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Ab dem 15. Juni folgt der nächste Schritt bei der Ausweitung des Präsenzunterrichts. So beginnt für die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen ein rollierendes System aus Fernlernen und Präsenzunterricht.
Nach den Pfingstferien startet für die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ein rollierendes System aus Fernlernen und Präsenzunterricht. Für die Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen, findet bereits seit dem 4. Mai der Schulbetrieb wieder statt. Die vierten Klassen der Grundschulen und der Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind seit dem 18. Mai wieder in der Schule.
Ausweitung des Präsenzunterrichts
An diesem Montag, 15. Juni, folgt nun der nächste Schritt: die ersten bis dritten Klassen der Grundschulen und Grundstufen der SBBZ werden ebenso wieder in den Präsenzunterricht einbezogen wie alle Klassenstufen an den Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und SBBZ. Um die Infektionsschutzvorgaben einhalten zu können, erfolgt der Unterricht in einem rollierenden System, also im Wechsel.
„Die Schulen im Land sind gut auf die Ausweitung des Präsenzunterrichts nach den Pfingstferien vorbereitet. Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben gemeinsam mit den Lehrkräften und den Schulträgern in den zurückliegenden Wochen viel geleistet, um einen reibungslosen Wiederaufnahme des Unterrichts und auch die Durchführung der Abschlussprüfungen zu ermöglichen. Dafür sind wir den Schulleitungen, Lehrkräften und Schulträgern sehr dankbar“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Wichtig war und ist uns, die Schulen kontinuierlich über alle Planungen zu informieren und ihnen angemessen Zeit zur Vorbereitung zu geben. Entsprechend haben wir die Schulen bereits frühzeitig über die Ausweitung des Schulbetriebs nach den Pfingstferien informiert.“ Dies geschah mit Schreiben vom 7. Mai (PDF) bzw. Schreiben vom 12. Mai (PDF).
Hilfreich seien auch die regelmäßigen Planungs- und Austauschgespräche mit den beteiligten Partnern, insbesondere mit den Lehrerverbänden und kommunalen Schulträgern, die das Ministerium in der Regel wöchentlich führe. „Auch dank der tatkräftigen Unterstützung der Schulaufsichtsbehörden konnten sich die Schulen gut auf das rollierende System vorbereiten. Wir haben die Staatlichen Schulämter und Regierungspräsidien im Vorfeld explizit darum gebeten, die Schulen bei der Planung und Organisation insbesondere im Hinblick auf den Lehrkräfteeinsatz, aber auch hinsichtlich der Abstimmungen mit den Schulträgern zu unterstützen“, erläutert die Ministerin.
Rund 80 Prozent der Lehrkräfte im Präsenzunterricht
Nach aktuellem Kenntnisstand stehen rund 80 Prozent der Lehrkräfte für den Einsatz im Präsenzunterricht zur Verfügung. Derzeit müssen die Lehrerinnen und Lehrer mit einem entsprechenden Formblatt gegenüber ihrer Schulleitung anzeigen, wenn sie einer Risikogruppe angehören und nicht in Präsenz arbeiten können. „In der öffentlichen Diskussion geraten Lehrerinnen und Lehrer aber zunehmend unter Druck. Um sie vor allem vor pauschalen Vorwürfen zu schützen, halten wir es für richtig, dass sie künftig Atteste über Vorerkrankungen vorlegen. Das dient auch dazu, ihre Glaubwürdigkeit zu erhärten“, sagt Ministerin Eisenmann. Dieses Thema werde aktuell auch innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) diskutiert.
Öffnung Kitas und Grundschulen
Ab Ende Juni sollen in Baden-Württemberg die Grundschulen und die Kindertagesstätten wieder vollständig öffnen können. Grundlage für diese Entscheidung der Landesregierung sind die vorliegenden Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung bei der Universitätskinderklinik Heidelberg in Auftrag gegeben hat. „Vor dem Hintergrund der sehr positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens und den wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass Kinder bei der Verbreitung des Corona-Virus eine untergeordnete Rolle spielen, können wir dem Wunsch vieler Eltern nach Betreuung in Kitas und Schulen nun endlich gerecht werden“, sagt die Kultusministerin. Die ersten Erkenntnisse der Studie zeigten, dass Kinder nicht nur seltener an Corona erkranken, sondern sich auch seltener mit dem Virus infizieren als Erwachsene. Dies bestätigt bisherige Ergebnisse von weiteren Studien zu diesem Thema, etwa den Corona-Studien aus Island, den Niederlanden oder der Schweiz. Somit könne ausgeschlossen werden, dass Kinder bis zehn Jahre besondere Treiber des Infektionsgeschehens seien.
„Somit können wir in dieser Altersgruppe auf die Abstandsgebote verzichten, so dass ein Unterricht und eine Betreuung in einem Regelbetrieb möglich ist“, erklärt Eisenmann. Entscheidend werde jedoch sein, dass die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und sich nicht vermischen, auch nicht in den Pausen. Ein entsprechender Rahmen für die Kitaträger und Konzepte zur Umsetzung in den Schulen wie Verhaltensregeln, Hygienepläne oder Hinweise für das Fernlernen werden derzeit in Abstimmung mit den Partnern und den Gesundheitsbehörden erarbeitet und in Kürze an die Schulen sowie Kitas und Kitaträger kommuniziert. „Sehr wichtig ist uns bei diesen Planungen, dass alle Akteure in den Planungsprozess einbezogen werden. Wir haben deshalb vergangene Woche zwei Dialogrunden zur Öffnung der Kitas und der Grundschulen veranstaltet“, so die Ministerin.
Ausblick auf das neue Schuljahr
Für die Zeit nach den Sommerferien arbeite das Ministerium, auch in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern innerhalb der KMK an entsprechenden Konzepten. „Wir haben gute Erfahrungen mit dem Lernen auf Distanz gesammelt, aber ein gemeinsames Lernen vor Ort ist unverzichtbar. Unser Ziel ist deshalb, nach den Sommerferien allen Schülerinnen und Schülern so viel Präsenzunterricht wie möglich in einem Regelbetrieb anbieten zu können“, erklärt Eisenmann und ergänzt: „Da das Schuljahr in Baden-Württemberg erst in drei Monaten beginnt, beobachten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens bis dahin natürlich sehr genau und bereiten uns entsprechend auf verschiedene Szenarien vor, um die jeweils notwendigen Rahmenbedingungen sicherzustellen.“
Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs (Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule) vom 27. Mai 2020, gültig ab 14. Juni 2020
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums
Kultusministerium: Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg (PDF)
Kultusministerium: Häufige Fragen und Antworten
Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
Pressemitteilung vom 6. Mai 2020: Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
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