Archive for Juli 3rd, 2020

„Gaffer-Fotos“ von Unfalltoten künftig strafbar

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.

Neben der Strafbarkeit des so genannten „Upskirtings“, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.

Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten darf nicht geduldet werden

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“

Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.

Siehe auch>>>>>>

Ost – Beifahrerscheibe eingeschlagen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 3.07.2020

Unbekannte haben in der Nacht zum Donnerstag (02.07.2020) einen Lieferwagen in der Wagenburgstraße aufgebrochen. Der grüne Lieferwagen der Marke VW parkte in der Wagenburgstraße. Zwischen 16.00 Uhr und 07.00 Uhr schlugen die Täter die Beifahrerscheibe des Wagens ein und stahlen Unterlagen sowie Werkzeug aus der Fahrerkabine. Der Schaden beträgt geschätzte 300 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 mit dem Polizeirevier 5 Ostendstraße in Verbindung zu setzen.

Foto, Polizeiberatung

Ost Uhlandshöhe – Roller gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 3.07.2020

Unbekannte haben im Zeitraum von Dienstag (30.06.2020) bis Donnerstag (02.07.2020) einen an der Rotenbergstraße abgestellten Roller gestohlen. Der Eigentümer hatte den schwarzen Kleinkraftroller der Marke Aprilia mit dem Versicherungskennzeichen 853 DRE auf dem Gehweg vor dem Gebäude mit der Hausnummer 36 geparkt. Die Unbekannten stahlen das Fahrzeug zwischen 14.00 Uhr am Dienstag und 13.30 Uhr am Donnerstag. Der Schaden beträgt etwa 200 Euro.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 mit dem Polizeirevier 5 Ostendstraße in Verbindung zu setzen.

Foto, Klaus

Porsche AG unterstützt Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in Allgemein, Stuttgart

Mit einer großzügigen Spende in Höhe von 70.000 Euro unterstützt die Porsche AG unseren Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“. Die Spendengelder kommen vor allem der Hilfe für Wohnsitzlose in der Region Stuttgart zugute. Neben der Unterstützung der Stuttgarter Tafeln konnte so z.B. die Suppenausgabe im Café 72 in Bad Cannstatt aufgestockt und im Stuttgarter Süden eine Lastenrad-Initiative ermöglicht werden, die Lebensmittel und Hygieneartikel zu wohnsitzlosen Menschen bringt. Projekte und Initiativen können bereits seit Ende März finanzielle Hilfe bei der Bürgerstiftung Stuttgart beantragen und erhalten nach einer unbürokratischen inhaltlichen Überprüfung die benötigten Gelder.

Die Bürgerstiftung Stuttgart freut sich über diese schnelle und direkte Hilfe für den Nothilfefonds. Sie zeigt, dass die seit langem etablierte und sehr gute Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen und lokalen Unternehmen auch in Zeiten großer Herausforderungen und Unsicherheit Bestand hat und weiter funktioniert.

Der Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“ wurde eingerichtet, um Menschen und Initiativen rasch und unmittelbar zu unterstützen, die sich um jene sozialen Herausforderungen kümmern, die die Corona-Krise mit sich bringt. „Wir wollen Helferinnen und Helfer stärken, gute Ideen umzusetzen oder bestehende Projekte flexibel zu verändern. So kann vielen Menschen schnell geholfen werden“, betont die Vorsitzende der Bürgerstiftung Stuttgart, Helga Breuninger.

Gefördert werden vom Gute(r)Dinge-Fonds z.B. auch die Verkäufer*innen der Straßenzeitung Trott-war, der Aufbau digitaler Lern- und Kulturangebote für Kinder beim Deutsch-Türkischen Forum e.V. oder Sport- und Bewegungsspiele für Kinder und Jugendliche in Geflüchtetenunterkünften wie z.B. in Stuttgart-Obertürkheim. Aber auch kreative Ansätze, die z.B. isolierten älteren und kranken Menschen Lebensmut geben, werden unterstützt. So unter anderem die mobilen Auftritte des Star-Organisten Cameron Carpenter vor Stuttgarter Wohneinrichtungen oder die Reihe Fenstermelodien von Zuhause leben e.V..

Lokale Kultur-Initiativen wie das Mobile Hinterhofkino zur Unterhaltung von Menschen, die unter isolierten Bedingungen leben werden ebenso aus diesem Fonds unterstützt.

Weitere Informationen zum Nothilfefonds und zu den daraus geförderten Projekten gibt es online:

buergerstiftung-stuttgart.de/guterdinge

Stuttgarter Projekte können sich per E-Mail an guterdinge@buergerstiftung-stuttgart.de für eine Förderung durch den Fonds bewerben.

Merz Akademie – Veranstaltung in KW 28 – Fotoausstellung „Homestory“

Presseinfo

Mittwoch, 08.07.2020, 19:00 Uhr, Studio Volker Schrank, Seyfferstr. 52, 70197 Stuttgart

Homestory – Fotoausstellung der Studierenden

Der Kurs „Fotografie und Kontext“, unter der Leitung von Fotograf und Dozent Volker Schrank, befasste sich im Sommersemester mit dem Thema „Homestory“.

Die Vernissage findet – unter Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen – am 08.07.2020 um 19 Uhr im Studio von Volker Schrank statt. 14 Studierende zeigen dort die entstandenen Arbeiten.

Ziel des Gestaltungskurses war das Erlernen und Trainieren der Fähigkeit, fotografische Arbeiten inhaltlich und anwendungsbezogen zu konzipieren, zu entwickeln und technisch auszuführen. Gestellte Aufgaben wurden selbständig gestalterisch gelöst und realisiert.

merz-akademie.de/veranstaltungen/homestory/

Mit den besten Grüßen aus der Presseabteilung der Merz Akademie,

Jasmin Stiegler und Melanie Harzendorf

Noch bis 1. August für Landesnaturschutzpreis bewerben

Posted by Klaus on 3rd Juli 2020 in Allgemein

Info

Bis zum 1. August 2020 können sich Verbände, Vereine, Schulen, Kindergärten oder Einzelpersonen wieder um den Landesnaturschutzpreis 2020 bewerben. Das Motto in diesem Jahr lautet „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“.

Noch bis zum 1. August können sich Verbände, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen sowie Schulen und Kindergärten aus Baden-Württemberg um den 20. Landesnaturschutzpreis der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg mit einem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt bewerben. Entsprechend dem Motto „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“ kommen Initiativen infrage, die durch die Schaffung neuer Lebensräume dazu beitragen, die biologische Vielfalt im Land zu erhalten und zu fördern.

Die eingereichten Bewerbungen werden von einer fachkundigen Jury unter anderem nach ihrem Beitrag zur biologischen Vielfalt, ihrer gesellschaftlichen Breitenwirkung und fachlichen Kompetenz sowie nach den Kriterien Innovation und Nachhaltigkeit beurteilt. Der Landesnaturschutzpreis wird mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgelobt, das in der Regel an mehrere Preisträgerinnen und Preisträger vergeben wird.

„Wir haben sehr viele Initiativen im Land, die sich für die zahlreichen Lebensräume unserer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft einsetzen. Ihr Engagement möchten wir mit dem Landesnaturschutzpreis entsprechend würdigen,“ unterstrich der Naturschutzminister und Vorsitzende der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Franz Untersteller die Zielsetzung des Landesnaturschutzpreises.

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg: Bewerbungsunterlagen zum Landesnaturschutzpreis 2020

Foto, Blogarchiv