zu öffnenden Beherbergungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen. So müssen beispielsweise die Gäste den Mindestabstand einhalten. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen außerdem an der Rezeption eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Auf sonstigen Verkehrsflächen, insbesondere Fluren und Treppenhäusern, sollen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr eine MNB tragen.

Die Zimmer können mit der Anzahl an Personen belegt werden, die nach der allgemeinen Corona-Verordnung im privaten Bereich zusammenkommen dürfen. Das sind derzeit fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Bei Gästen die in einem Haushalt leben besteht keine Obergrenze bei der Zimmerbelegung. Auch zur Reinigung der Zimmer gibt es Vorgaben.

„Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Hygiene-Verordnung so früh wie möglich veröffentlicht wird, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten. So können sie sich auf das wichtige Pfingstgeschäft vorbereiten“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut „Die Betriebe erhalten damit Planungssicherheit für das wichtige Pfingstgeschäft“.

„Jeder Schritt zur Öffnung verlangt weiterhin erhöhte Wachsamkeit“, betonte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ist wichtig, um das Übertragungsrisiko für das Corona-Virus zu minimieren. Ich appelliere daher an die Nutzer von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, die Hygiene- und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten.“

Corona-Verordnung Gaststätten

Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe

Foto, Blogarchiv

Notbetreuung an Schulen auch in den Pfingstferien möglich

Posted by Klaus on 24th Mai 2020 in Allgemein

Info

Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.

Am 2. Juni beginnen in Baden-Württemberg die zweiwöchigen Pfingstferien. Entsprechend der Corona-Verordnung der Landesregierung kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden.

„Wir sind uns sehr bewusst, was die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrkräfte in den zurückliegenden Wochen alles geleistet haben. Gemeinsam haben sie die Notbetreuung an den Schulen auf die Beine gestellt, eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der Abschlussprüfungen ermöglicht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Trotz dieser enormen Belastung haben wir die Schulen gebeten, ähnlich wie bereits in den Osterferien, auch in den Pfingstferien eine Notbetreuung zu organisieren, sofern hierfür ein Bedarf besteht.“

Die Notbetreuung kann dabei auch zeitweise in einer der beiden Ferienwochen angeboten werden, da kein Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung besteht. Die Schulleitungen entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine Notbetreuung und wenn ja, in welchem Umfang angeboten wird – je nach Platzangebot und zur Verfügung stehendem Personal.

Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer ist freiwillig

Auch der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, zudem können auch Betreuungskräfte von außerschulischen Partnern oder der Kommunen eingesetzt werden. „Wir danken allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich freiwillig für die Notbetreuung melden. Auch den außerschulischen Partnern und den Kommunen sind wir sehr dankbar, dass sie so tatkräftig dazu beitragen, zahlreichen Familien im Land eine Notbetreuung anbieten zu können. Ihr Engagement steht für den Zusammenhalt in Baden-Württemberg während der aktuellen Situation. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich meistern“, betont Eisenmann. Eine Notbetreuungen in den weiteren Schulferien, zum Beispiel in den Sommerferien, sei nicht beabsichtigt.

Schreiben des Kultusministeriums vom 19. Mai 2020 zur Notbetreuung in den Pfingstferien (PDF)

Kultusministerium: Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg