Archive for Mai, 2020

Ost – Mutmaßlicher Rauschgifthändler

Posted by Klaus on 11th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 11.05.

Polizeibeamte haben am Freitagabend (08.05.2020) einen 22 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Der Tatverdächtige hielt sich gegen 21.20 Uhr an der Talstraße im Bereich eines Spielplatzes auf und rauchte dort offenbar einen Joint. Polizeibeamte, die zu diesem Zeitpunkt zu Fuß unterwegs waren, bemerkten den Mann und kontrollierten ihn. In seiner Unterhose entdeckten sie einen Briefumschlag mit mehreren Tausend Euro Bargeld. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten weiteres Bargeld sowie über 70 Gramm Marihuana, rund 30 Gramm Kokain, halluzinogene Pilze und offenbar verbotene Potenzmittel. Die Beamten setzten den Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vorerst wieder auf freien Fuß.

Foto, Blogarchiv

Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert

Posted by Klaus on 10th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 18. Mai sollen in Baden-Württemberg wieder regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglich sein.

„Um die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, mussten die Besuchsregelungen während der ersten Infektionswelle sehr stark eingeschränkt werden. Wir wollen nun in Baden-Württemberg die Beschränkungen ab dem 18. Mai lockern. Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag (9. Mai) in Stuttgart.

Übergang zu Lockerungen umsichtig gestalten

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll. Dieser Beschluss soll in Baden-Württemberg so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit die für die Betroffenen belastenden Kontaktbeschränkungen entfallen. Lockerungen müssen aber so gestaltet sein, dass besonders vulnerable Menschen mit Grunderkrankungen und Pflegebedürftige geschützt sind, um schwerste Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion zu verhindern.

„Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann“, so Minister Lucha weiter.

Änderungen treten ab 18. Mai in Kraft

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche.

Ab dem 18. Mai 2020 sollen die folgenden Besuchsregelungen für Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen sowie in anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften gelten:

  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner folgende Schutzmaßnahmen:
    • Pro Bewohnerin und Bewohner ist pro Tag grundsätzlich ein Besuch erlaubt. Der Besuch wird dabei auf zwei Personen beschränkt. Ausnahmen von den vorgenannten Einschränkungen sind insbesondere für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung vorgesehen. Die Einrichtungen können u.a. in Abhängigkeit ihrer personellen Kapazitäten und der örtlichen Gegebenheiten die Zeiten festlegen, während denen Besuche in der Einrichtung möglich sind. Ferner kann die Einrichtung die Zeitdauer der Besuche pro Bewohner festlegen. Die Regelung bewegt sich zwangsläufig im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, allen Besuchswünschen nach Möglichkeit zu entsprechen und den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Einrichtungen.
    • Besuche sind nur im Bewohnerzimmer, Besucherzimmern oder anderen geeigneten Besucherbereichen zulässig. Besuche im Bewohnerzimmer können von der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn Besucherzimmer oder andere geeignete Besucherbereiche vorhanden sind. Im Falle der Sterbebegleitung oder bei bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern mit behinderungsspezifischen Bedarfen sind Besuche auch im Bewohnerzimmer zu ermöglichen.
    • Besuchswünsche sollen bei der Einrichtung vorab angemeldet werden, um den Einrichtungen ein Besuchsmanagement zu ermöglichen. Unangekündigte Besuche sind ohne Einverständnis der Einrichtung nicht möglich.
    • Die Besucher müssen von der Einrichtung registriert werden. Das ist notwendig, um nötigenfalls eine Kontaktnachverfolgung durchführen zu können.
    • Einrichtungen können aus Gründen des Infektionsschutzes nur nach vorheriger Händedesinfektion betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher haben zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen in der Einrichtung einhalten. Ausnahmen hiervon sind vorgesehen in Fällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.
  • Die Einrichtungen haben in einem einrichtungsspezifischen Besuchskonzept festzulegen, wie sie Besuche nach den vorgenannten Vorgaben ermöglichen werden.
  • Sofern Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Kurzzeitpflege erbringen, gelten die vorgenannten Besuchsregelungen entsprechend.
  • Für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten Ausnahmen, sofern dort mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einer erhöhten Vulnerabilität der Bewohnerinnen und Bewohner ausgegangen werden muss. In diesen Fällen gelten – wie bisher – keine Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.
  • Ab dem 18. Mai werden auch wieder Besuche der Einrichtungen aus beruflichen Gründen wie zum Beispiel durch Friseure, Physiotherapeuten, Logopäden, Seelsorger unter anderem regelhaft erfolgen können, sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Für Krankenhäuser sind die folgenden Regelungen geplant:

  • Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern soll in der Regel auf einen Besucher pro Tag und Patient beschränkt sein. Damit sollen Menschenansammlungen in der Klinik vermieden werden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
  • Die in vielen Bereichen der Öffentlichkeit üblichen Schutzmaßnahmen wie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands sowie die hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus einzuhalten.
  • Das Krankenhaus muss für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patienten- gruppen wie beispielsweise Patienten nach Knochenmarkstransplantation weitergehende Schutzmaßnahmen veranlassen. Diese können je nach medizinischer Einschätzung bis zu einem kompletten Besuchsverbot reichen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung (9. Mai)

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

Foto, Blogarchiv

STUFENWEISE ÖFFNUNG DER MONUMENTE – Grabkapelle am 12. Mai

  • Geöffnet ab: Dienstag, 12. Mai 2020; Di – So & Feiertag 11.00 bis 16.00 Uhr   
  • Besondere Hinweise: kein Führungsangebot

Zugang nur mit Mundschutz
Auch die Grabkapelle wird nun für Individualbesucher geöffnet. Allerdings mit Einschränkungen: Die Corona-Verordnung schreibt vor, wie viel Fläche ein Mensch um sich haben muss und aus dieser leitet sich die höchstzulässige Besucherzahl ab. Es werde sich daher nur eine bestimmte Anzahl von Personen im Mausoleum aufhalten dürfen. Weitere Infos >>>>>

Außenbereich

  • Geöffnet ab: Montag, 11. Mai 2020

Fotos, Blogarchiv

Stöckach – Unfall in der Hackstraße

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

 

Donnerstag 7.05. um 13 Uhr gab es an der Tankstelle am Stöckach einen Unfall. Um 13:30 war der Unfall wieder geräumt. Die Stadtbahnen der Linien U4 und U9 wurden gestört.

Danke für die Fotos und den Beitag, Leon Wallis

Örtliche Verkehrsbehinderung durch Schaden an einem Brückenauflager der Otto-Hirsch-Brücken

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Info LHS

Über einer Dehnungsfuge des Brückenauflagers der Otto-Hirsch-Brücken in Hedelfingen ist ein akuter Schaden am Straßenbelag aufgetreten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten dort verkehrssichernde Maßnahmen im Fahrbahnbereich ergriffen werden. Dadurch kann es im Bereich der Einmündung der Straße Am Westkai auf die Otto-Hirsch-Brücken aktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Das Tiefbauamt steht im engen Kontakt mit der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, das Eigentümer dieser Brückenkonstruktion ist, damit der Schaden zeitnah behoben werden kann. Die Betroffenen werden um Verständnis für die auftretenden Behinderungen gebeten.

Foto, Blogarchiv

Kloster Maulbronn startet am 12. Mai

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info schloesser-und-gaerten.de/…/coronavirus-stufenw…

Wir öffnen stufenweise für Sie!

Ab dem 12. Mai kann das Kloster wieder täglich von 09.00 bis 17.30 Uhr besucht werden.
Bitte halten Sie sich bei Ihrem Besuch an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Wir freuen uns Sie bald wieder begrüßen zu dürfen!

Fotos, Blogarchiv

RegioRadStuttgart: Günstigere Tagespreise und neuer Light-Tarif ohne Jahresgebühr

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Im Fahrrad- und Pedelecverleihsystem RegioRadStuttgart gelten ab 11. Mai 2020 deutlich günstigere Tagespreise. So kostet das Fahrrad zukünftig 9 Euro statt bisher 15 Euro, das Pedelecs 16 Euro statt 22,50 Euro und das Lastenpedelecs 19 Euro statt 26 Euro. Gleichzeitig wurden die Tarife auf eine echte 24-Stunden-Nutzung umgestellt. Die Deutsche Bahn, Betreiber von RegioRadStuttgart, führt die neuen Tagespreise in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart und allen am RegioRad beteiligten Kommunen ein.

Die attraktiven neuen Tagespreise gelten zudem bundesweit in rund 80 weiteren Städten, in denen Räder der Call-a-Bike-Familie zum Verleih angeboten werden. Bei der Nutzung wird automatisch der Tagespreis abgerechnet, sobald ein Kunde mit seiner Buchung den Tagespreis erreicht. Dies gilt für alle Tarife im RegioRadStuttgart.

Ebenfalls zum 11. Mai 2020 wird der neue Light-Tarif eingeführt. Dieser spricht Gelegenheitsnutzer und Tagestouristen gleichermaßen an. Im Light-Tarif wird einerseits minutengenau abgerechnet, was sich besonders auf kurzen Strecken lohnt. Je nach Rad werden dafür 10, 12 oder 14 Cent pro Minute erhoben. Dafür gibt es keine Jahresgebühr. Andererseits wird automatisch der Tagespreis erhoben, sobald dieser durch den Minutenpreis erreicht wird.

Wer eine PolygoCard hat, fährt noch günstiger

Durch den noch günstigeren PolygoCard-Tarif wird nicht nur die im Basis-Tarif fällige Jahresgebühr von 3 Euro wieder als Fahrguthaben gutgeschrieben und die Preise für die Pedelecnutzung von 12 Cent aus 10 Cent pro Minute bzw. von 4 Euro auf 3 Euro pro Stunde reduziert. Die 24-Stunden-Ausleihe kostet beim Fahrrad dann 7 statt 9, das Pedelec 10 statt bisher 12 Euro und das Lastenpedelecs 12 statt bisher 16 Euro. Mit der PolygoCard ist auch immer die erste halbe Stunde jeder Ausleihe eines Fahrrades kostenlos, danach kostet jede weitere halbe Stunde 1 Euro.

Wer den PolygoCard-Tarif nutzen möchte, muss sich zunächst Online oder per App mit seiner Karte registrieren. Da dieser Tarif im Vergleich mit dem Basis-Tarif durchweg günstiger ist, empfiehlt es sich, sich gleich mit der PolygoCard anzumelden. Diese Karte haben bereits über 550.000 Kunden des VVS. Aber auch alle anderen RegioRadStuttgart-Kunden können die Mobilitätskarte für die Region

Stuttgart jederzeit kostenlos anfordern. Auch die Entleihe der Räder kann nach der Freischaltung der PolygoCard in wenigen Sekunden direkt am Rad durchgeführt werden. Aber auch die Entleihe über die RegioRadStuttgart-App, das Terminal an der Station oder telefonisch ist jederzeit möglich.

Hintergrund zu RegioRadStuttgart

RegioRadStuttgart ist ein interkommunales Fahrrad- und Pedelecverleihsystem für die Landeshauptstadt Stuttgart und über 40 Städte und Gemeinden der Region. Registrierte Kunden können in Stuttgart und im Umland über 650 Fährräder und rund 450 Pedelecs an aktuell 174 Stationen nutzen. An jeder Station stehen sowohl Zweiräder für reine Muskelkraft als auch Pedelecs, also Fahrräder mit Elektroantrieb, zur Ausleihe bereit. Auf vier Fahrräder kommt in Stuttgart ein Pedelec, in der Region ist das Verhältnis umgekehrt. Neben aktuell 101 Stationen in der Landeshauptstadt gibt es in der Region weitere 73.

Aber auch dabei wird es nicht bleiben: Noch in diesem Jahr soll das Netz sowohl in Stuttgart als auch in der Region ausgebaut und komplettiert werden. Dann sollen an insgesamt über 180 Stationen 800 Fahrräder und 500 Pedelecs zur Verfügung stehen. Auch die Flotte der E-Lastenräder soll in Stuttgart von aktuell zehn auf dann 20 Stück erweitert werden.

Informationen zum RegioRadStuttgart gibt es unter www.regioradstuttgart.de

Fotos: Deutsche Bahn Connect GmbH

Urlaub auf dem Bauernhof ab 18. Mai wieder möglich

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Ab Montag, 18. Mai 2020, öffnen auch bäuerliche Gastgeber, Winzer- und Reiterhöfe wieder ihre Betriebe.

„Die Corona-Krise hat viele Branchen vor große Herausforderungen gestellt. Ganz besonders die Gastronomie und Hotellerie. Davon betroffen sind auch rund 1.300 bäuerliche Gastgeber, darunter 560 Betriebe, die Ferien auf dem Bauernhof, auf Winzerhöfen oder Reiterhöfen anbieten und Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg e.V. sind. Für sie alle gibt es nun endlich Planungssicherheit und sie können ab 18. Mai in den Ferienwohnungen wieder Gäste empfangen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten Jahren ein erfolgreiches zweites Standbein aufgebaut, indem sie Gäste auf ihren Höfen unterbringen und in Ferienwohnungen einen Einblick in das Leben auf dem Land geben. „Gerade Familien, aber auch Paare, die ihre Liebe zur Natur im Urlaub ausleben wollen, treffen mit dem Urlaub auf dem Land die richtige Wahl“, betonte der Minister.

Urlaub im Land

In diesem Jahr werden viele vor der Frage stehen, ob und wo sie trotz der schwierigen Lage ihre Ferien verbringen wollen. „Gast bei unseren Bauern zu sein ist eine gute Lösung. Urlaub im Land heißt kurze Wege, Erholung in herrlicher Natur und Genuss mit regionalen Produkten. Unsere Ferienhöfe sind so Vielfältig wie unser Land, da ist für jeden etwas dabei“, lobte Hauk.

Auch vor dem Hintergrund, dass die Verbraucher immer genauer wissen möchten, wo ihre Produkte herkommen und wer hinter der Produktion heimischer Lebensmittel steht, ist ein Urlaub auf dem Bauernhof besonders interessant. „Wir wollen mit unserer neuen Kampagne ‚Wir versorgen unser Land‘ die Bauern vorstellen, die hinter der heimischen Nahrungsmittelproduktion stehen. Diese Menschen nicht nur in Filmen und auf Plakaten kennen zu lernen, sondern sie und ihre Arbeit live zu erleben und zu sehen, wie wichtig und vielfältig die Arbeit der Landwirtschaft ist, macht diese einzigartige Form des Urlaubs ganz besonders“, sagte Peter Hauk.

Landesarbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof: Urlaubsregionen in Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Urlaub auf dem Bauernhof

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Sabine

Briefporto in Deutschland im Europavergleich unverändert günstig

Posted by Klaus on 8th Mai 2020 in Allgemein

Pressemitteilung

Deutschland ist nach Malta und der Schweiz das Land mit den erschwinglichsten Briefpreisen.

  • Post-Studie vergleicht nominale und reale Briefpreise in Europa
  • 25 europäische Länder haben höhere Briefpreise als Deutschland
  • Porto in Dänemark am teuersten, Malta mit niedrigstem Briefpreis

Bonn – Das Porto für den Standardbrief in Deutschland bleibt im europäischen Vergleich günstig. Bereits bei der Gegenüberstellung der rein nominalen Briefpreise in Europa zeigt sich, dass Deutschland mit 80 Cent für den nationalen Standardbrief ein Porto deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 1,12 Euro anbietet. Bezieht man dann noch makroökonomische Faktoren wie Arbeitskosten und Kaufkraft mit ein, um einen aussagekräftigen Vergleich der europäischen Briefpreise zu erhalten, so liegt Deutschland sogar auf Platz 6 der günstigsten Staaten. Noch günstigere Briefpreise finden sich demnach lediglich in fünf, aber deutlich kleineren Staaten: Österreich, Schweiz, Slowenien, Zypern und Malta. Letzteres schneidet auch durchgängig als das Land mit dem niedrigsten Briefpreis ab, während Dänemark wie im Vorjahr das teuerste Land für den Briefversand ist. Das belegt der diesjährige Briefpreisvergleich der Deutschen Post, der die Briefpreise in den nunmehr 27 EU-Mitgliedstaaten plus dem zwischenzeitlich aus der EU ausgetretenen Großbritannien sowie den EFTA-Ländern Island, Norwegen und Schweiz gegenüberstellt.

Betrachtet man nur die nominalen Briefpreise, so liegt das deutsche Porto mit 0,80 Euro gemeinsam mit Luxemburg, Österreich und Slowakei bereits auf dem guten Platz 18 und damit im unteren Mittelfeld. 17 Länder haben seit dem letzten Jahr die Briefpreise angehoben – Finnland und Griechenland sogar um mehr als 100 Prozent –  so dass sich der durchschnittliche europäische Briefpreis um 15 Cent auf 1,12 Euro erhöht hat. Nominal am teuersten ist der Inlandsbrief in Dänemark mit umgerechnet 3,88 Euro, am günstigsten ist er nach wie vor auf Malta (0,30 Euro). Den größten Sprung bei der Verteuerung hat Griechenland von Platz 19 im Vorjahr auf Platz 4 gemacht.

Postbote Herr Bär

Ein ähnliches Bild zeigt die Post-Studie beim grenzüberschreitenden Europabrief. Hier ist der Durchschnittspreis durch Preiserhöhungen in 13 Ländern auf 1,67 Euro gestiegen (+9 Cent). Der Preis für den Versand eines Standardbriefes innerhalb Europas beträgt in Deutschland hingegen nur 1,10 Euro. Damit belegt er Platz 26, d.h. lediglich in fünf anderen Ländern ist der Europabrief günstiger als hierzulande.

Wie günstig das deutsche Briefporto im europäischen Vergleich ist, wird auch durch eine Betrachtung der Preisentwicklungen im Fünf-Jahres-Zeitraum seit 2015 deutlich. In dieser Zeit ist der Standardbrief in Europa im Durchschnitt um 70 Prozent erhöht worden, in Italien sogar um 250 Prozent, gegenüber 29 Prozent in Deutschland. Insgesamt ist der Briefpreis in 19 europäischen Ländern in den letzten fünf Jahren stärker angehoben worden als hierzulande.

Betrachtet man darüber hinaus die zurückliegenden zehn Jahre, so hat sich inflationsbereinigt der Briefversand in den untersuchten Ländern seit 2010 um 73,39 Prozent verteuert. Im Vergleich dazu ist der deutsche Briefpreis im gleichen Zeitraum um 28,8 Prozent gestiegen. Damit liegt das Preisniveau für den Standardbrief in Deutschland auf Platz 22 im unteren Teil des europäischen Rankings, d.h. lediglich in neun Ländern ist der Briefpreis inflationsbereinigt günstiger als in Deutschland.

Die Briefpreisstudie der Deutschen Post untersucht in der 19. Auflage am Beispiel eines Industriearbeiters auch wieder, wie lange in den einzelnen Ländern gearbeitet werden muss, um das Porto für einen Standardbrief bezahlen zu können. Dies gibt Aufschluss darüber, wie erschwinglich das Porto ist. Die Erschwinglichkeit des postalischen Universaldienstes ist ein wesentliches Kriterium der EU-Postdiensterichtlinie. Demnach ist Deutschland nach Malta und der Schweiz das Land mit den erschwinglichsten Briefpreisen. Am längsten muss ein Arbeiter in Griechenland arbeiten, um sich das Geld für einen Standardbrief zu verdienen.

Fotos, Klaus