Ihr Stadtteil aktuell Juli / August 2020 ist online
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Foto, Ihr Stadtteil a.
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Vom Rossbollenexpress zur Stadtbahn – Führung mit Autorin jetzt buchen
In den 150 Jahren Geschichte der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist vieles entstanden, vieles hat sich verändert und einiges ist verschwunden. Aber es gibt viele Relikte in der sich stetig ändernden Stadt, die es zu entdecken lohnt und das kleine Abenteuer einer Zeitreise versprechen. Daher bietet die SSB historische Stadtspaziergänge an. Dafür konnte sie die erfahrene Historikerin Claudia Lorenz gewinnen.
Es gibt die fünf Touren Stuttgart Mitte, Süd, Ost, Nord und West. Jeden ersten Sonntag im Monat findet eine davon statt und dauert rund zwei Stunden. Die erste ist an diesem Sonntag um 13 Uhr zu den drei Schlüsselorten der Geschichte des Stuttgarter Nahverkehrs: Charlottenplatz, Schlossplatz und Bahnhofsvorplatz. Denn die Eroberung des Schlossplatzes durch beschauliche Bähnlein mit Rossantrieb war einst heiß begehrt und gespickt mit Hindernissen. Bis zu den im Untergrund kreuzenden Hightech-Stadtbahnen wandelte die Betriebsform bei der SSB mehrmals völlig das Gesicht und verlieh damit jedes Mal auch dem Stadtbild neue Konturen.
Treffpunkt für die Führung in Stuttgart Mitte ist am Hauptbahnhof vor dem Haupteingang Schillerstraße, ehemals Große Schalterhalle. Tickets um 11,50 Euro pro Person gibt es im Straßenbahnmuseum in Bad Cannstatt, Reservierung unter Telefon 0711/7885-7770 oder unter info@strassenbahnmuseum.com. Für Kurzentschlossene ist auch der Kauf vor Ort bei der Führung möglich.
Die weiteren Führungen in den kommenden Monaten haben andere räumliche Schwerpunkte, der Treffpunkt liegt daher jeweils woanders. Weitere Informationen unter
www.strassenbahnmuseum.com
Die Broschüre, die alle Rundgänge vorstellt, um auf eigene Faust loszuziehen, gibt es um 11,90 Euro im Straßenbahnmuseum in Bad Cannstatt, im Buchhandel und über den Souvenirartikelversand der SSB im Internet: Claudia Lorenz: ‘Sechs historische SSB-Spaziergänge‘, ISBN 978-3-9819803-0-1
Auch das Straßenbahnmuseum in Bad Cannstatt hat geöffnet, Abstandsfläche hat es dort genug. Führungen für Kleingruppen werden angeboten, und zwar Kinderführungen, Technikführungen und Geschichtsführungen. Allgemeine Öffnungszeiten:
Mittwoch und Donnerstag 10 – 16 Uhr
Sonntag 10 – 18 Uhr
Individuelle Führungstermine sind ab zehn Personen möglich. Das Bistro Meterspur verköstigt die Besucher. Jeden Sonntag zieht auch die Oldtimerlinie 23 Straßenbahnmuseum – Innenstadt – Ruhbank/Fernsehturm ihre Kreise.
Fotos, Blogarchif
Polizeibericht 4.07.2020
Die Polizei sucht Zeugen zu einem Verkehrsunfall, der sich am späten Freitagabend auf der B10 auf Höhe des Dreiecks Neckarpark ereignet hat. Ein 43-jähriger Audi-Fahrer, der gegen 22.15 Uhr auf dem linken Fahrstreifen in Richtung Stuttgart fuhr, wurde von einem bislang unbekannten Pkw-Lenker rechts überholt. Als dieser dann kurz vor dem 43-Jährigen wieder auf den linken Fahrstreifen wechselte, kam er ins Schleudern und bremste deshalb stark ab. Um einen Zusammenprall zu verhindern, musste der Audi-Fahrer eine Vollbremsung machen, kam hierbei ins Schleudern und dadurch nach rechts von der Fahrbahn ab, wo er mit der Leitplanke kollidierte. Der Unfallverursacher, der mit einem graugrünen VW Golf GTI unterwegs gewesen sein soll, entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort.
Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter der Rufnummer +4971189904100 zu melden.
Foto, Blogarchiv
Pressemeldung LHS
Stadt und SSB bieten kostenlose Mund-Nasen-Bedeckung für schwerbehinderte Menschen mit Anspruch auf eine Wertmarke für ÖPNV an.
Foto: Stadt Stuttgart/Thomas Hörner
Seit April 2020 ist es beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht, eine geeignete MundNasen-Bedeckung zu tragen. Auf Initiative von Menschen mit Behinderung erhalten schwerbehinderte Stuttgarterinnen und Stuttgarter nun eine Alltagsmaske zur Nutzung des ÖPNV. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen auch weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bürgermeisterin Sußmann sagte: „Gemeinsam unterstützen die Stadt Stuttgart und die SSB die Vorgaben der Landesregierung zur Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Ich bedanke mich bei der SSB für die Spende von über 11.000 Alltagsmasken. Wir können als Stadtgesellschaft nur gemeinschaftlich dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.“
Simone Fischer ergänzte: „Menschen mit Behinderung haben oft schwierige Ausgangsbedingungen. Für sie ist die Rückkehr in eine Normalität mit Corona erschwert, gerade wenn sie zur vulnerablen Gruppe gehören. Damit sie wieder teilhaben können, braucht es gute Rahmenbedingungen.“ Thomas Moser sagte: „Unsere Maskenaktion hat bisher viel positive Resonanz ausgelöst. Wir möchten unsere regelmäßigen Kunden damit bei der ÖPNV-Nutzung unterstützen. Wenn alle Fahrgäste in den Fahrzeugen und am Bahnsteig Alltagsmasken tragen, nützt es uns allen.“
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit kostenlos den ÖPNV nutzen. Die Gebühr für eine Wertmarke beträgt pro Jahr 80 Euro.
Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:
Eine Wertmarke unentgeltlich erhalten auf Antrag:
Logo, SSB
Pressemeldung
Das Fotografieren von Unfalltoten ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der auf einen baden-württembergischen Antrag im Bundesrat zurückgeht.
Neben der Strafbarkeit des so genannten „Upskirtings“, dem Fertigen von Bildaufnahmen des Intimbereichs, hat der Bundestag in der Nacht von Donnerstag, 2. Juli 2020, auf Freitag noch eine weitere Forderung aus Baden-Württemberg als Gesetz beschlossen: Künftig wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft, wer Unfalltote fotografiert oder filmt. Aufgrund einer Strafbarkeitslücke waren bislang so genannte Gaffer-Fotos bei Unfällen und Unglücksfällen von Toten straflos. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf einen von Justizminister Guido Wolf ausgearbeiteten Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen.
Justizminister Guido Wolf sagte: „Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch auf sozialen Netzwerken teilt, der gehört bestraft! Ein solches Verhalten dürfen wir nicht durchgehen lassen. Denn das ist eine tiefe Missachtung des Persönlichkeitsrechts des Toten. Und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der trauernden Angehörigen. Es ist allerhöchste Zeit, dass diese Strafbarkeitslücke nun geschlossen wird. Wir mussten leider immer wieder feststellen, dass Tote, dass verunglückte Menschen, von Gaffern fotografiert werden. Rettungskräfte haben häufig davon berichtet. Dieser zunehmende Voyeurismus hat sicher auch damit zu tun, dass praktisch jeder ein Handy bei sich trägt und Aufnahmen schnell gemacht sind. Hinzu kommt wohl auch teilweise eine makabre Jagd nach dem schrecklichsten Bild, bei der manche alle Regeln des Anstands vergessen! Was aber auch immer die Ursachen für dieses Verhalten sein mögen: Der Staat darf ein solches Verhalten nicht tolerieren.“
Bislang waren im Straftatbestand Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB)– Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – nur Bildaufnahmen bei Unfällen oder Unglücksfällen von lebenden Personen, die deren Hilflosigkeit zur Schau stellen und dadurch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar. Verstorbene Personen gehören hingegen bislang nicht zum geschützten Personenkreis des Paragraphen 201a StGB. Durch Einfügung einer neuen Nummer drei in diesen Paragraphen werden das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, vom Straftatbestand erfasst.
Polizeibericht 3.07.2020
Unbekannte haben in der Nacht zum Donnerstag (02.07.2020) einen Lieferwagen in der Wagenburgstraße aufgebrochen. Der grüne Lieferwagen der Marke VW parkte in der Wagenburgstraße. Zwischen 16.00 Uhr und 07.00 Uhr schlugen die Täter die Beifahrerscheibe des Wagens ein und stahlen Unterlagen sowie Werkzeug aus der Fahrerkabine. Der Schaden beträgt geschätzte 300 Euro.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 mit dem Polizeirevier 5 Ostendstraße in Verbindung zu setzen.
Foto, Polizeiberatung
Polizeibericht 3.07.2020
Unbekannte haben im Zeitraum von Dienstag (30.06.2020) bis Donnerstag (02.07.2020) einen an der Rotenbergstraße abgestellten Roller gestohlen. Der Eigentümer hatte den schwarzen Kleinkraftroller der Marke Aprilia mit dem Versicherungskennzeichen 853 DRE auf dem Gehweg vor dem Gebäude mit der Hausnummer 36 geparkt. Die Unbekannten stahlen das Fahrzeug zwischen 14.00 Uhr am Dienstag und 13.30 Uhr am Donnerstag. Der Schaden beträgt etwa 200 Euro.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 mit dem Polizeirevier 5 Ostendstraße in Verbindung zu setzen.
Foto, Klaus
Mit einer großzügigen Spende in Höhe von 70.000 Euro unterstützt die Porsche AG unseren Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“. Die Spendengelder kommen vor allem der Hilfe für Wohnsitzlose in der Region Stuttgart zugute. Neben der Unterstützung der Stuttgarter Tafeln konnte so z.B. die Suppenausgabe im Café 72 in Bad Cannstatt aufgestockt und im Stuttgarter Süden eine Lastenrad-Initiative ermöglicht werden, die Lebensmittel und Hygieneartikel zu wohnsitzlosen Menschen bringt. Projekte und Initiativen können bereits seit Ende März finanzielle Hilfe bei der Bürgerstiftung Stuttgart beantragen und erhalten nach einer unbürokratischen inhaltlichen Überprüfung die benötigten Gelder.
Die Bürgerstiftung Stuttgart freut sich über diese schnelle und direkte Hilfe für den Nothilfefonds. Sie zeigt, dass die seit langem etablierte und sehr gute Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen und lokalen Unternehmen auch in Zeiten großer Herausforderungen und Unsicherheit Bestand hat und weiter funktioniert.
Der Nothilfefonds „Gute(r)Dinge“ wurde eingerichtet, um Menschen und Initiativen rasch und unmittelbar zu unterstützen, die sich um jene sozialen Herausforderungen kümmern, die die Corona-Krise mit sich bringt. „Wir wollen Helferinnen und Helfer stärken, gute Ideen umzusetzen oder bestehende Projekte flexibel zu verändern. So kann vielen Menschen schnell geholfen werden“, betont die Vorsitzende der Bürgerstiftung Stuttgart, Helga Breuninger.
Gefördert werden vom Gute(r)Dinge-Fonds z.B. auch die Verkäufer*innen der Straßenzeitung Trott-war, der Aufbau digitaler Lern- und Kulturangebote für Kinder beim Deutsch-Türkischen Forum e.V. oder Sport- und Bewegungsspiele für Kinder und Jugendliche in Geflüchtetenunterkünften wie z.B. in Stuttgart-Obertürkheim. Aber auch kreative Ansätze, die z.B. isolierten älteren und kranken Menschen Lebensmut geben, werden unterstützt. So unter anderem die mobilen Auftritte des Star-Organisten Cameron Carpenter vor Stuttgarter Wohneinrichtungen oder die Reihe Fenstermelodien von Zuhause leben e.V..
Lokale Kultur-Initiativen wie das Mobile Hinterhofkino zur Unterhaltung von Menschen, die unter isolierten Bedingungen leben werden ebenso aus diesem Fonds unterstützt.
Weitere Informationen zum Nothilfefonds und zu den daraus geförderten Projekten gibt es online:
buergerstiftung-stuttgart.de/guterdinge
Stuttgarter Projekte können sich per E-Mail an guterdinge@buergerstiftung-stuttgart.de für eine Förderung durch den Fonds bewerben.
Presseinfo
Mittwoch, 08.07.2020, 19:00 Uhr, Studio Volker Schrank, Seyfferstr. 52, 70197 Stuttgart
Mit den besten Grüßen aus der Presseabteilung der Merz Akademie,
Jasmin Stiegler und Melanie Harzendorf
Bis zum 1. August 2020 können sich Verbände, Vereine, Schulen, Kindergärten oder Einzelpersonen wieder um den Landesnaturschutzpreis 2020 bewerben. Das Motto in diesem Jahr lautet „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“.
Noch bis zum 1. August können sich Verbände, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen sowie Schulen und Kindergärten aus Baden-Württemberg um den 20. Landesnaturschutzpreis der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg mit einem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt bewerben. Entsprechend dem Motto „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“ kommen Initiativen infrage, die durch die Schaffung neuer Lebensräume dazu beitragen, die biologische Vielfalt im Land zu erhalten und zu fördern.
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer fachkundigen Jury unter anderem nach ihrem Beitrag zur biologischen Vielfalt, ihrer gesellschaftlichen Breitenwirkung und fachlichen Kompetenz sowie nach den Kriterien Innovation und Nachhaltigkeit beurteilt. Der Landesnaturschutzpreis wird mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro ausgelobt, das in der Regel an mehrere Preisträgerinnen und Preisträger vergeben wird.
„Wir haben sehr viele Initiativen im Land, die sich für die zahlreichen Lebensräume unserer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft einsetzen. Ihr Engagement möchten wir mit dem Landesnaturschutzpreis entsprechend würdigen,“ unterstrich der Naturschutzminister und Vorsitzende der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Franz Untersteller die Zielsetzung des Landesnaturschutzpreises.
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg: Bewerbungsunterlagen zum Landesnaturschutzpreis 2020
Foto, Blogarchiv