Archive for Juni 2nd, 2020

Kulturveranstaltungen mit unter 100 Besuchern wieder möglich

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in Allgemein, Stuttgart

Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Nach weiteren Lockerungen der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist vom 1. Juni an wieder mehr Kultur im Land möglich: Theater- vorstellungen, Konzerte oder auch Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind jetzt wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können. „Ganz viele Menschen haben die Kultur in den letzten Wochen stark vermisst. Es ist sehr schön, aber auch wichtig, dass sie jetzt Schritt für Schritt wieder zurückkommen darf und wieder sichtbarer wird“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer.

Um dem Kulturleben in Pandemiezeiten wieder mehr Raum zu verschaffen, fördert das Kunstministerium kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“. Die Mittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro sollen gezielt dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler, die in der aktuellen Lage schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstandmit 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

Hilfen für Kunst und Kultur

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen.

Darüber hinaus wurden bereits über 75 Millionen Euro Soforthilfe an Antragsteller aus dem Kultur- und Kreativbereich ausgezahlt. Hinzu kommen Hilfen für die Einrichtungen. Eine Fortschreibung ist auf dem Weg. „Wir kommen da vermutlich auf mindestens 200 Millionen Euro in der Hilfe für Kunst und Kultur“, sagte Bauer.

Abstands- und Hygieneregeln einhalten

Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen. Zu den wichtigsten Abstands- und Hygieneregeln, die es einzuhalten gilt, zählen: ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Zuschauern, gute Belüftung der Innenräume, Registrierung der Gäste, feste Sitzplätze, regelmäßiges Reinigen etwa von Türgriffen oder Armlehnen, Hygienehinweise und nach Möglichkeit bargeldlose Bezahlung. Alle Vorgaben finden sich in der Corona-Verordnung Veranstaltungen.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Fragen und Antworten zur Veranstaltungs-Verordnung

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

Videobotschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Kultur ist systemrelevant“

Corona-Verordnung Veranstaltungen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Sabine

Obertürkheim – Fahrgäste verbringen Schläger aus der S-Bahn

Bundespolizeiinspektion Stuttgart

Zwischen einem 21-Jährigen und mehreren Fahrgästen ist es am Samstag (30.05.2020) gegen 00:10 Uhr in einer S-Bahn der Linie S1 auf Höhe des Bahnhofs Obertürkheim zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Mehrere Reisende konnten in einem Zug der Linie S1 offenbar zunächst beobachten, wie der 21-jährige italienische Staatsangehörige einen bislang unbekannten Mann mehrfach geschlagen haben soll. Drei bis dahin unbeteiligte Fahrgäste schritten hierauf offenbar ein und verbrachten den aggressiven jungen Mann beim Halt im Bahnhof Obertürkheim gemeinschaftlich aus der S-Bahn. Hierbei soll der mutmaßliche Täter zudem nach den Einschreitenden gespuckt haben. Der Geschädigte sowie zwei unbekannte und offenbar unbeteiligte Begleiter des 21-Jährigen flüchteten und konnte von der zwischenzeitlich alarmierten Bundespolizei nicht mehr angetroffen werden. Im Rahmen einer Fahndung im Stadtgebiet nahmen Beamte der Landespolizei den alkoholisierten Tatverdächtigen mithilfe einer Täterbeschreibung vorläufig fest. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Körperverletzung.

Der unbekannte Geschädigte des Vorfalls wird gebeten sich unter der Telefonnummer +49711870350 zu melden.

Foto, Blogarchiv

S-Bahn zwischen Untertürkheim und Neckarpark – Zahn ausgeschlagen

Bundespolizeiinspektion Stuttgart

Ein 41-jähriger Mann hat am Samstagabend (30.05.2020) gegen 21:20 Uhr in einer S-Bahn zwischen Untertürkheim und Neckarpark einen 33-Jährigen geschlagen und dadurch verletzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand gerieten die beiden Männer in einer S1 Richtung Herrenberg offenbar in verbale Streitigkeiten, da der 33-Jährige wohl keinen Mund-Nasenschutz trug. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der 41-jährige serbische Staatsangehörige seinem Kontrahenten unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Mehrere alarmierte Streifen der Landespolizei stellten die beiden Personen noch im Zug am Bad Cannstatter Bahnhof fest und übergaben sie der zuständigen Bundespolizei. Der Geschädigte verlor durch den Faustschlag einen Schneidezahn und wurde zur weiteren Behandlung von alarmierten Rettungskräften in ein Krankenhaus verbracht. Der Angreifer muss nun mit einer Anzeige wegen des Verdachts der Körperverletzung rechnen.

Foto, Blogarchiv

Zurückschneiden von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in Stuttgart

Info LHS

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum hineinragen und so die Verkehrssicherheit gefährden. Um derartige Beein- trächtigen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin.
Laut Straßengesetz für Baden-Württemberg, §28 Absatz 2, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beein- trächtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers vorzunehmen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Auf Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege.

Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen. Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Geh- oder Radwegkante beziehungsweise bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Sofern ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß
Bundesnaturschutzgesetz, §39, das den Rückschnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt.

LHS Grünrückschnitt Grafik Tiefbauamt (PDF)

Foto, LHS

Corona: Stadt gibt Bolzplätze wieder frei – Regeln müssen befolgt werden

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info und Foto LHS

Bolzplatz

Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt damit, ihre Bolzplätze wieder freizugeben. Die Öffnung der Plätze geht auf eine Lockerung der Corona-Verordnung des Landes zurück. Die Absperrungen werden nach und nach entfernt. Das hat die Stadt am Dienstag, 2. Juni, mitgeteilt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt auf den rund 130 Plätzen entsprechende Hinweisschilder auf. Diese verdeutlichen, welche Verhaltensregeln gelten.

Foto, Klaus

Die Stadt betont, dass die Regeln zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus auch im Freien zu beachten sind. Zu den Regeln gehört, dass das Spielen nur mit wenigen Personen erlaubt ist, die man namentlich kennt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten, das Betreten der Bolzplätze ist nur ohne Symptome wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen erlaubt, geraten wird das Händewaschen vor und nach dem Spielen. Es gilt, Rücksicht zu nehmen gegenüber anderen sowie zu vermeiden, dass Plätze überfüllt sind.

Neue Regeln für BolzplätzeMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts hängen am Dienstag, 2. Juni, Hinweisschilder mit den geltenden Verhaltensregeln an den Bolzplätzen auf.

Foto: Thomas Hörner/Stadt Stuttgart

 

Stöckach – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 2.06.2020

Polizeibeamte haben am Freitagnachmittag (29.05.2020) an der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei ihr Augenmerk hauptsächlich auf Handy- und Rotlichtverstöße gelegt. Die Beamten stellten zwischen 14.20 Uhr und 18.10 Uhr insgesamt 105 Verstöße fest. Dabei missachteten 32 Autofahrer das Rotlicht der Ampel, 47 benutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon, zwei weitere Fahrzeugführer hatten keinen Führerschein. Die Polizeibeamten fanden bei einem Fahrzeuglenker eine Schreckschusswaffe und stellten sie sicher. Die Autofahrer müssen nun mit Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen rechnen.

Foto, Manu’s Bilderecke

Mitte – Exhibitionist unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in Stuttgart

Polizeibericht 2.06.2020

Ein unbekannter Mann hat am Samstagabend (30.05.2020) an der Stadtbahnhaltestelle Neckartor eine 27 Jahre alte Frau belästigt. Die 27-Jährige ging gegen 22.40 Uhr auf den Bahnsteig. Als sie auf die Stadtbahn wartete, bemerkte sie einen Mann, der in ihre Richtung schaute und dabei mit geöffneter Hose an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Sie ergriff die Flucht. Die Frau beschrieb den Täter als etwa 40 Jahre alt und rund 185 Zentimeter groß. Der Mann mit europäischem Aussehen hatte eine stämmige Figur, ein schmales Gesicht und schwarze nach oben gegelte Haare. Er war mit einer olivgrünen Stoffhose und einer schwarzen Lederjacke bekleidet. Zudem hatte er eine dunkle Umhängetasche dabei. Zeugen werden gebeten, sich bei den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Rufnummer +4971189905778 zu melden.

Foto, Blogarchiv

Ost – Geschwindigkeitskontrollen nach Unfall

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 2.06.2020

Bei einem Unfall im Schwanentunnel am Montagabend (01.06.2020) wurden die Beteiligten leicht verletzt. Bei einer späteren Geschwindigkeitskontrolle an der Unfallörtlichkeit stellten die Beamten sieben Verstöße fest. Ein 23 Jahre alter BMW-Fahrer fuhr gegen 19.50 Uhr im Schwanentunnel auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Bad Cannstatt. Als er den vorausfahrenden Mercedes überholen wollte und dazu auf den mittleren Fahrstreifen wechselte, fuhr zeitgleich ein anderes Fahrzeug vom rechten auf den mittleren Fahrstreifen. Der 23-Jährige brach seinen Spurwechsel ab und stieß vermutlich aufgrund erhöhter Geschwindigkeit mit dem links fahrenden Mercedes zusammen. Die beiden Autos sind nicht mehr fahrbereit und die 23 und 56 Jahre alten Autofahrer sowie die Beifahrerin des Mercedesfahrers verletzten sich leicht. Bei einer späteren Geschwindigkeitskontrolle an der Unfallörtlichkeit von 23.50 Uhr bis 01.30 Uhr stellten die Beamten insgesamt sieben Verstöße fest. Die Autofahrer fuhren im Bereich zwischen 78 und 102 km/h, obwohl im Tunnel nur 40 km/h erlaubt sind. Sie wurden angezeigt, müssen nun mit Punkten in Flensburg und einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Foto, Klaus

Land unterstützt Mobilität junger Menschen

Posted by Klaus on 2nd Juni 2020 in Allgemein

Info und Foto

©Verkehrsministerium

Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums geht in die zweite Runde. Junge Menschen in ländlichen Regionen können die Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec ab sofort bei der landeseigenen L-Bank einreichen.

„Bye-Bye, Stubenhocken!“ und „Bye-Bye Elterntaxi! – unter diesem Motto geht die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums in die zweite Runde. Ab dem 1. Juni 2020 heißt es für junge Menschen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs: Rechner hochfahren und Antrag stellen. Das Land fördert die Anschaffung elektrischer Zweiräder mit pauschal 500 Euro. Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec können junge Menschen von 15 bis 21 Jahren bei der landeseigenen L-Bank einreichen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir wollen die Mobilität junger Menschen auch fern der Städte stärken. Hier ist das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel eingeschränkter, auch gibt es weniger Sharing-Angebote als zum Beispiel in Stuttgart oder Mannheim. Die eigene Mobilität ist jedoch zentral und ein wichtiger Schritt in ein selbständiges Leben. Sie stellt die Weichen für das künftige Mobilitätsverhalten. Das möchten wir unterstützen. Nach der erfolgreichen Förderrunde im Jahr 2018, freue ich mich, dass wir wieder ein Programm auflegen konnten. Das Land stellt insgesamt 500.000 Euro bereit.“

Die Nachfrage ist hoch

Die Landesförderung wird mit einer Öffentlichkeitskampagne flankiert mit dem Ziel, jungen Leuten elektrische Mobilitätsoptionen aufzuzeigen. Die Homepage informiert über die Antragstellung und die förderfähigen Fahrzeuge und deren Besonderheiten hinsichtlich Zulassung, Führerscheinpflicht, Laden und vieles mehr. „Antragsteller müssen schnell sein, da das Budget begrenzt ist“, unterstrich der Verkehrsminister. Bei der ersten Runde im Jahr 2018 war die Nachfrage so groß, dass die Fördersumme bereits innerhalb weniger Tage ausgeschöpft war.

L-Bank: Elektrozweiradförderung für Junge Leute

Positive Bilanz zum Pfingstwochenende

Info

Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.

„Mit jeder Woche, in der wir die Ausbreitung des Corona-Virus mehr und mehr erfolgreich bekämpfen, kommen wir einem gewohnten Leben ein Stück näher. Wahr ist freilich, die Realität ist auf absehbare Zeit ein Leben mit Corona, nicht eines ohne Corona. Aber an diesem Pfingstwochenende können wir sehen und spüren: Die Menschen genießen das gute Wetter. Es gilt aber glasklar: achtsam bleiben und mit den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen den Weg zu einer neuen Normalität finden“, zeigte sich der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei einer ersten Bewertung des bisherigen Pfingst-Wochenendes zuversichtlich.

Polizei kontrolliert über 7.000 Personen

Auch am Samstag und Pfingstsonntag legte die Polizei einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Regelungen der Corona-Verordnung und im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Zahl der Verstöße insgesamt kontinuierlich rückläufig. An den beiden Tagen kontrollierte die Polizei landesweit insgesamt 7.306 Personen. 237 Personen hielten sich nicht an die Regeln und sehen einer Ordnungswidrigkeitenanzeige entgegen. Der Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei weiterhin auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ in Gruppen mit zu vielen Personen.

 „Je mehr wir weiter die gebotenen Regeln beachten, umso schneller kommen wir gemeinsam ans Ziel. Das gilt für alle Lebenslagen. Dass es bei der Lockerung der einschränkenden Maßnahmen dem ein oder anderen nicht schnell genug gehen kann, ist nachvollziehbar. Sich für eine schnellere Rückkehr einzusetzen, dafür zu demonstrieren, ist auch in Ordnung. Das ist in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft selbstverständlich möglich. Aber man muss sich dabei an die Regeln und Auflagen halten – wie alle anderen an allen anderen Orten eben auch“, sagte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das Demonstrationsgeschehen an den beiden Tagen.

Landesweit fanden 53 Versammlungen, davon allein 51 mit Bezug zur Thematik „Grundrechte und Coronavirus-bedingte Beschränkungen“, statt. Insgesamt nahmen rund 7.100 Personen friedlich an den Versammlungen teil. Die zuständigen Polizeipräsidien setzten 1.180 Kräfte ein, davon 509 des Polizeipräsidiums Einsatz.

Versammlung in Stuttgart mit 2.000 Teilnehmern

Die größte Versammlung fand am Pfingstsonntag in der Landeshauptstadt Stuttgart mit 2.000 Teilnehmern statt. Der Anmelder hatte im Vorfeld 10.000 Teilnehmer angemeldet, woraufhin die zuständige Versammlungsbehörde Stuttgart infektionsschutzbezogene Auflagen erließ. Unter anderem begrenzte sie die Teilnehmerzahl auf 5.000 Personen. Gegen den Auflagenbescheid legte der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart vor, welcher abgelehnt wurde. Die anschließenden Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Bundesverfassungsgericht blieben ebenfalls erfolglos.

Bei einer am Tag zuvor angemeldeten Demonstration auf dem Cannstatter Wasen, ebenfalls mit einer auf 5.000 begrenzten Teilnehmerzahl, fanden sich nur rund 150 Personen ein. Die größte Versammlung fand hingegen am Samstag mit rund 1.150 Personen in Ravensburg statt.

„Ob in Ravensburg, Stuttgart oder in anderen Städten des Landes, die Polizei berichtet von friedlichen und störungsfreien Versammlungen, bei denen wohl überwiegend die Auflagen eingehalten wurden – damit bin ich zufrieden. Wir werden aber weiterhin auch ein waches Auge darauf haben, ob Extremisten oder Verschwörungstheoretiker hier ihre perfiden Ansichten verbreiten und die Menschen verführen wollen. Wir werden unseren Rechtsstaat und unserer Demokratie schützen.“, so Innenminister Thomas Strobl.

Landesweit nur 17 Staukilometer registriert

„Dass wir eine erfreuliche Entwicklung haben, zeigt sich doch daran: Mit dem Start der Pfingstferien und den in mehreren Bundesländern eingetretenen Lockerungen der Reisebeschränkungen war mit starkem Reise- und Ausflugsverkehr zu rechnen. Landesweit wurden jedoch insgesamt nur 17 Staukilometer sowie sieben Kilometer stockender Verkehr registriert. Das macht deutlich, wie vernünftig und umsichtig die Menschen mit der Situation umgehen“, sagte der Innenminister abschließend.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Manu’s Bilderecke