Archive for Dezember, 2020

Neuer Rekord: 665.000 Kinderbriefe an Christkind, Weihnachtsmann und Nikolaus

Posted by Klaus on 31st Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Seit vielen Jahren schreiben Kinder aus der ganzen Welt Briefe und Wunschzettel an Weihnachtsmann, Christkind und Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen.

Foto, © Jens Schlüter / Viele Kinderbriefe enthielten wahre kleine Kunstwerke – so zum Beispiel liebevoll geschmückte Tannenbäume, gebastelte Rentiere mit Schlitten oder einen lustigen Weihnachtmann mit einem bunten Federbart.

  • Kinder schreiben aus allen Teilen der Welt
  • Antworten in verschiedenen Sprachen und in Blindenschrift
  • Corona-Krise dominierendes Thema

Bonn – Insgesamt rund 665.000 Kinderbriefe mit Weihnachtswünschen haben der Weihnachtsmann, das Christkind und der Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen der Deutschen Post in diesem Jahr erhalten und beantwortet. Das ist ein neuer Rekord. Dieser ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass angesichts der Corona-Beschränkungen noch mehr Kinder als sonst den besonderen Zauber des Briefeschreibens wieder für sich entdeckt haben. Im Jahr 2019 waren es 599.577 Briefe.

Auch in diesem Jahr standen Klassiker, wie Spielzeuge, Malstifte, Bücher oder Schminkzeug, auf den Wunschzetteln der Kinder. Viele Kinderbriefe enthielten wahre kleine Kunstwerke – so zum Beispiel liebevoll geschmückte Tannenbäume, gebastelte Rentiere mit Schlitten oder einen lustigen Weihnachtmann mit einem bunten Federbart. Dominierendes Thema war jedoch eindeutig die Corona-Krise. Viele Kinder drückten in ihren Briefen ihre Traurigkeit darüber aus, dass sie Spielkameraden nicht treffen oder Großeltern nicht sehen dürften.  Die Pandemie hat in diesem Jahr auch andere immaterielle Wünsche von den Wunschzetteln verdrängt. So gingen beispielsweise Klagen über Stress in der Schule zurück. Stattdessen berichteten mehrere Kinder, dass sie es blöd fänden, wenn die Schule wegen Corona ausfällt. Anders als in den Vorjahren, blieben in diesem Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen auch die Weihnachtspostfilialen für Besucherinnen und Besucher weitestgehend geschlossen.

Seit vielen Jahren schreiben Kinder aus der ganzen Welt Briefe und Wunschzettel an Weihnachtsmann, Christkind und Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen, die von der Deutschen Post unterstützt und vielfach auch organisiert werden. Insgesamt rund 170 oftmals ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen dafür, dass jeder einzelne Brief, der eine Absenderadresse trägt,  beantwortet wird. Die Briefe stammen dabei nicht nur aus Deutschland. In der Weihnachtspostfiliale  in Himmelpfort gingen beispielsweise Briefe aus 62 Ländern ein. In Engelskirchen haben Kinder aus 49 Ländern geschrieben, darunter Tadschikistan, Südafrika, Neuseeland, Mexiko oder Thailand. Beantwortet werden die Kinderbriefe in verschiedenen Sprachen und teilweise sogar in Blindenschrift. (Foto, DP DHL)

Die Zahlen 2020 im Einzelnen:

  • Himmelpfort (Brandenburg): 320.000 Briefe
  • Engelskirchen (Nordrhein-Westfalen): 150.000 Briefe
  • Himmelstadt (Bayern): 80.000 Briefe
  • Himmelsthür (Niedersachsen): 47.000 Briefe
  • Himmelpforten (Niedersachsen): 32.000 Briefe
  • St. Nikolaus (Saarland): 29.800 Briefe
  • Nikolausdorf (Niedersachsen): 6.200 Briefe

Weitere Informationen zu den Weihnachtspostfilialen finden Sie unter: deutschepost.de/de/w/weihnachtspost/weihnachtsmann-christkind

Parken am Max-Eyth-See auf dem Parkplatz des WAV

Posted by Klaus on 31st Dezember 2020 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Parken am Max-Eyth-See auf dem Parkplatz des Württembergischen Anglerverein e.V.

Besucher des Sees freuen sich regelmäßig über den großen Parkplatz beim Haus am See und Parken da gerne. Zum Spaziergang oder auch zum 10 Stunden Picknick auf der Wiese. Selten zum Besuch der Gaststätte.

Das Schild, das darauf hinweist, dass es ein Privatparkplatz ist wird einfach ignoriert. Wenn dann parkende darauf angesprochen werden gibt es nur wenige Einsichtige. Die Regel sind eher dumme Sprüche oder gar Unver- schämtheiten. Deshalb wird der Parkplatz 2021 zum gebührenpflichtigen Parkplatz.

In der Einfahrt parkende Fahrzeuge die das Hinweisschild ignorieren werden in Zukunft innerhalb kürzester Zeit abgeschleppt werden.

Wir bedauern außerordentlich, dass wir zu diesen Maßnahmen greifen müssen. Jahrelange Versuche an die Einsicht der parkenden zu appellieren sind leider ohne Erfolg geblieben.

  1. Vorsitzender Württembergischer Anglerverein e.V.

Hans-Hermann Schock

Foto, Klaus

Gablenberg – Jahresrückblick 2020 und Weih- nachtswünsche

Posted by Klaus on 30th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum

Etwas verspätet aber immerhin 😉 Durch Zufall entdeckt, früher bekamen wir diese Meldungen immer per Mail zugeschickt. Anscheinend hat man dies nicht mehr nötig.

Info

Ost – Mutmaßlichen Rauschgifthändler festgenommen

Posted by Klaus on 30th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 30.12.2020 – Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Dienstagnachmittag (29.12.2020) einen 37 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Die Beamten kontrollierten den Mann gegen 16.30 Uhr und fanden bei seiner Durchsuchung 9,3 Gramm Amphetamin. Bei einer anschließenden Wohnungs- durchsuchung entdeckten die Beamten weiteres mutmaßliches Rauschgift, darunter rund 19 g Amphe- tamin, eine Ecstasy-Tablette, eine Kleinstmenge an MDMA-Kristallen sowie Utensilien, die auf einen Drogenhandel hindeuten. Der bereits polizeibekannte, deutsche Tatverdächtige wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Laufe des Mittwochs (30.12.2020) einem Haftrichter vorgeführt.

Foto, Klaus

Silvester – Stadt weist Bürger auf Einhaltung der Regeln hin

Posted by Klaus on 29th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung LHS 29.12.2020

Verkauf von Feuerwerk verboten, Böllern im öffentlichen Raum untersagt, ab 20 Uhr gilt Ausgangsbeschränkung

Die Landeshauptstadt Stuttgart erinnert kurz vor dem Jahreswechsel nochmals an die Regeln, die wegen der Corona-Pandemie dieses Silvester gelten. Bund und Länder haben dazu entsprechende Vorgaben gemacht.

Die Stadt hat am Dienstag, 29. Dezember, die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, sich an die Regeln zu halten.

So ist laut Corona-Verordnung des Landes das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik (insbesondere Raketen, Böller oder Batterien) im öffentlichen Raum untersagt – also in allen Bereichen, die der Allgemeinheit zur Benutzung offenstehen, insbesondere auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder in Parks. Des Weiteren ist es verboten, Alkohol im öffentlichen Raum auszuschenken und zu konsumieren.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 5 Uhr bleibt an Silvester bestehen. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Treffen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Zudem gibt es ein bundesweites Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen. Dieses gilt auch für Ware, die online bestellt wurde. Denn mit dem Erlass ist die Auslieferung von Feuerwerk nicht mehr zulässig.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte: „Die verschärften Regeln an Silvester sind für keinen erfreulich, aber notwendig. Damit soll verhindert werden, dass es zu Menschenansammlungen und ausgelassenem Feiern im öffentlichen Raum kommt.“ Zwar darf auf privaten Grundstücken geböllert werden, dennoch mahnte der Ordnungsbürgermeister zur Zurückhaltung: „Die Fallzahlen sind nach wie vor zu hoch, die Todeszahlen steigen und die Krankenhäuser arbeiten an der Belastungsgrenze. Es ist ein Akt der Solidarität und der Vernunft, sich in diesem Jahr an Silvester zu mäßigen. Wir alle wünschen uns, dass es 2021 besser wird.“

Dr. Georg Belge, Leiter der Branddirektion, warnte eindringlich davor, sich über das Feuerwerksverbot hinwegzusetzen: „Es sollte darauf verzichtet werden, altes Material aus dem Keller zu verwenden. Dieses kann durch die Lagerung beschädigt sein und zu schweren Verletzungen führen. Gleiches gilt für Feuerwerk aus dem Ausland. Dieses ist oftmals nicht zertifiziert und kann für Leib und Leben gefährlich werden.“ Belge appellierte, in diesem Jahr gänzlich auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten, um keinerlei Verletzungen zu riskieren: „Die Lage in den Krankenhäusern ist extrem angespannt. Die Kapazitäten werden für Notfälle und Corona-Patienten gebraucht. Es liegt an jedem Einzelnen von uns, die Krankenhäuser zu entlasten, indem wir Unfälle durch Feuerwerk und Alkohol in der Silvesternacht vermeiden.“

Die Polizei wird die Einhaltung der Verbote im öffentlichen Raum überwachen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, den erwarten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein Bußgeld.

Polizeipräsident Franz Lutz sagte: „Sehr viele Menschen haben sich in den vergangenen Wochen bereits an die Regeln gehalten und damit die Behörden, auch die Polizei, unterstützt. Dafür mein herzlicher Dank. Zu Silvester appellieren wir nochmals an alle! Die Polizei wird nicht nur in der Innenstadt und den Hotspots stark präsent sein, sondern überall in der Stadt. Mehrere hundert Beamtinnen und Beamte sind zusätzlich im Dienst und sie werden die Ausgangsbeschränkungen, einhergehende Alkoholverbote und das Feuerwerksverbot, beispielsweise auch an den Aussichtspunkten, gezielt und intensiv überwachen. Wer sich nicht an die Regeln hält und keine Einsicht zeigt, muss mit empfindlichen Anzeigen rechnen“.

Weitere Informationen

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Polizeiliche Corona-Bilanz der Weihnachts- feiertage

Posted by Klaus on 28th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 28.12.2020

Die Polizei hat auch zwischen dem 24. und 27. Dezember 2020 die Einhaltung der Corona-Vorschriften kontrolliert. Alles in allem sind die Tage aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen.

„Alles in allem sind die Tage zwischen Heiligabend und Sonntag aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg ist vorsichtig und vernünftig – aber jeder einzelne Verstoß ist ein Verstoß zu viel. Der Beginn der Impfungen ist zwar ein Silberstreif am Horizont, wir alle freilich brauchen nach wie vor Disziplin und Geduld. Es ist deshalb mehr als bedauerlich, dass Einzelne den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen haben. Jeder einzelne Verstoß ist ein Zeichen von mangelnder Solidarität gegenüber der gesamten Gesellschaft“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Montag, den 28. Dezember 2020 zur polizeilichen Bilanz an den Weihnachtsfeiertagen.

Insgesamt wurden zwischen dem 24. und 27. Dezember 2020 durch den Polizeivollzugsdienst nahezu 3.300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Davon bezogen sich rund 1.200 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen gab es nahezu 500 Verstöße. Darüber hinaus wurden mehr als 1.200 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Zu einer unschönen Szene kam es am Samstagabend in Schwäbisch Gmünd. Ausgehend von einer Ruhestörung wurde eine größere Feier festgestellt und entsprechende Verstöße gegen die Corona-Verordnung mussten geahndet werden. Dabei zeigten sich die Gäste der Feier uneinsichtig und verweigerten die Personalienangabe, zudem leistete der Wohnungsinhaber Widerstand gegen die getroffenen Maßnahmen.

Starker Andrang an beliebten Ausflugszielen

Auch der starke Besucherandrang an beliebten Ausflugszielen unter anderem im Schwarzwald musste durch die Polizei überwacht und reglementiert werden. Zwar wurden hier nur wenige Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, entlang der Schwarzwaldhochstraße (B500) wurden jedoch so viele Fahrzeuge verkehrswidrig geparkt, dass im Notfall ein Durchkommen von Polizei- und Rettungskräften kaum möglich gewesen wäre. In beiden Konstellationen werden hier Menschenleben aufs Spiel gesetzt: Nicht nur das Freihalten von Not- und Rettungswegen rettet Leben, sondern auch das Meiden von stark frequentierten Ausflugszielen verhindert chaotische Verhältnisse. Innenminister Thomas Strobl: „Mit Vernunft und vorheriger Information erspart man sich auch selber unschöne Erlebnisse.“

„Von mir gibt es in dieser ernsten Lage keinerlei Verständnis dafür, wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt. Solche Verstöße sind keine Kinkerlitzchen, sondern rechtswidrige Taten. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen. Das Corona-Virus stellt nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch das Gesundheitssystem auf die Probe. Es geht auch darum, diejenigen zu schützen und zu entlasten, die sich tagtäglich aufopferungsvoll im gesamten Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen zum Wohle der Gesellschaft einsetzen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Foto, Klaus

Impfstart in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 26.12.2020

Erste Terminvergaben für Covid-19-Impfungen für über 80-Jährige sind ab sofort möglich. Die Verfügbarkeit des Impfstoff zu Beginn ist sehr begrenzt.

Derzeit befindet sich die erste Lieferung mit knapp 10.000 Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer auf dem Weg nach Baden-Württemberg.

Gleichzeitig können ab sofort über die Impftermin-Servicehotline des Landes, die über die Rufnummer 116 117 zu erreichen ist, Termine für folgende Zentrale Impfzentren (ZIZ) gebucht werden: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Klinikum Stuttgart (Standort Liederhalle), Rot am See, Heidelberg, Mannheim und Freiburg. Auch die Vergabe von Terminen in den Impfzentren Tübingen, Ulm, Offenburg und Karlsruhe soll in Kürze möglich sein. Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Es werden nach und nach mit weiteren Impfstofflieferungen neue Termine angeboten. Zum 15. Januar gehen dann neben den ZIZ auch die Kommunalen Impfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb.

Zwei Impf-Termine sind notwendig

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Terminvergabe

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Zentrale Webplattform zur Terminvereinbarung (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)

Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember nehmen in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See sowie das Impfzentrum Mannheim die Arbeit auf. Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die insgesamt rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll dann die Verimpfung in der Regelversorgung (in den niedergelassenen Arztpraxen) stattfinden.

An diesem Wochenende (26. und 27. Dezember 2020) soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für das Land geplant (78.000 Impf-Dosen). Ab Ende Dezember sollen dann zunächst 87.750 Dosen dieses Corona-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.

Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren

Foto, Manu

Restlos gut essen nach den Feiertagen

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Lebensmittelreste

Aus übrig gebliebenen Weihnachtsleckereien lassen sich schmackhafte, kreative Speisen zaubern. Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen.

„Egal ob leckerer Lebkuchen, saftiger Stollen oder ein feiner Festtagsbraten – gutes und reichhaltiges Essen gehört in der Weihnachtszeit einfach dazu und gerade in diesen schwierigen Zeiten wollen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest kulinarisch etwas gönnen. Sind die Feiertage erst einmal vorbei, bleibt die Frage nach der Resteverwertung. Ein guter Zeitpunkt, um in der Küche Neues auszuprobieren“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch. In Reste-Rezepten finden sich viele traditionelle Gerichte, denn zahlreiche klassische Speisen sind eigentlich Restegerichte. „Arme Ritter oder Ofenschlupfer zum Beispiel dienen der Verwertung von altbackenem Brot und in Eintöpfen lassen sich verschiedenste Lebensmittelreste zu einer leckeren Mahlzeit vereinen“, erklärte die Staatssekretärin.

Wertschätzung für Lebensmittel und Landwirtschaft

Nicht nur das Brot von den Vortagen, auch Braten, Gemüse und Obst sind durch ihre begrenzte Haltbarkeit häufige Zutaten in der Resteküche. Die Überbleibsel vom Festtagsbraten schmecken auch am nächsten Tag noch köstlich und lassen sich hervorragend zu einem Salat weiterverarbeiten oder auch kalt und in Scheiben geschnitten, auf einem Brot. Für ein schnelles Nudelgericht beispielsweise lässt sich die klassische Tomatensoße mit allerlei fein geschnittenem Gemüse verfeinern. „Auch ein selbst gemachter Gemüsefond als Basis für verschiedene Speisen ist eine gute Verwertungsmöglichkeit, insbesondere dann, wenn das Gemüse schon ein wenig schrumpelig ist“, so die Staatssekretärin.

In Aufläufen lässt sich übrig gebliebenes Gemüse ideal mit Käseresten kombinieren. Äpfel oder Birnen eignen sich übrigens auch für herzhafte Speisen und geben eine fruchtige Note, selbst wenn sie schon ein wenig zu reif sind. Zu einem Smoothie püriert und mit Zimt verfeinert, ist überreifes Obst auch eine leckere Alternative zu anderen süßen Weihnachtsnaschereien. Und auch die Weiterverarbeitung zu Kompott, das sich – heiß und in saubere Gläser gefüllt – über längere Zeit hält, ist eine gute Alternative, um das Obst noch zu retten. Stollenreste finden einfache Wiederverwendung in Schicht-Desserts mit einer Joghurt-Quark-Creme. Und auch übrig gebliebene, vielleicht schon etwas trocken gewordene Lebkuchen, können sehr gut in herzhaften Soßen weiterverarbeitet werden. „In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen und ihr Wert misst sich nicht nur an ihrem Preis. Die Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise stecken viel Mühe, Zeit und Herzblut in die Produktion ihrer Erzeugnisse. Darum ist ein bewusster und achtsamer Umgang mit den Produkten so wichtig. Werden Lebensmittelreste richtig gelagert und weiterverwendet, kann jeder einen Beitrag zu ihrer Wertschätzung und zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen leisten. Dabei kommt auch der Genuss nicht zu kurz – ob in der Weihnachtszeit oder im Rest des Jahres“, betonte die Staatssekretärin.

Lebensmittel richtig lagern

Viele Reste von fertigen Speisen oder Lebensmitteln können auch einfach eingefroren werden. Dies sollte möglichst schnell passieren, denn so bleiben sowohl die Qualität, als auch der Geschmack der Produkte erhalten. Wichtig ist auch, die Gefrierdosen oder -beutel gut zu verschließen und zu beschriften, damit auch nach einigen Wochen oder Monaten ersichtlich ist, welche Leckerei sich darin versteckt. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden.

Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch- und Fischwaren dürfen nach Erreichen dieses Datums allerdings nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher gut durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Alle Produkte sollten vor ihrer weiteren Verwendung auf ihre Genießbarkeit überprüft werden. „Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel allerdings unbedingt entsorgt werden“, sagte die Staatssekretärin abschließend.

Lebensmittelabfall in Deutschland

Jährlich werden in Deutschland rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Etwa 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Ein großer Teil davon ist dabei zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Dialog mit dem Lebensmittelhandel und Vertretern der Außer-Haus-Verpflegung möchte sie das Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel stärken und einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten. Das Land Baden-Württemberg setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für eine Reduzierung von Lebensmittelverlusten ein. Unter dem Motto „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ fand in diesem Jahr zum zweiten Mal die landesweite Aktionswoche zur Lebensmittelwertschätzung als Teil der Strategie des Landes zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung statt.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken

Sammelplätze für Weihnachtsbäume

Posted by Klaus on 25th Dezember 2020 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Info

Ab Montag, 28. Dezember bis Mittwoch, 6. Januar 2021 können Weihnachtsbäume an folgenden Sammelstellen des Eigenbetriebs AWS Abfallwirtschaft Stuttgart kostenlos bereitgelegt werden.

Die Abfuhr der Bäume findet ab dem 7. Januar statt. Danach dürfen grundsätzlich nur noch an den zugelassenen Plätzen Weihnachts- bäume abgelegt werden, die der Eigenbetrieb AWS bis dato noch nicht bedienen konnte. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Da die Bäume kompostiert werden, ist Lametta und anderer Christbaumschmuck zu entfernen.

Außenstadtbezirke

  • Frauenkopf: Frauenkopfstraße (Bus-Endstation)
  • Hedelfingen: Amstetter Straße gegenüber Gebäude 82 / Manzeller Weg (Grünanlage)
  • Lederberg: Am Waldrand gegenüber Riederstraße 2 beim Treppenabgang zur Bushaltestelle Hedelfinger Filderauffahrt (Grünfläche);
  • Luginsland: Barbarossastraße quer gegenüber Gebäude 52 neben Parkplatz (Grünfläche)
  • Obertürkheim: Asangstraße (Grünanlage); Im Dinkelacker gegenüber Aprikosenstraße neben dem Spielplatz (Grünfläche)
  • Rohracker: Rohrackerstraße / Dürrbachstraße (Grünanlage beim Friedhof); Tiefenbachstraße 66 A / Neues Schulhaus (Grünfläche);
  • Rotenberg: Egelseer Heide (Parkplatz gegenüber Stettener Straße 121)
  • Uhlbach: Asangstraße gegenüber Gebäude 230 (Grünanlage Trogwiesle)
  • Untertürkheim: Augsburger Straße / Mettinger Straße (Grünfläche); Gögelbachstraße neben Parkplatz Friedhof Untertürkheim (Grünfläche); Schlotterbeckstraße / Lindenfelsstraße (Grünanlage); Strümpfelbacher Straße 45 (Parkplatz)
  • Wangen: Gingener Straße 23 (AWS); Rinkenbergstraße / Nähterstraße (Grünanlage); Ulmer Straße 334 / Saulgauer Straße vor der Kelter

Innenstadt

  • Stuttgart-Ost: Gablenberger Hauptstraße gegenüber Ge- bäude 128 (auf dem Marktplatz);
    Haußmannstraße / Abelsbergstraße (Parkplatz);
    Im Buchwald / Neue Straße (Grünanlage);
    Karl-Schurz-Straße / Leinsweg;
    Kniebisstraße / Uhlbergstraße (am Rand der Grünanlage);
    Landhausstraße / Pfahlbronner Straße; Landhausstraße / Steinbruchstraße;
    Ostendstraße bei Gebäude 84 (Eiscafé);
    Platz vor dem Bergfriedhof;
    Richard-Wagner-Straße / Gerokstraße (Grünanlage);
    Sickstraße / Werderstraße (Grünfläche Kreisverkehr);
    Urachplatz (vor dem Kinderspielplatz Haußmannstraße / Rotenbergstraße);
    Wagenburgstraße (Grünanlage oberhalb des Tunnels);
    Wagenburgstraße gegenüber Gebäude 150A (Grünanlage)

Weitere Sammelstellen

Fotos, Blogarchiv

Bahn- und Flugreisen während erweiterter Ausgangsbeschränkung

Posted by Klaus on 24th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Für Reisende sind nur wenige Ausnahmen möglich.

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Das heißt, wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.

Buchungszeitpunkt ist entscheidend

Wer vor dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. Dezember 2020 bereits eine Zug- oder Flugverbindung gebucht hat, kann diese auch während der Ausgangssperre antreten. Die Voraussetzung ist allerdings, dass eine Umbuchung der Verbindung nicht zumutbar ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn für die Umbuchung hohe Kosten entstehen würden oder keine Verbindungen zur Weiterreise verfügbar sind. Die Tatsache, dass ursprünglich ein Sonder- oder Sparangebot gebucht worden ist und nach der Umbuchung nur noch Zugverbindungen zum regulären Preis zur Verfügung stehen, macht die Umbuchung jedoch nicht pauschal unzumutbar. Für Zug- oder Flugverbindungen, die nach dem 16. Dezember 2020 gebucht wurden, gilt diese Ausnahme ausdrücklich nicht.

Für die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen ist grundsätzlich jeder und jede selbstverantwortlich. Verbindungen müssen von den Reisenden so gebucht werden, dass sie vor dem Start der erweiterten Ausgangsbeschränkung ihren jeweiligen Zielort in Baden-Württemberg erreichen. Dies gilt auch für Einreisende aus anderen Bundesländern mit einem Zielort im Land. Etwaige günstigere Ticketpreise und Sparangebote während der Sperrzeiten sind kein Grund, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen.

Verspätungen und Durchreise als triftiger Grund

Eine Ausnahme gibt es bei Verspätungen im Bahn- oder Flugverkehr. Sind Verbindungen ohne das Zutun des Reisenden so stark verspätet, dass der Zielort nicht vor dem Start der Ausgangssperre erreicht wird, liegt ein triftiger Grund vor. In diesem Fall können die Reisenden bis zum Zielort weiterfahren. Sollte es zu Nachfragen kommen, kann als Beleg für die unverschuldete Verspätung beispielsweise die Fahrkarte vorgezeigt werden.

Reisende, die lediglich durch Baden-Württemberg durchreisen, können dies auch weiterhin während der geltenden Ausgangsperre. Ein Umstieg an den Bahnhöfen und Flughäfen im Land ist für sie weiter möglich. Über die Ausgangsbeschränkungen zur Ankunftszeit am Zielort außerhalb Baden-Württembergs haben sich die Reisenden eigenständig zu informieren.

Reisen an den Weihnachtsfeiertagen

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für private Feiern geben. Das heißt, dass die An- und Abreise mit Bahn- und Flugzeug auch zwischen 20 und 5 Uhr möglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen und zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Klaus