Corona: Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt Sperrstunde
Info LHS 30.10.2020
Gastronomiebetriebe müssen um 23 Uhr schließen
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gibt der Landeshauptstadt Stuttgart Recht und bestätigt die pandemiebedingte Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr. Gastronomen gingen zuvor gegen die entsprechende städtische Allgemeinverfügung beim Verwaltungsgericht vor.
Wie die Stadt mitteilt, hat das Gericht am Freitag, 30. Oktober, die städtische Sperrstundenregelung bestätigt. Einige Gastronomen haben hiergegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.
Damit müssen sämtliche Gaststätten ab 23 Uhr zumachen. Lediglich Speisen und alkoholfreie Getränke zur Abholung dürfen ab diesem Zeitpunkt verkauft werden. Diese Regelung gilt vorerst – unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen – bis zum Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes, die die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse ab Montag, 2. November, umsetzen soll. Danach muss unter anderem die Gastronomie für mehrere Wochen komplett schließen.
Zusätzlich zur Sperrstunde gelten in Stuttgart aufgrund der Corona-Pandemie weitere Regelungen: So dürfen Gaststätten im gesamten Stadtgebiet keinen Alkohol auf die Straße verkaufen. Dies gilt unabhängig von der Uhrzeit und der Örtlichkeit. Darüber hinaus darf in bestimmten Bereichen donnerstags, freitags und samstags von 21 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages von Supermärkten, Kiosken etc. kein Alkohol verkauft werden. Ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages darf in diesen Bereichen donnerstags, freitags und samstags auch kein Alkohol auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen konsumiert werden.
Foto, Klaus