Archive for September 4th, 2020

Öffnungszeiten der Friedenau ab 2.09.

Posted by Klaus on 4th September 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr nun wieder öffnen zu können. Selbst- verständlich werden auch wir uns an die Hygienevorschriften halten. Deshalb werden  wir folgende Vorschriften entsprechend umsetzen:
1) Kontaktnachverfolgungsdaten werden erfasst
2) 1,5m Abstand zwischen den Tischen
3) Vermeidung von direkten, persönlichen Kontakt
4) Wir bitten um Benutzung der bereitgestellten Desinfektionsmittel beim Betreten der Gaststätte

Trotz der Einschränkungen freuen wir uns auf Ihren Besuch.

Mo. von 16:00 Uhr bis 00.00 Uhr ( Warme Küche: 17:00 bis 21:00 Uhr)

Di. bis Sa. von 10:00 Uhr bis 00:00 Uhr (Warme Küche 11:30-14:00 und 17:00-21:00 Uhr)

So. von 10:00 bis 15:00 Uhr (Warme Küche 11:30 bis 14:00 Uhr)

Restaurant Theater Friedenau
Georg Chatzitheodoru
Rotenbergstraße 127
70190 Stuttgart
Telefon: (07 11) 2 62 69 24
Telefax: (07 11) 2 80 48 85
Email: info@restaurant-theater-friedenau.de

Fotos, Klaus

Fahrraddiebstähle – Hinweise zur Sicherung

Posted by Klaus on 4th September 2020 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 4.09.2020

Während des Sommers haben Diebe wiederholt Fahrräder aus Kellern und Garagen gestohlen und dabei einen hohen Schaden verursacht. In den Monaten Juni bis August haben die Täter mehr als 60 Mal zugeschlagen und im gesamten Stadtgebiet hochwertige E-Bikes und Pedelecs aus verschlossenen Kellerverschlägen und Garagen gestohlen. Der Gesamtwert der erbeuteten Fahrräder beläuft sich auf rund 123.000 Euro. In mehreren Fällen brachen die Täter die Keller auf, traten hölzerne Lattenverschläge ein oder gelangten auf anderem Weg in Mehrfamilienhäuser und Garagen. Dort stahlen sie überwiegend Fahrräder, die nicht abgeschlossen, sondern ohne besondere Sicherung abgestellt waren.

Die Polizei rät daher:

   - Sichern Sie Ihr Fahrrad zusätzlich mit einem geprüften und 
     zertifizierten Schloss.
   - Schließen Sie Ihr Rad, auch im Keller oder der Garage, an einem 
     festen Gegenstand, wie beispielsweise einem Wand- oder 
     Bodenanker an, oder schließen Sie mehrere Fahrräder zusammen.
   - Entfernen Sie bei E-Bikes oder Pedelecs wenn möglich den Akku 
     und verwahren Sie ihn in der Wohnung.
   - Sorgen Sie dafür, dass die Haustür verschlossen ist.

Weitere Informationen und nützliche Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de, bei dem Referat Prävention unter der Rufnummer +4971189901205
oder unter stuttgart.pp.praevention@polizei.bwl.de.

Fotos, Sabine

Terminankündigung und Einladung – Treffpunkt Kultur Stuttgart-Ost

Sehr geehrte Damen und Herren,

Veronika Kienzle, Kandidatin für das Amt der Oberbürgermeisterin in Stuttgart, lädt ein zum Gespräch mit Künstler*innen, Kulturschaffenden, kulturelle Einrichtungen und kulturinteressierten Bürgerinnen und Bürgern des Ostens.

Zu diesem Gespräch laden wir Sie recht herzlich ein.
Mittwoch, 9. September, 18:30 Uhr
Kulturwerk, Ostendstraße 106 A, 70188 Stuttgart

Dabei sein werden unter anderen:
Stefanie Riedner (Kulturwerk), Juliana Herzberg (Theater La Lune), Annette Battenberg (Laboratorium), Hannes Eimert (Dein Theater), Herr Morgenstern (Kulturtreff), Uli Gohl, Herr Metzler (beide Museo), Michael Kunze (Theater Tredeschin)
Am Klavier: Bernhard „Böny“ Birk
Moderation: Ingrid Schwerdtfeger und Petra Rühle

Bürgerinnen und Bürger, die sich für unsere Kultur im Osten interessieren und engagieren, sind herzlich eingeladen, an dem offenen Gespräch teilzunehmen.

Die Teilnehmerzahl ist gemäß der Corona-Verordnung begrenzt. Die AHA-Regeln müssen beachtet werden.

Foto, Blogarchiv

Historischer Spaziergang in Stuttgart Ost

Info der SSB
Die Geschichte der SSB entdecken

Sonntag 06.09.2020

Sie wollten immer schon wissen was die Markthalle mit der SSB zu tun hat? Wie sich der Marienplatz von einer ausgeprägten Stadtrandlage zu einem Verkehrsknotenpunkt entwickelt hat? Die historischen Stadtspaziergänge der SSB geben Ihnen Antworten und überraschen mit ungeahnten Ansichten unserer Stadt. In 150 Jahren SSB Geschichte ist vieles entstanden, vieles hat sich verändert und einiges ist verschwunden. Aber es gibt viele Relikte in der sich stetig ändernden Stadt, die es zu entdecken lohnt und das kleine Abenteuer einer Zeitreise versprechen.

Wir führen Sie in Kleingruppen von max. 20 Personen von Juli bis November immer am ersten Sonntag im Monat zu historischen Punkten und lassen die Geschichte der SSB vor Ort lebendig werden.
Insgesamt haben wir Ihnen 5 verschiedene Routen zusammen gestellt, von denen jede an einem Termin geführt wird. Die Dauer der Stadtspaziergänge ist ca. 2 Stunden und beginnt am jeweiligen Treffpunkt um 13 Uhr.
Tickets (11,50 Euro pro Person) erhalten Sie im Straßenbahnmuseum in Bad Cannstatt. Immer Mittwoch, Donnerstag und Sonntag stehen Ihnen die Kollegen mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerne können Sie unter Rufnummer 0711 7885 7770
oder unter info@strassenbahnmuseum.com Karten vorbestellen und die Abholung während der Schließzeit des Museums koordinieren. Für Kurzentschlossene bieten wir auch den Kauf vor Ort an.

Hygienehinweise zur Teilnahme an Stadtrundgängen

Gemäß der Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 01. Juli 2020 gelten folgende Regelungen:

Es ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Führung eingehalten wird.
Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
Die Referentin Fr. Lorenz ist aufgrund der obigen Verordnung angehalten, eine Teilnehmerliste zu erstellen, die Name, Anschrift und Telefonnummer (oder e-mail Adresse) aller Teilnehmer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre Daten werden nach 4 Wochen vollständig vernichtet und nicht an Dritte weitergegeben.

Bitte beachten Sie, dass wir die Routen angepasst haben, um die Nutzung von öffentliche Verkehrsmitteln zu umgehen!

Unterkünfte für die Schienfahrzeuge sind seit historischen Zeiten die Betriebshöfe der SSB. Noch während der Pferdebahnärastritt man in Berg mit dem benachbarten Mineralbad über Dunggeruch und Überschwemmungen. Ostheim mit angeschlossener Werkstatt war ein Hort der Kreativität. In Zeiten der Not konnten findige Techniker dort auch aus beinahe Nichts neue Straßenbahnen zusam- menschrauben. Ergebnis eines ausgefuchsten Handels zwischenn Stadt und SSB war der Betriebshof in Cannstatt – das heutige Straßenbahnmuseum.

 

 

Startpunkt
Ostendplatz, vor der Ostendapotheke (gegenüber der Stadtbahnhaltestelle Ostendplatz)

Verlauf und Ende
Ostendplatz, ehemaliges Betriebshofgelände Ostheim, Straßenbahnersiedlung Friedenau, Freidenaustraße, Talstraße, U- Haltestelle Schlachthof

Fotos, Blogarchiv

Stuttgart-Ost/-Mitte: Zusätzliche Fahrten der Buslinie 42

Info der SSB

Buslinie 42

Von Montag, 07. September 2020, ab bis Freitag, 11. September 2020, wird die Zahl der Fahrten der Busse auf der Linie 42 im Stuttgarter Osten erhöht:

  • Morgens von 06:30 Uhr bis 09:30 Uhr fahren ab Wagenburgstraße bis Hauptbahnhof zusätzliche Busse.
  • Nachmittags und abends von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr fahren ab Hauptbahnhof bis Wagenburgstraße zusätzliche Busse.
  • Die Busse fahren dann in diesen Abschnitten in einem 5-Minuten-Takt.

Dieses Zusatzangebot dient dazu, den Fahrgästen eine bessere Anbindung zwischen Hauptbahnhof und dem Stuttgarter Osten zu bieten, da es bei den Stadtbahnlinien U1, U2, U4, U9 und U14 zu Streckenunterbrechungen und Umleitungen aufgrund von Bauarbeiten der neuen Haltestelle Staatsgalerie kommt.

Foto, Klaus

 

Änderungen an bestehenden Verordnungen und neue Verordnung für Saisonarbeit

Posted by Klaus on 4th September 2020 in Allgemein, Fotos, In und um Gablenberg herum

Pressemeldung

Die Landesregierung hat weitere Änderungen an bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Am 11. September 2020 tritt zudem eine neue Verordnung zur Saisonarbeit in Kraft.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft

Vor dem Hintergrund von COVID-19-Ausbrüchen bei Erntehelfern gibt es nun auch eine spezielle Verordnung für Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Diese orientiert sich an der bestehenden Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Betriebsstätte (Paragraph 3 Absatz 1)
  • Testung der Erntehelfer vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme (Paragraph 4 Absatz 2 Satz 1) und wenn diese bis 14 Tage vor Inkrafttreten der Testpflicht stattfand (Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2)
  • Empfehlung einer nochmaligen Testung sieben Tage nach der der ersten Testung
  • Erhebung und Speicherung von Daten, insbesondere der Arbeitszeiten, Einsatzorte, Arbeitsgruppen (Paragraph 6 Absatz 1)
  • Umfassende Informationspflicht des Betreibers, insbesondere mit Hinweis auf die durch Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsläufe und Vorgaben sowie über typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 1)
  • Ausstattung der Beschäftigten mit persönlicher Schutzausrüstung (Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 3)

Corona-Verordnung Bäder und Saunen

Die zuletzt bis zum 13. September 2020 verlängerte Corona-Verordnung Bäder und Saunen wird zum 14. September 2020 neu erlassen. Ein wichtiger Grund für die jetzigen Änderungen war, die Regelungen für den Übungs- und Sportbetrieb und für Wettbewerbe davon unabhängig zu machen, ob sie an Land stattfinden (dann gilt die Corona-Verordnung Sport) oder im Wasser (dann gilt die Corona-Verordnung Bäder und Saunen). So war es zum Beispiel bislang an Land erlaubt, in bestimmten Trainings- und Spielsituationen vom Mindestabstand abzuweichen, im Wasser (zum Beispiel für Wasserballer) jedoch nicht. Weitere Änderungen:

  • Der im Verein betriebene Schwimmsport ist in Paragraph 3 geregelt und richtet sich im Wesentlichen nach der CoronaVO Sport. Die bisherigen Regelungen (zum Beispiel Einbahnverkehr, Aufschwimmen verboten) entfallen.
  • Für den Bereich der Saunen ist die wesentliche Änderung, dass Aufgüsse wieder zugelassen sind. Das sogenannte „Verwedeln“ bleibt aber weiterhin verboten. Auch der Betrieb von Anlagen mit Aerosolbildung, insbesondere von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen ist weiterhin untersagt, da hierbei nur geringe Temperaturen erreicht werden. Aufgüsse in Saunaräumen sind aufgrund der hohen Umgebungstemperaturen möglich.

Corona-Verordnung Sport

Im Entwurf der neuen Verordnung werden vor allem Lücken im Anwendungsbereich geschlossen, weitere Vorgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb getroffen sowie Regelungen zum Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen neu aufgenommen:

  • Im Anwendungsbereich (Paragraph 1) werden nun bisher nicht genannte fehlende Räumlichkeiten und Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden, aufgenommen. Darunter fallen beispielsweise Nebenräume in Gaststätten, Gemeindehäuser, aber auch der Sportbetrieb im öffentlichen Raum.
  • Für Trainings- und Übungssituationen (Paragraph 3) kann von der in Paragraph 9 Absatz 1 Corona-Verordnung (Corona-VO) genannten Personenzahl abgewichen werden, wenn bei Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für die Durchführung ist eine Personenzahl zwingend erforderlich, die größer als die in Paragraph 9 Absatz 1 genannte Personenzahl ist. Dadurch ist nun möglich, dass beispielsweise Yogakurse oder Zirkeltraining in größeren Gruppen sowie Abschlussspiele unter anderem in den Mannschaftssportarten stattfinden können.
  • Zusätzlich wurde ein neuer Paragraph 5 für den Sportunterricht und Schulsportveranstaltungen außerhalb des Unterrichts aufgenommen. Darin werden analog zur Corona-Verordnung Schule Aussagen über die Mund-Nasen-Bedeckung, Klassenstärke oder Gruppengröße, Nutzungsbereiche und Abstände getroffen.

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Im Entwurf der neuen Verordnung werden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und einzelne Präzisierungen vorgenommen.

  • Für den Unterricht in Gruppen gelten bezüglich der Personenzahl nun die Vorgaben von Paragraph 9 Absatz 1 der Corona-VO.
  • Die bisherigen Vorgaben für die Reinigung von Instrumenten, Schlägeln, Mundstücken, Werkzeugen, Mediengeräten und Arbeitsmitteln gelten nun, wie das bereits in der vorletzten Fassung der Corona-Verordnung der Fall war, wieder für alle Bereiche und nicht nur beim Unterricht an Blasinstrumenten.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit in Gesang und an Blasinstrumenten gilt nun einheitlich ein Abstand von mindestens zwei Metern in alle Richtungen.
  • Die Empfehlung einer Schutzwand gilt nur zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern.

Übersicht der Corona-Verordnungen des Landes

Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen in Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv