Pandemiebetrieb bei den Stuttgarter Bädern: Erste Lockerungen in den Freibädern ab 4. Juli – Eingeschränkter Betrieb im Leuze ab 29. Juli

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Nachdem in einem ersten Schritt nach der Corona-bedingten Pause seit 15. Juni alle Stuttgarter Freibäder unter Pandemiebedingungen geöffnet sind, folgen im Juli die ersten Lockerungen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen in den Freibädern und weil die ab 1. Juli gültige Corona-Verordnung Bäder und Saunen dies zulässt, öffnen ab 4. Juli alle Sportfelder, Sprunganlagen sowie Rutschen in den Stuttgarter Freibädern. Des Weiteren verlängern sich ab 6. Juli, jeweils von Montag bis Freitag, die beiden Zeitfenster um jeweils eine Stunde. Das erste Zeitfenster geht dann von 7 bis 13 Uhr und das zweite Zeitfenster von 14.30 bis 20.30 Uhr. Die Zeitfenster am Wochenende bleiben unverändert.

Leuze ab 29. Juli mit Einschränkungen und ohne Sauna geöffnet

Der Schwimmbadbetrieb im Leuze wird ab 29. Juli unter Pandemiebedingungen wiederaufgenommen. Die Stuttgarter Bäder erweitern damit ihr bestehendes Angebot in fünf Freibädern durch das gesundheitsfördernde und wetterunabhängige Schwimmen in bestem Mineralwasser. Auch Familien mit Kindern dürfen sich freuen: Mit dem Kinderland, dem neuen Spraypark und dem Trockenspielplatz werden rechtzeitig zum Start der Sommerferien kinderfreundliche Attraktionen nutzbar sein. Einzelne Bereiche, in denen die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können, bleiben gesperrt. Ein Saunabetrieb ist aufgrund der strengen Auflagen nicht umsetzbar.

Auch im Leuze wird es – wie in den Freibädern – zwei Zeitfenster geben: Das erste Zeitfenster geht montags bis sonntags von 6 bis 12 Uhr und das zweite Zeitfenster von 15 bis 21 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt 9,50 Euro, ermäßigt 7,60 Euro für jedes sechsstündige Zeitfenster. Der Zutritt ist nur mit E-Ticket möglich, das online unter stuttgarterbaeder.de/e-ticket erhältlich ist, alternativ über die Vorverkaufsstelle in der zentralen Bäderverwaltung.

Weitere Lockerungen und Bäderöffnungen nicht planbar

Die neue Corona-Verordnung mit den personalintensiven Auflagen gilt bis einschließlich 31. August. Weitere Bäderöffnungen oder Lockerungen sind abhängig vom Infektionsgeschehen und erst wieder möglich, wenn die Corona-Verordnung dies zulässt.

Foto, Klaus

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