Archive for Mai, 2020

Baldige Wiedereröffnung von Museen und Ausstellungshäusern

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

INFO

Nach einer Beratung von Bund und Ländern sollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Museen und Ausstellungshäuser unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen bald wieder öffnen können.

Zur Möglichkeit einer baldigen Wiederöffnung der wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Museen und Ausstellungshäuser in Baden-Württemberg sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski:

„Wenn Bund und Länder zur Überzeugung gekommen sind, dass die Museen und Ausstellunghäuser zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder für das Publikum geöffnet werden dürfen, freut uns das sehr. Es zeigt sich in dieser schwierigen Zeit, dass vielen Menschen das Kulturangebot fehlt. Wir sind mit den Häusern daher schon länger im intensiven Austausch darüber, wie die strikten Hygiene- und Abstandsregeln in den Museen und Ausstellungen eingehalten werden können. Unsere Museen sind bereit und freuen sich nach so langer Zeit wieder auf Besucher.“
Weitere Schritte der Öffnung im Kulturbereich

In einem ersten Schritt wurden am 20. April bereits die Bibliotheken und Archive wieder für Besucher und Nutzer zugänglich gemacht. Um weitere Schritte der Öffnung des weitgehend ruhenden Kulturlebens in Baden-Württemberg zu ermöglichen, prüfen die Einrichtungen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit Wochen intensiv, wie eine sukzessive Öffnung der Häuser trotz hoher Schutz- und Hygienemaßnahmen aussehen kann.

Parallel wird an Programmen und Unterstützungen für den Kulturbetrieb zur Bewältigung der Krise gearbeitet. Der „Masterplan Kultur“ des Ministeriums, der neben möglichen Öffnungsszenarien auch finanzielle Förderprogramme für Kulturprojekte in Zeiten der Corona-Krise beinhaltet, soll Anfang Mai vorgestellt werden.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Coronavirus: Verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung in städtischen Einrichtungen

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO LHS

Wer die städtischen Dienstleistungen persönlich in den Behörden, Dienstbereichen und Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart in Anspruch nehmen möchte, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. So gilt ab Montag, 4. Mai, eine entsprechende Pflicht in den städtischen Dienstgebäuden. Das hat die Stadt am Donnerstag, 30. April, bekanntgeben.

Der Zutritt ist nur mit einer Bedeckung gestattet, die Mund und Nase vollständig und sicher abdeckt. Dafür eignen sich zertifizierte Masken ebenso wie Alltagsmasken. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Auch die städtischen Mitarbeitenden sind im Kundenkontakt angehalten, soweit keine anderweitigen Schutzmaßnahmen vorhanden sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Aktuell prüft die Verwaltung, in welchen Bereichen der aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkte persönliche Kontakt wieder gelockert werden kann.

Foto, Manu’s Bilderecke, Klaus

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung 2. Mai

Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein

INFO mit Foto

Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.

„Das soll Familien und Kindern etwas Entlastung bringen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai, um den Kommunen Zeit zu geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparke und botanische Gärten. „Wir müssen auch mit diesen Lockerungen verantwortungsvoll umgehen, weil wir sonst wieder steigende Infektionszahlen riskieren“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet, etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt nach einem Stufenkonzept. „Wir werden auch nach der Krise Fachkräfte dringender denn je benötigen, gerade im Pflegebereich. Deshalb wollen wir auch in der Krise die Fachkräfteausbildung sichern“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder erlaubt. Demonstrationen werden erlaubt, wenn Hygienevorgaben erfüllt werden können.

Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag, den 4. Mai, wieder vollumfänglich öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten. Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios wieder öffnen. Alle Öffnungen unterliegen jeweils spezifischen und strengen Hygiene- und Schutzauflagen.

Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Allerdings werden in der Corona Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.

Alle anderen Einrichtungen wie etwa Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben weiterhin geschlossen.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Infos rund um Corona

Die wesentlichen Änderungen vom 4. Mai>>>>

Ost – Baum auf geparkte Pkws gestürzt

Posted by Klaus on 2nd Mai 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart Wangen

Polizeibericht 2.05.2020 – 15:27

Durch einen umgestürzten Baum wurden am Freitag (01.05.2020) gegen 16.15 Uhr auf der Waldebene Ost bei windigem Wetter zwei geparkte Pkws beschädigt. Verletzt wurde niemand. Der etwa 15 Meter hohe Baum begrub einen Skoda unter sich und versachte dabei Totalschaden in Höhe von zirka 30.000 Euro. Ein dahinter abgestellter Mercedes wurde ebenfalls beschädigt, wodurch ein Schaden von zirka 10.000 Euro entstand. Angehörige der Feuerwehr zersägten den Baum, so dass der beschädigte Skoda abgeschleppt werden konnte.

Foto, Blogarchiv

Infektionen und Todesfälle in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

Info 1.05.2020

Das Coronavirus breitet sich auch in Baden-Württemberg aus. Bisher gibt es im Land 32.123 bestätigte Fälle mit positivem Testergebnis und 1.403 Todesfälle (Stand: 1. Mai 2020, 16.00 Uhr). Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 32.123 / Davon 23.574 Personen genesen

Am Freitag (1. Mai) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 222 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 32.123 an. Davon sind ungefähr 23.574 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten.

Verdopplungszeit beträgt 66 Tage

Die Verdopplungszeit beträgt momentan 66 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln.

Reproduktionszahl liegt bei 0,67

Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,67 angegeben (siehe Abbildung 5 im Lagebericht COVID-19 (PDF)). Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 106 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten COVID-19-Fällen war für 1.817 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 5,7 %. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle ist rückläufig.

1.403 Todesfälle in Baden-Württemberg

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis und Reutlingen sowie aus den Städten Baden-Baden, Karlsruhe, Stuttgart und Ulm insgesamt 16 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.403 an. Unter den Verstorbenen waren 816 Männer und 587 Frauen. Das Alter lag zwischen 34 und 102 Jahren. 65 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Wichtiger Hinweis:

Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.

Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 1. Mai 2020 (PDF)

Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg

Coronavirus: Übersichtskarte Baden-Württemberg

Archiv

Eine Übersicht der früheren Corona-Fallzahlen in Baden-Württemberg finden Sie hier:Archiv: Corona-Fälle in Baden-Württemberg vom 25. Februar bis 26. April 2020

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Andy

Schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

INFO

Die Werkstätten für behinderte Menschen in Baden-Württemberg können ab 4. Mai 2020 schrittweise wieder öffnen. Zunächst ist die Öffnung auf ein Viertel der Arbeitsplätze beschränkt. Der Gesundheitsschutz steht im Vordergrund.

Auch für viele Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Nun beginnt das Land mit deren schrittweisen Öffnung, wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitteilte.

Gesundheitsschutz steht im Vordergrund

„Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, so der Minister. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wiederaufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Deshalb müssen die Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“

Ab dem Montag, 4. Mai 2020, müssen die Werkstätten daher die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen erfolgt freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zuhause bleiben.
  2. Die Arbeit in der Werkstatt erfolgt einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderungen.
  3. Die Zusammenstellung der Kleingruppen erfolgt nach Wohngruppen und Wohnheimen und getrennt von den zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderungen. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Ansteckungsgefahr reduziert werden.
  4. Es muss ein Infektionsschutzkonzept des Träger für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen.

Minister Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass die Öffnung gemeinsam mit allen Akteuren gelingen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Arbeit und Beschäftigung wieder verbessert werde.

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (CoronaVO WfMB)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv

Maibäume aus früheren Zeiten

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

In Coronazeiten gibt es dieses Jahr ja leider keine Maibaumfeiern, was wir haben, sind Fotos aus vergangenen Tagen 😉

Weitere Fotos zum Thema>>>>>

Fotos, Blogarchiv

Stadt ruft Waldbesucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf – Bürgermeister Thürnau: „Wald ist für alle da“

INFO LHS

Wegen der Coronakrise suchen momentan viele Bürgerinnen und Bürger in den Wäldern Erholung. Dabei kommt es vermehrt zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen wie Spaziergängern, Joggern, Hundebesitzern oder Mountainbikern. Mit Blick auf zahlreiche eingegangene Beschwerden hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Donnerstag, 30. April, erneut zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgerufen.
Ein Problem ist vor allem die Begegnung von Mountainbikern und Spaziergängern auf kleinen, schmalen Wegen und Pfaden. Da Radfahrer Waldwege unter zwei Meter Breite nicht benutzen dürfen, rechnen viele Spaziergänger hier nicht mit Mountainbikern. Außerdem stören sich viele Waldbesucher an den zum Teil massiven Schanzen und Hindernissen, die Mountainbiker ohne Erlaubnis im Wald errichten.

Der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau sagte dazu: „Die Stadt hat nichts gegen Mountainbiker, wir arbeiten gemeinsam mit den Beteiligten an einer langfristigen und legalen Lösung, um diesen Sport in unseren Wäldern zu ermöglichen.“ Der Bürgermeister betonte, gerade in der aktuellen Ausnahmesituation müsste sich aber jeder an die Regeln halten. Thürnau: „Der Wald ist für alle da – das funktioniert nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.“

Langfristig soll der Konflikt zwischen Mountainbikern und Fußgängern durch ein Freizeitkonzept für den Stuttgarter Stadtwald gelöst werden. Der Gemeinderat hat dafür im aktuellen Doppelhaushalt 160.000 Euro bereitgestellt. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie legale Mountainbike-Strecken entstehen und wie die verschiedenen Nutzungen aufeinander abgestimmt werden können.

Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln im Wald verstärkt kontrollieren. Grundsätzlich gilt: Die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus sind selbstverständlich auch in der freien Natur zu befolgen. Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wie beim Einkaufen oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist jeder Einzelne auch beim Waldbesuch aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“ Wegen der hohen Waldbrandgefahr appellierte der Bürgermeister zudem an die Stuttgarter, im Wald auf Feuer zu verzichten, zumal die Grillstellen ohnehin gesperrt seien.

Foto, Blogarchiv

DHL nimmt Preiserhöhung für Privatkunden- pakete und -päckchen zum 1. Mai 2020 zurück

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein

Presseinfo

Bis dahin behalten die aktuellen Preise ihre volle Gültigkeit.

Bonn – DHL wird die seit dem 1. Januar 2020 geltenden Preisanpassungen bei Päckchen, Paketen und Zusatzleistungen für Privatkunden zum 1. Mai 2020 wieder rückgängig machen. Dies geschieht, um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur zu vermeiden und rasch Klarheit für die Kunden über die Päckchen- und Paketentgelte zu schaffen.

DHL hatte die Päckchen- und Paketpreise für Privatkunden am 1. Januar 2020 nach drei Jahren Preisstabilität im Durchschnitt um drei Prozent erhöht. Damit reagierte das Unternehmen auf deutliche Kostensteigerungen im Personal- und Transportbereich und umfangreiche Investitionen in Qualitäts- und Serviceverbesserungen. Bereits im Herbst 2019 hatte das Unternehmen die Bundesnetzagentur über die geplanten Preiserhöhungen informiert und deren Vereinbarkeit mit den entgeltregulatorischen Vorgaben des Postgesetzes detailliert nachgewiesen.

Die Bundesnetzagentur vertritt jedoch die Auffassung, dass die neuen Paketpreise überhöht sind. Die Behörde hat deshalb am 28. Januar 2020 ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen DHL eingeleitet. Im Eröffnungsbeschluss vertritt die Bundesnetzagentur die Auffassung, dass die Preisanpassungen zum 1. Januar 2020 zu deutlich höheren Einnahmen führen würden als von DHL eingeschätzt. Diese Bewertung teilt das Unternehmen nicht, wird jedoch angesichts eines ansonsten zu erwartenden langwierigen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang die Anpassungen zurücknehmen.

Eine Rücknahme der Preiserhöhungen ist aufgrund der nun notwendigen Anpassungen der IT-Systeme und der Kundeninformationen, die in den mehr als 24.000 Annahmestellen physisch vorgehalten werden müssen, erst zum 1. Mai 2020 möglich. Bis dahin behalten die aktuellen Preise ihre volle Gültigkeit. Ab dem 1. Mai 2020 gelten dann wieder die Filial- und Online-Preise für Privatkunden, wie sie bis zum 31. Dezember 2019 Bestand hatten.

Foto, Blogarchiv

1.Mai 1931 wurde Rotenberg zu Stuttgart eingemeindet

Posted by Klaus on 1st Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

1. Mai 1931 – 89 Jahre Eingemeindung von Rotenberg nach Stuttgart

Kleiner Rundgang durch Rotenberg

Einen ausführlichen Bericht können wir uns ersparen, Diesen hat schon Klaus Enslin unter Wirtemberg.de mit historischen Aufnahmen von damals gemacht.

Dass Gaisburg ab 1. April 1901 (119 Jahre) zu Stuttgart eingemeindet wurde sei hier nur am Rande erwähnt.

Fotos, Sabine und Klaus