Archive for Juni 4th, 2020

Artikelserie zum Welterbeantrag der „Great Spas of Europe“

Posted by Klaus on 4th Juni 2020 in Allgemein

Info

In einer Artikelserie zum Welterbeantrag der „Great Spas of Europe“ informieren die Stadt Baden-Baden und das Wirtschaftsministerium über das Bewerbungsverfahren der Stadt zum UNESCO-Welterbe. Auch auf die facettenreiche Kur- und Kulturgeschichte Baden-Badens wird wird eingegangen.

Die Stadt Baden-Baden veröffentlicht in Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes und dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart eine Artikelserie zu den „Great Spas of Europe“. Bis Ende 2020 erscheinen wöchentlich Artikel zu verschiedenen Themen rund um die Welterbebewerbung der „Great Spas of Europe“. Auftakt der Artikelserie wird am Samstag, 6. Juni 2020, ein gemeinsamer Beitrag von Staatssekretärin Katrin Schütz und Oberbürgermeisterin Margret Mergen sein. In dem Artikel wird der Welterbeantrag der „Great Spas of Europe“ vorgestellt und über den aktuellen Stand der Nominierung bei der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) in Paris berichtet.

Baden-Baden als Sommerhauptstadt des 19. Jahrhunderts

„Wir würden uns sehr freuen, wenn die Kurstadt Baden-Baden – die Sommerhauptstadt Europas im 19. Jahrhundert und eine wahre Perle unseres Landes – ein wunderbarer Teil des Weltkulturerbes in Baden-Württemberg werden würde. Die Welterbebewerbung ist mit großartigem Engagement in Baden-Baden verbunden. Mit der Artikelserie möchten wir einen kleinen Beitrag leisten, um den Einsatz vor Ort zu würdigen“, so Staatssekretärin Katrin Schütz.

„Die Initiative, Baden-Baden für die Welterbeliste vorzuschlagen, verdanken wir den stetigen Bemühungen der Baden-Badener Bürgerschaft. Ich bin sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis zur kommenden Sitzung des Welterbekomitees weiterhin mit Leidenschaft hinter der Bewerbung stehen und die Artikelserie so auch bewerben und weiterempfehlen“, so die Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden, Margret Mergen. Die Artikelserie beinhaltet neben der Beschreibung des Bewerbungsverfahrens zum UNESCO-Welterbe und der zehn anderen Städte insbesondere die facettenreiche Kur- und Kulturgeschichte Baden-Badens für die Leserschaft in Baden-Württemberg. Die Artikel werden zudem immer samstags veröffentlicht.

Entscheidung coronabedingt vertagt

Die bedeutendsten Kurstädte des 19. Jahrhunderts aus insgesamt sieben Nationen haben gemeinsam unter Federführung der Tschechischen Republik im Januar 2019 einen Antrag auf Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste gestellt. Dazu zählen neben Baden-Baden aus Deutschland die Kurstädte Baden bei Wien in Österreich, Spa in Belgien, Karlovy Vary, Marianske Lázn? und Františkovy Lázn? in der Tschechischen Republik, Vichy in Frankreich, Bad Ems und Bad Kissingen in Deutschland, Montecatini Terme in Italien und sowie Bath im Vereinigten Königreich. Nach einer 18-monatigen Prüfungsphase stand nun die entscheidende Sitzung des Welterbekomitees an, die coronabedingt verschoben werden musste.

Stadt Baden-Baden: Artikelserie zum Welterbeantrag der „Great Spas of Europe“ (ab Samstag, 6. Juni 2020)

Wirtschaftsministerium: Great Spas of Europe

Wirtschaftsministerium: Denkmalschutz

Foto, Blogarchiv

Badesaison in Baden-Württemberg kann unter Auflagen beginnen

Posted by Klaus on 4th Juni 2020 in Allgemein, Fotos

Info

Der Lenkungskreis der Landesregierung hat beschlossen, unter welchen Bedingungen Bäder und Seen im Land ab 6. Juni wieder öffnen dürfen.

Hier das Wichtigste der Corona-Verordnung Sportstätten auf einen Blick.

Die Anzahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen, beispielsweise im Becken und auf Liegewiesen ist durch geeignete Maßnahmen zu beschränken:

  • In Schwimmerbecken errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, aus der Wasserfläche mit zehn Quadratmetern pro Person, in Nichtschwimmerbecken gelten vier Quadratmeter pro Person; abweichend hiervon kann die Wasserfläche in einzelne Bahnen, möglichst mit Leinen oder anderen geeigneten Markierungen, unterteilt werden; innerhalb der Bahnen ist ein Einbahnsystem einzuführen; dabei kann jede Bahn auf einer Bahnlänge von 50 Metern von maximal zehn Personen gleichzeitig genutzt werden; für Liegewiesen und Liegeflächen errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig auf diesen niederlassen, aus der Liegefläche mit zehn Quadratmetern pro Person;
  • Für die Bestimmung der maximalen Personenzahl in den Bädern insgesamt sind sowohl die Wasserfläche als auch die Liegefläche heranzuziehen.

Während des gesamten Badebetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden. Ausgenommen vom Abstandsgebot sind Personen im Sinne von § 3, Absatz 2, Satz 2 der Corona-Verordnung. Also Verwandte und Angehörige des eigenen Hausstands.

  • falls Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, ist die Anzahl der Personen, die die Toiletten gleichzeitig benutzen dürfen, entsprechend zu beschränken;
  • Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen; sofern dies nicht möglich ist, ist auf andere Weise sicherzustellen, dass der Mindestabstand beim Betreten und Verlassen der Becken eingehalten werden kann; die Betreiber haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt zu Sprungtürmen, Wasserrutschen und ähnlichen Attraktionen gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden;
  • Kontakte außerhalb der Schwimmbecken und der einzelnen Attraktionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt; die Betreiber haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt zu den Bädern gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden, ins-besondere durch vorherige Reservierung oder Ticketbuchung;
  • bei der Umkleide sollen möglichst Einzelkabinen genutzt und die Anzahl der Spinde entsprechend eingeschränkt werden, um den Mindestabstand sicherzustellen;
  • das Duschen vor dem Baden ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Kleinstgruppen durchzuführen; dabei ist im Duschraum eine maximale Anzahl von drei Personen pro 20 Quadratmetern einzuhalten; das Duschen nach dem Baden findet nicht im Duschraum statt; auf das Föhnen der Haare soll nach Möglichkeit verzichtet werden;

Badegäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen, um bei Bedarf eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.

Aktuelle Infos zur Corona in Baden-Württemberg

Übersicht Corona-Verordnungen

Stuttgarter Schwimmer müssen sich noch bis 15. Juni gedulden

Fotos, Sabine