Archive for Juni 23rd, 2020

Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung

Posted by Klaus on 23rd Juni 2020 in Allgemein

Info

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie tritt am Mittwoch, den 1. Juli 2020, in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen.
    • Vergnügungsstätten
    • Kosmetik und medizinische Fußpflege
    • Beherbergungsbetriebe
    • Freizeitparks
    • Gaststätten
    • Bordgastronomie
    • Veranstaltungen
    • Private Veranstaltungen
    • Indoor-Freizeitaktivitäten
    • Maskenpflicht in Praxen

Corona-Verordnung ab 1. Juli 2020

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020 (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 21 tritt sie am Mittwoch, den 1. Juli 2020 in Kraft, mit Ausnahme von § 12 Abs. 3 sowie §§ 16 bis 18, die am Mittwoch, den 24. Juni 2020 in Kraft treten.

Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 23. Juni 2020

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:

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Foto, Klaus

Enthüllung eines Fassaden­banners zur Kam- pagne „Wir versorgen unser Land“

Posted by Klaus on 23rd Juni 2020 in Allgemein

Info

Wir versorgen uns Land! (Bild: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Im Rahmen der Regionalkampagne „Wir versorgen unser Land“ hat Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einen Fassadenbanner am Ministerium enthüllt. Das Banner bietet einen besonderen Blickfang, da es alle teilnehmenden Personen der Kampagne abbildet.

„Unsere Bauern und Genossenschaften im Land sorgen täglich für unsere Ernährung, das wird den Verbrauchern gerade in diesen Tagen immer stärker bewusst. Jeden Tag und gerade in dieser schwierigen Zeit setzen sich mit viel Leidenschaft und Tatkraft für unsere Lebensmittel von daheim ein. Deshalb stehen diese Menschen im Mittelpunkt unserer neuen Kampagne ‚Wir versorgen unser Land‘“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Dienstag, 23. Juni, anlässlich der Enthüllung eines neuen Fassadenbanners im Rahmen dieser Kampagne in Stuttgart.

„Wir versorgen unser Land“ – hinter dieser Kampagne stehen mehr als 20 regionale Landwirte, Winzer und Genossenschaften. Sie geben exklusive Einblicke in ihr Leben und ihre Arbeit und lassen Verbraucher auf Plakaten und in Videos, aber auch im persönlichen Gespräch, hinter die Kulissen blicken. „Diese Kampagne wurde ins Leben gerufen, um gezielt die Menschen hervorzuheben, die täglich für unsere vielfältigen Lebensmittel ‚ackern‘ und somit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten“, betonte der Minister.

Hauk besucht die beteiligten Landwirte und Genossenschaften

Bereits im Mai startete der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Tour zur Plakataktion der Kampagne und besuchte jeden der beteiligten Landwirte und jede Genossenschaft vor Ort. „Es war mir ein großes Anliegen, die Akteure der Kampagne, die stellvertretend für rund 40.00 landwirtschaftliche Betriebe in unserem Land stehen, zu besuchen. Die Arbeit in der Landwirtschaft ist intensiv und arbeitsreich, aber während der Tour war deutlich zu spüren, dass unsere Landwirte und Genossenschaften mit Leidenschaft und Herzblut bei der Sache sind und mit großem Verantwortungsbewusstsein für unsere Nahrung sorgen“, betonte der Minister.

Mittlerweile sind die Plakate und Banner der Kampagne von den Partnern im ganzen Land verteilt worden. „Auch am Kernerplatz sollen nun die Bürger mit einem besonderen Blickfang auf die heimische Landwirtschaft und die Menschen, die dahinterstehen, aufmerksam gemacht werden. Das Fassadenbanner ist ein besonderes Highlight, denn es bildet alle teilnehmenden Personen der Kampagne ab. Baden-Württemberg ist geprägt von einer vielfältigen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, die es wertzuschätzen und zu erhalten gilt“, betonte der Minister.

Vorstellung von mehr als 20 Bauern, Winzern und Genossenschaften

Seit dem Auftakt am 22. April 2020 stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Zuge der Kampagne „Wir versorgen unser Land“ mehr als 20 Bauern, Winzer und Genossenschaften vor, die insgesamt rund 40.000 landwirtschaftliche Betriebe, zahlreiche Hofläden und Raiffeisenmärkte im Land repräsentieren.

Sie alle stehen für rund 7.500 Milchviehbetriebe, 5.200 schweinehaltende Betriebe, 14.200 Weideviehbetriebe, 7.100 Betriebe mit Hühnerhaltung, 2.700 Schafbetriebe, 4.000 Betriebe, die Baumobst produzieren, 1.200 Betriebe, die unser frisches Gemüse anbauen, 290 Spargelbetriebe, 10.200 Ackerbaubetriebe, aber auch für die über 23.000 Weinbaubetriebe, die unsere Kulturlandlandschaft bewirtschaften und Jahr für Jahr hervorragende Weine herstellen. Auch die über 300 Warengenossenschaften in Baden-Württemberg, die die Kampagne unterstützen, werden auf diesem Wege vorgestellt.

Die Kampagne „Wir versorgen unser Land“

Partner der Kampagne sind der Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV), der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV), Land schafft Verbindung (LsV), die Maschinenringe Deutschland, der Maschinenring Tettnang und die Bodenseebauern.

Die 20 Bäuerinnen und Bauern und Vertreter von Genossenschaften sind auf Plakaten und Bannern zu sehen, die das das Ministerium für Ländlichen Raum und Vebraucherschutz gemeinsam mit seinen Partnern im ganzen Land präsentiert. Zudem stellen sich diese Akteure mit ihren Betrieben in einem Video vor und geben einen Einblick in ihre tägliche Arbeit. Diese Filme werden nach und nach auf Facebook und Instagram präsentiert. Plakate, Videos und weitere Informationen finden Sie außerdem auch bei Natürlich. VON DAHEIM.

Natürlich. VON DAHEIM: „Wir versorgen unser Land“

Konsequenzen aus den Ausschreitungen in Stuttgart

Posted by Klaus on 23rd Juni 2020 in Allgemein, Stuttgart

Die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Landes- regierung hat dazu heute die Kabinettsvorlage „Stärkung des Rechtsstaats“ beschlossen.

„Die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 sind durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrats. „Das war Gewalt um der Gewalt willen. Ein Angriff auf unser friedliches Zusammenleben, unseren Rechtsstaat und unsere freie Gesellschaft. Solches Handeln dulden wir nicht! Wir werden mit aller Macht dagegen vorgehen“, unterstrich Kretschmann.

Stehen hinter Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr

In der Geschichte des Landes seien ihm keine vergleichbaren Geschehnisse bekannt. Leider handle es sich bei dieser Art von Verrohung um eine Entwicklung, die schon länger in der Gesellschaft schwele. Er betonte: „Die Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehr und die Rettungskräfte leisten Tag und Nacht eine unglaublich wertvolle Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie sorgen dafür, dass wir hier in Baden-Württemberg sicher leben können und müssen im Zweifel für uns den Kopf hinhalten – im wahrsten Sinne des Wortes. Das verdient unseren höchsten Respekt. Und dafür möchte ich ihnen im Namen der Landesregierung ganz herzlich danken. Wir stehen hinter ihnen“, bekräftigte der Ministerpräsident.

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Foto, Blogarchiv

Sicherheitspartnerschaft nimmt Arbeit auf – Neues Gremium von Stadt und Polizei erstmals zusammengekommen

Posted by Klaus on 23rd Juni 2020 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS

Vertreter der Gesellschaft werden zu rundem Tisch eingeladen

Die Sicherheitspartnerschaft von Landeshauptstadt und Polizei Stuttgart hat ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium ist am Dienstag, 23. Juni, erstmals im Rathaus zusammengekommen.
 Stadt und Polizei wollen gemeinschaftlich Maßnahmen erarbeiten, die die Innenstadt noch sicherer machen. Anlass sind die gewaltsamen Ausschreitungen vom Wochenende.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „In der Stuttgarter Innenstadt sollen die Menschen in Zukunft sicher und friedlich feiern können. Um Randale schon im Keim zu ersticken, brauchen wir verschiedenste Maßnahmen und ein gesellschaftliches Miteinander. Wer auf Krawall aus ist, muss wissen, dass er von nichts und niemanden unterstützt wird.“ Und weiter: „Unser Blick gilt jetzt zunächst dem kommenden Wochenende. Darüber hinaus haben heute die ersten Aufträge verteilt, die kurzfristig und auch nachhaltig wirken sollen.“ So prüft die Verwaltung ein Alkoholverbot oder Videoüberwachung an bestimmten Plätzen der City sowie den Einsatz von Streetworkern vor Ort.

Polizeivizepräsident Thomas Berger berichtete dem Gremium über die Lage nach den Ausschreitungen. Berger wörtlich: „Die Polizei setzt ihre Ermittlungen mit Hochdruck fort. Wir sind mit Hochdruck daran, noch mehr Gewalttäter zu identifizieren. Zugleich entwickeln wir polizeiliche Maßnahmen, die schon am Wochenende an verschiedenen Punkten in der Öffentlichkeit für erhöhte Sicherheit sorgen werden. Uns ist es gelungen, eine friedliche Silvesterfeier in der City abzusichern. Das wird uns auch in den Sommernächten gelingen.“

Die Stadtverwaltung beruft auch kurzfristig einen ersten runden Tisch ein, bei dem Vertreter der Clubszene und des Einzelhandels sowie weitere Akteure aus der Innenstadt ihre Vorstellungen einbringen können.

Foto, Kluas

SSB-Busse: Öffnung der Vordertür und Fahr- scheinverkauf beginnen wieder

Info der SSB

Rund 100 Busse der Innenstadtlinien mit Schutzscheibe ausgerüstet

Ab dem 23. Juni 2020 öffnet die SSB auf den Buslinien 40, 41, 42, 43, 44, 50 und 53 die vordere Bustür wieder. In Bussen mit geöffneter Vordertür verkaufen die Fahrerinnen und Fahrer der SSB-Busse auch wieder Fahrscheine. Busse mit Fahrscheinverkauf sind mit einem Aufkleber auf der Vordertür gekennzeichnet. Die Trennung zwischen Fahrerplatz und Fahrgastraum ist aufgehoben, die vorderste Sitzreihe in den Bussen steht den Fahrgästen wieder zur Verfügung.

Fahrgäste der SSB-Busse können weiterhin durch alle Türen in die Fahrzeuge einsteigen. Es ist technisch allerdings nicht möglich, die Türen der Busse automatisch zu öffnen. Unabhängig vom Fahrscheinverkauf durch das Fahrpersonal benötigen Fahrgäste in den Fahrzeugen der SSB immer einen gültigen Fahrausweis.

Rund 110 ihrer 270 Busse hat die SSB mit Scheiben ausgerüstet, die den Fahrerplatz vom Fahrgastraum abtrennen und dennoch Kommunikation mit den Fahrgästen und Fahrscheinverkauf ermöglichen. Die so ausgestatteten Busse werden auf den Innenstadtlinien eingesetzt. Die SSS baut entsprechende Scheiben nach und nach in alle Fahrzeuge ihrer Busflotte ein.

Die SSB weisen darauf hin, dass gelegentlich ein Bus ohne Ausstattung mit einer Trennscheibe auf den Linien 40 bis 44, 53 und 50 eingesetzt sein kann. In diesen Bussen erfolgt kein Verkauf, die Vordertür bleibt geschlossen und die vorderen Sitzreihen bleiben weiterhin abgetrennt. Umgekehrt können Busse auf anderen Linien im SSB-Busnetz unterwegs sein, in denen Vordereinstieg und Fahrscheinverkauf möglich sind.

Im März hatten die SSB den Vordereinstieg und den Fahrscheinverkauf ausgesetzt, um sozialen Abstand zu ermöglichen. Fahrgäste sind weiterhin durch das Land Baden-Württemberg aufgefordert, im ÖPNV eine Alltagsmaske über Mund und Nase zu tragen.

Foto, Blogarchiv (Köhler)