Archive for Mai, 2020

Corona – Kampagne zur Unterstützung von Stuttgarter Unternehmen: ‚Bleiben Sie uns treu!‘

Posted by Klaus on 22nd Mai 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

OB Kuhn: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist jetzt wichtig“ – Aufrecht: „Für die Unternehmen zählt jeder Kunde“

Die breit angelegte Öffentlichkeitskampagne ‚Bleiben Sie uns treu!‘ soll die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger dafür sensibilisieren, dass es gerade in Zeiten von Corona wichtig ist, die lokalen Unternehmen zu unterstützen. Viele Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe leiden trotz vorsichtiger Wiedereröffnung unter Umsatzeinbußen, Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche kämpfen um ihre Existenz.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn warb daher für Solidarität mit den Unternehmen in Stuttgart. Kuhn erklärte am Freitag, 22. Mai: „Die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist derzeit wichtiger denn je. Die Einschränkungen im sozialen und wirtschaftlichen Bereich werden schrittweise gelockert, immer unter der Prämisse, dass der Infektionsschutz gewahrt ist. Gerade jetzt ist es wichtig, die Stuttgarter Betriebe und Einrichtungen durch die Krise zu begleiten, um unser vielfältiges Angebot in ganz Stuttgart zu erhalten.“ Der Oberbürgermeister appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, lokal einzukaufen, die Gastronomie zu unterstützen und die Angebote kultureller Einrichtungen jetzt und in Zukunft zu nutzen.

Ines Aufrecht, Leiterin der Wirtschaftsförderung betonte: „Durch den Lockdown wird uns erst bewusst, wie sehr wir das unbeschwerte Bummeln in den Geschäften unserer Stadt vermissen, wie viel uns der sonst übliche Theater- oder Konzertbesuch am Wochenende bedeutet, wie wichtig uns das Stammlokal um die Ecke ist. Unsere Stadt lebt von der Vielfalt der Unternehmen und Arbeitgeber und genau diese gilt es nun mit vereinten Kräften in der Krise zu unterstützen.“ Aufrecht rief dazu auf, auch die Angebote in den Stadtbezirken zu nutzen: „Gerade in dieser besonderen Zeit zählt für die betroffenen Unternehmen jeder Kunde.“

‚Bleiben Sie uns treu!‘ – Mit dieser prägnanten und zugleich emotionalen Botschaft sollen möglichst viele Menschen erreicht und zur Mithilfe und Solidarität aufgerufen werden. Die Möglichkeiten zu helfen, sind vielfältig: lokal einkaufen im Laden oder online, die geöffneten Gastronomiebetriebe oder deren Liefer- und Abholdienste vor Ort nutzen oder Kultureinrichtungen etwa mit Gutscheinen unterstützen oder Abos abschließen, um nur einige Beispiele zu nennen. Eine Auswahl der Unterstützungsmöglichkeiten, auch Informationen über die verschiedenen alternativen Angebote der Betriebe, finden sich unter anderem auf den beiden Plattformen www.stuttgartsindwir.de und www.gutscheine-fuer-stuttgart.de – beide unterstützt und gefördert von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart. Auf der Corona-Website www.stuttgart.de/corona/bleiben-sie-uns-treu finden sich zudem weitere Unterstützungsangebote und Informationen.

Mit der Kampagne soll auch der Zusammenhalt der Unternehmen untereinander gestärkt werden. Es handelt sich um eine Aktion der Landeshauptstadt Stuttgart, Abteilung Wirtschaftsförderung in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation, anlässlich der Corona-Krise zusammen mit der City-Initiative Stuttgart e.V. und den Handels- und Gewerbevereinen der Stuttgarter Stadtbezirke. In zahlreichen Geschäften und Einrichtungen werden öffentlichkeitswirksam Plakate aufgehängt und Postkarten ausgelegt (siehe Anhänge). Weitere Informationen erhalten Sie vom Team Stadtteilmanagement der Abteilung Wirtschaftsförderung, Tel. 0711 / 216 60708 oder wifoe@stuttgart.de.

Ost – Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen

Posted by Klaus on 22nd Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:

Polizeibeamte haben am Mittwoch (20.05.2020) einen 31 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift zu handeln. Beamte durchsuchten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses gegen 08.30 Uhr die Wohnung des 31-jährigen Mannes im Stuttgarter Osten. In der Wohnung entdeckten sie mutmaßliche Betäubungsmittel, darunter 125 Gramm Amphetamin, eine Kleinstmenge an Kokain und Ecstasy-Tabletten, weitere rauschgiftverdächtige Substanzen sowie mehrere Hundert Euro Bargeld. Der einschlägig vorbestrafte lettische Staatsangehörige wurde am 21.05.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.

Foto, Blogarchiv

1,5 Milliarden Euro für weitere Corona-Hilfen

Posted by Klaus on 22nd Mai 2020 in Allgemein

Info

Um Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und die Strukturen in Baden-Württemberg zu erhalten, hat sich die Haushaltskommission auf ein zweites großes Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro geeinigt.

Die Krise trifft die Wirtschaftslokomotiven im Süden, Baden-Württemberg und Bayern, besonders hart. Weit über 100.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet, die Arbeitslosenquote ist im Jahresvergleich bereits um einen Prozentpunkt gestiegen und mehr als ein Fünftel der Unternehmen plant, Stellen abzubauen.

Mit Direkthilfen für kleinere Unternehmen und Soloselbständige hat Baden-Württemberg bereits zu Beginn der Krise schnell einen ersten Schutzschirm für die Unternehmen und Soloselbstständigen aufgespannt. Diese konnten die Direkthilfen schon kurz nach den verordneten Schließungen beantragen.

Bis heute hat die L-Bank fast eine Viertelmillion Anträge bewilligt und mehr als zwei Milliarden Euro an Hilfe ausgezahlt. Doch das ist nicht alles. Mit verschiedenen Instrumenten unterstützt die Landesregierung die Wirtschaft im Land: Mit Bürgschafts- und Kreditprogrammen für den Mittelstand. Mit Steuererleichterungen wie Stundungen und Verrechnungen. Mit speziellen Hilfen für unsere Start-ups. Und mit einem Beteiligungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro. Damit niemand die Krise nutzen kann, um sich einen unserer wichtigen heimischen Mittelständler einzuverleiben.

Dies ist aber nur ein Zwischenerfolg. Denn auch wenn Geschäfte, Dienstleister und Restaurants wieder schrittweise öffnen dürfen, ist klar, dass das erste Hilfspaket nicht ausreicht.

Weiterlesen>>>>>>

Hedelfingen – Auto contra Pedelec – 54-Jähriger schwer verletzt

Posted by Klaus on 22nd Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 22.05.2020

Ein 54 Jahre alter Pedelec-Fahrer ist am Donnerstag (21.05.2020) in der Straße Otto-Hirsch-Brücken von einem Auto erfasst und schwer verletzt worden. Ein 34 Jahre alter Hyundai-Fahrer war gegen 22.00 Uhr in der Straße am Mittelkai in Richtung Mettingen unterwegs und wollte an der Kreuzung zur Straße Otto-Hirsch-Brücken nach rechts in Richtung Hedelfingen abbiegen. Dabei nahm er dem 54-Jährigen, der mit seinem Pedelec in der Straße Otto-Hirsch-Brücken in Richtung Hedelfingen unterwegs war, die Vorfahrt. Rettungskräfte, darunter ein Notarzt, versorgen den 54-Jährigen und brachten ihn in ein Krankenhaus.

Foto, Blogarchiv

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

Posted by Klaus on 22nd Mai 2020 in Allgemein, Fotos

Info

„Der Erhalt der biologischen Vielfalt hat in der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung. Viele in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind nicht nur auf den Schutz unserer Kulturlandschaft angewiesen, sondern auch darauf, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe diese Flächen pflegen und bewirtschaften. Daran richten wir unsere Agrarpolitik und die vielfältigen Fördermaßnahmen aus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (21. Mai) in Stuttgart mit Blick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.

„In der aktuellen Corona-Pandemie wird deutlich, dass unsere Bauern vor großen Herausforderungen stehen. Zum einen sollen sie in dieser schwierigen Lage die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sicherstellen, zum anderen sollen sie die Artenvielfalt im Land bewahren. Heute, am Internationalen Tag der biologischen Vielfalt, ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung und der Erhalt der biologischen Vielfalt zusammengehören und einander bedingen“, sagte Minister Hauk. So seien bislang alleine im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT für das Jahr 2019 Fördermittel für die Anlage von rund 16.500 Hektar insektenfreundlicher Blühflächen in der Landwirtschaft bewilligt worden.

Land- und Forstwirtschaft leisten selbstverständlich ihren Beitrag zur Artenvielfalt. Die Art und Weise der Bewirtschaftung hat wesentliche Auswirkungen auf das Vorkommen und die Erhaltung der Arten. Deshalb ist es wichtig, mit allen Landnutzern in kooperativer Weise Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung von Arten durchzuführen und entsprechende Bewirtschaftungsvorgaben umzusetzen. „Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Stärkung der Artenvielfalt und die Erzeugung hochwertiger regionaler Lebensmittel bilden so einen harmonischen Dreiklang“, betonte Hauk.

„Gleichwohl kann die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in unserem Land nur gelingen, wenn auch jede und jeder Einzelne von uns die Verantwortung und die Leistungen der Landwirte zur Ernährungsvorsorge anerkennt und eigenverantwortlich durch sein Verbraucherverhalten zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt“, so Minister Hauk. Regional und unter Einhaltung höchster Standards erzeugte Produkte seien wichtige Eckpfeiler einer artenfördernden Ernährungsgrundlage.

Die Landesregierung fördere daher Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft und auch den ökologischen Landbau mit erheblichen Mitteln und wolle auch durch die Verankerung dieser Ziele in der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) deren Bedeutung hervorheben. Um die Artenvielfalt in Baden-Württemberg auf breiter Basis zu stärken und den Belangen des Artenschutzes in umfassender Weise gerecht zu werden, sollen in Baden-Württemberg neben den geplanten Änderungen im Naturschutzgesetz umfangreiche Anpassungen des LLG erfolgen, sodass die gemeinsam mit Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden erarbeiteten Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität gesetzlich verankert werden.

Hintergrundinformationen:

Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt soll an den 22. Mai 1992 erinnern: Den Tag der Verabschiedung des internationalen, völkerrechtlichen Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBS) der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro. Die Ziele dieser Biodiversitätskonvention, wie sie auch genannt wird, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Informationen zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt und zur Biodiversitätskonvention finden Sie hier: https://www.cbd.int/.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft an und unterstützt Projekte zu deren Förderung. Hierbei ist insbesondere das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt zu nennen, das Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft umsetzt. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und in dieser Broschüre:

Broschüre zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Die geplante Gesetzesnovelle zum Naturschutzgesetz (NatSchG) und zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) zur Stärkung der Biodiversität soll in Kürze in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht werden.

Fotos, Blogarchiv

Corona: Landeshauptstadt Stuttgart verbietet AfD-Kundgebung aus Infektionsschutzgründen

Posted by Klaus on 21st Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

Presseinfo LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet aus Infektionsschutzgründen die für Sonntag, 24. Mai, angemeldete AfD-Kundgebung auf dem Schillerplatz. Das Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Ortspolizeibehörde hat den Verbotsbescheid am Mittwochabend, 20. Mai, übermittelt.

Bei der Begründung des Verbots beruft sich das Amt auf das Infektionsschutzgesetz und die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Demnach kann die Ortspolizeibehörde Ansammlungen von Menschen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Wie gleichfalls das Gesundheitsamt betont, hat in Zeiten der Corona-Pandemie der Infektionsschutz auch bei Versammlungen oberste Priorität.

Bei einer Versammlungslage, bei der mit Provokationen, Störungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Gegendemonstranten zu rechnen ist, können die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen und Personengruppen und die Vermeidung von unmittelbarem körperlichem Kontakt nicht gewährleistet werden. Dies entspricht auch allen Erfahrungen der Polizei. Dem Amt für öffentliche Ordnung liegen Erkenntnisse über eine starke Mobilmachung auf beiden Seiten vor. Zudem ist es bei vergleichbaren, vergangenen Versammlungen bereits zu erheblichen Übergriffen gekommen. Betroffen von den konfliktträchtigen Auseinandersetzungen sind auch Polizisten, die zum Schutz der Versammlung eingesetzt werden. Insgesamt entsteht dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten. Außerdem ist stark zu befürchten, dass die Geschehensabläufe so unüberschaubar werden, dass etwaige Infektionsketten nicht nachverfolgt werden können.

Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer erläutert: „Bei unserer Abwägung mussten wir die Interessen des Antragstellers an einer Kundgebung dem Interesse aller Beteiligten an körperlicher Unversehrtheit gegenüberstellen und kamen zu der Entscheidung, dass die Versammlungsfreiheit in diesem Fall aus Infektionsschutzgründen zurücktreten muss. Wir können uns hierbei auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen.“ Dies, so Schairer weiter, gelte umso mehr, als das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart in den vergangenen Monaten zahlreiche einschneidende Maßnahmen getroffen hätten, um eine Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Die Durchführung der Versammlung würde diese Maßnahmen konterkarieren.

Symbolfoto, Blogarchiv

Virtueller Rundgang durch Weinberge

Info

Da trotz vorsichtiger Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiterhin keine Stadtführungen stattfinden können, setzt Stuttgart-Marketing das Konzept der virtuellen Stadtrundgänge mit vier neuen Touren fort.
Einer davon führt auf den Württemberg:

Ab Donnerstag, 21. Mai, ab 18 Uhr werden Interessierte auf www.stuttgart-tourist.de

und dem Youtube-Kanal www.youtube.com/user/smgstuttgart/videos

in die Weinberge rund um die Grabkapelle mitgenommen – dabei kann man es sich Zuhause auf dem Sofa bequem machen.

>> alle virtuellen Stadtführungen >>

Gedreht wurde wieder im 360-Grad-Format. Die ersten kleinen Filme sind gut angekommen: Mit einer Reichweite von bislang rund 190 000 Personen erfreuen sich die im April gezeigten virtuellen Stadtrundgänge nach wie vor großer Resonanz. Deshalb wurde nun eine zweite Reihe aufgelegt. Die neuen Clips zeigen neben den Schönheiten rund um Rotenberg, die Weissenhofsiedlung, den Stuttgarter Westen sowie den Stuttgarter Süden.

Fotos, Blogarchiv

Nah! statt fern – Die Region Stuttgart wartet darauf, entdeckt zu werden

Posted by Klaus on 21st Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Presseinfo Stuttgart-Marketing

Insbesondere die Tourismusbranche hat die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren bekommen. Angebot und Nachfrage waren wochenlang nicht vorhanden. Mit den Lockerungen werden derzeit wieder erste Angebote erlebbar gemacht, ein wichtiger Schritt zur neuen Normalität. Mit ihrer Restart-Kampagne „Nah! statt fern“ zeigt die Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, welche Entdeckungen vor der eigenen Haustüre auf die Bewohner der Region Stuttgart warten.

Gerade jetzt spielen Naherholung und Tagestourismus eine ganz besondere Rolle. Die in der Nähe liegenden touristischen Ziele haben an Wichtigkeit gewonnen und ersetzen so manche Urlaubsreise. Die regionale Marketingkampagne „Nah! statt fern“ nimmt daher ganz gezielt den Tagestouristen in den Blick und wendet sich in der Ansprache an die Einwohner der Region Stuttgart.

„Wir können uns glücklich schätzen, derart viele Angebote in unserer Region vorzufinden. Bei genauerer Betrachtung ist die Region Stuttgart ein perfektes Zusammenspiel mehrerer ganz unterschiedlicher Erlebnisbereiche mit einer jeweils ganz eigenen Atmosphäre. Die Möglichkeiten für Unternehmungen sind nahezu unbegrenzt“, so Armin Dellnitz, Geschäftsführer der Stuttgart-Marketing GmbH und Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH. „Mit unserer neuen Ansprache sollen die Bewohnerinnen und Bewohner ganz gezielt zu unbeschwerten Kurztrips in die Region inspiriert werden und Lust bekommen, Altbekanntes neu zu entdecken.“

Lust auf Natur? Sehnsucht nach Kultur? Appetit auf Genuss? Wild auf Erlebnisse? Neugierig auf Großstadtdschungel? Reif für Tapetenwechsel? Unter diesen Erlebnisbereichen bündelt die neue Themensite www.stuttgart-tourist.de/nah-statt-fern die verfügbaren Angebote aus der Region Stuttgart. Die Seite wird – je nach Lockerung und entsprechenden Coronavorgaben – regelmäßig ergänzt. Stimmungsvolle Bilder, neue Kurzclips und lustmachende Texte laden die Bewohner ein, ihre eigene Region als Tourist zu erleben.

Auch in den Kampagnenmotiven, mit denen in der ganzen Region Stuttgart geworben wird, spiegeln sich die Erlebnisbereiche wider.

Weitere Informationen unter www.stuttgart-tourist.de/nah-statt-fern.

Fotos, Blogarchiv

Landeshauptstadt Stuttgart bittet um Einhaltung der Corona-Regeln auch am Vatertag und am verlängerten Wochenende

Posted by Klaus on 20th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

Presseinfo LHS

An Christi Himmelfahrt bzw. Vatertag ziehen traditionell Wandergruppen – im Speziellen Männergruppen mit Bollerwagen – durch die Gegend. Aufgrund des guten Wetters wird daher am Donnerstag, 21. Mai, einiges los sein.

Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, sich bei allem Vergnügen trotzdem an die Regeln zu halten – ebenso über das verlängerte Wochenende, das zum Verweilen im Freien einlädt.

Auch wenn die Corona-Beschränkungen in Teilen gelockert worden sind, gelten nach wie vor die Hygiene- und Abstandregeln. Laut der Corona-Landesverordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Wandergruppen, die aus mehr als zwei Haushalten bestehen, sind demzufolge nicht erlaubt. Das gilt auch fürs Picknicken oder Grillen. Grillen ist an den ausgewiesenen und geöffneten Grillstellen grundsätzlich erlaubt. Wie auch sonst im öffentlichen Raum gilt aber auch hier: nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum möglichst ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zudem im öffentlichen Personenverkehr, wozu auch die Bus- und Bahnsteige gehören, sowie in Geschäften eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-NaseBedeckung tragen. Professor Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, sagte am Mittwoch, 20. Mai: „Die Entwicklung in Stuttgart ist gut, immer weniger Menschen stecken sich aktuell an. Aber dieser Erfolg ist fragil. Denn wo viele Menschen zusammenkommen, kann sich das Corona-Virus – das immer noch grassiert – auch schnell wieder ausbreiten.“ Ehehalt warnte davor, das Virus auf die leichte Schulter zu nehmen: „Es ist gut zu sehen, dass sich so viele Menschen vorbildlich verhalten und diese Disziplin ist auch noch eine Weile nötig. Die Pandemie kann nur dann weiter eingedämmt und überwunden werden, wenn alle mithelfen.“

Foto, Blogarchiv

Tierrettung im Inselsee, Stuttgart Ost, Unterer Schlossgarten

Bericht der Feuerwehr Stuttgart

Ein Mitarbeiter der Wilhelma meldete der Integrierten Leitstelle Stuttgart über Notruf, dass im Bereich des neu angelegten Inselsees die über einem Flachwasserbereich angebrachten Schutznetze umgestürzt sind. Die Netze waren ursprünglich über Holzkonstruktionen oberhalb der Wasserfläche gespannt. Die Netze dienten dem Schutz der eingesetzten Pflanzen und Fische vor Vögeln. Da die Netze ca. alle 4 m miteinander verbunden waren, ergaben sich nun im Wasser liegende Öffnungen, durch die die Fische auf die Netze geschwommen sind und sich nicht mehr selbst befreien konnten. Einige waren bereits verendet. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr haben engagierte Bürger nahezu 30 Fische aus ihrer misslichen Lage befreit und in den nebenliegenden See umgesetzt. Es bestand jedoch weiterhin die Gefahr, dass weitere Fische sich ebenfalls verfangen können.

Maßnahmen:
Es wurde umgehend die Wasserrettung der Feuerwehr Stuttgart nachalarmiert. Die Kollegen sind mit Neoprenanzügen ausgestattet. Zusätzlich rüsteten sich zwei Kollegen des Löschfahrzeugs mit Wathosen aus. Mittels Scheren und Seitenschneidern wurden die Netze an ihren Verbindungsstellen beschädigungsfrei aufgetrennt. Im Anschluss konnten die Netze durch die übrigen Kräfte ans Ufer gezogen werden und damit die Gefahr des Verendens für die Fische verhindert werden. Im Einsatz waren 10 Beamte der Feuerwache 3 mit einem Führungsfahrzeug, einem Hilfeleistungslöschfahrzeug sowie dem Gerätewagen Wasserrettung.

Personenschaden:
Keine Verletzen

Sachschaden:
Wird von der Polizei ermittelt.

Foto, Jörg Trüdinger