„Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens der vergangenen Monate führten dazu, dass in Frauen- und Kinderschutzhäusern teilweise weniger Anfragen auf Aufnahme eingingen als im Vergleichszeitraum der vergangenen Jahre. Bundesweit rechnen die Fachleute allerdings damit, dass mit den weiteren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auch die Opfer von häuslicher Gewalt wieder sichtbarer werden und sich diese nun an die bestehenden Hilfeeinrichtungen wenden werden. Wir wollen ein klares Signal senden, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume bieten. Daher werden wir die Frauen- und Kinderschutzhäuser regional unterstützen, um Infektionsschutzmaßnahmen oder Quarantänemaßnahmen bedarfsgerecht sicherstellen zu können“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.
„Die Landesregierung wird Frauen- und Kinderschutzhäusern unter die Arme greifen, wenn es zu Corona-Fällen in diesen Schutzeinrichtungen kommt, indem die Anmietung von Ausweichquartieren bezuschusst wird. Sollten die regionalen Kapazitätsgrenzen der Schutzplätze erreicht sein, ist ebenso eine Unterstützung des Landes bei der Anmietung von neuen Schutzräumen zeitlich befristet möglich“, betonte die Staatssekretärin.
Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume
Erfreut zeigt sich Mielich über die guten und praktikablen Lösungen vor Ort, um das Angebot an Schutzplätzen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder hoch zu halten und im Notfall auf andere Unterbringungsmöglichkeiten ausweichen zu können: „Wenngleich es die Aufgabe der Kommunen ist, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen, übernimmt das Land Verantwortung, um passgenaue Angebote vor Ort zu unterstützen. Mit einer Nothilfe in Höhe von bis zu 275.00 Euro sollen die Frauen- und Kinderschutzhäuser einen Landeszuschuss für die Miete von Ausweichquartieren und neuen Schutzräumen erhalten.“
Die Staatssekretärin macht deutlich: „Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt und können auch in der Corona-Pandemie die gute Beratung und Betreuung sicherstellen. Niemand muss Gewalt im eigenen Zuhause aushalten. Schützen Sie sich und Ihre Kinder.“
Mit der Soforthilfe für die Frauen- und Kinderschutzhäuser hat das Sozialministerium bereits im April 2020 die Corona bedingte Umstellung der Arbeit hin zur digitalen Beratung und geschützten Betreuung von Betroffenen unterstützt. Hier konnten Aufwandsentschädigungen für die deutlich intensivere, telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder einschließlich der Zuschüsse für technische Ausstattungen (PC- und Telefonanlagen) beantragt werden. Die Soforthilfe für die Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt kann auch in wenigen Tagen beantragt werden. Die Landesregierung will mit diesen Soforthilfen in Höhe von zwei Millionen Euro die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen auch bei erhöhter Nachfrage sicherstellen.
Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“
Aktuell wird mit Hochdruck an der weiteren Konkretisierung der Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“ gearbeitet. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden in Kürze durch das Ministerium für Soziales und Integration über die Beantragung der Fördermittel informiert. Die Bewilligungsentscheidung soll nach räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken erfolgen. Die Nothilfe berücksichtigt nur die Mehrkosten durch die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen.
In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.
Bundesweites Beratungsangebot für Frauen: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Sozialministerium: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Foto, © Sozialministerium Baden-Württemberg