Stadt beschränkt Teilnehmerzahl bei Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportver- anstaltungen
Presseinfo LHS
Das Amt für öffentliche Ordnung hat am Freitag, 23. Oktober, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Einschränkungen gelten bis Sonntag, 8. November, 24 Uhr.
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen passt die Stadt ihre Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Da besonders bei großen Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportveranstaltungen viele Besucher dicht aufeinandertreffen, ist es notwendig, die Anzahl der Teilnehmer zu begrenzen. Neben der Einschränkung der Teilnehmerzahl sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einhaltung des Mindestabstands und eine gute Hand-Hygiene wesentliche Bestandteile des Infektionsschutzes.
Bei Vorlage eines erweiterten Hygienekonzepts können vom Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern genehmigt werden. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen zählt das Personal der Aussteller zu den höchstens zulässigen 500 Personen.