Corona: Stadt verbietet Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr – Verbot gilt in der Innenstadt rund um die Uhr
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Das hat das Amt für öffentliche Ordnung mittels einer Allgemeinverfügung am Donnerstag, 10. Dezember, bekanntgemacht.
Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte: „Die Ansteckungen mit dem Coronavirus sind weiterhin zu hoch. Ein Risiko stellen hauptsächlich Ansammlungen dar, weil sie die Weiterverbreitung des Virus begünstigen. Wir sehen, dass sich solche Menschentrauben vor Gaststätten bilden, die alkoholische Getränke – wie beispielsweise Glühwein – verkaufen. Dort tummeln sich dann ohne Einhaltung der Mindestabstände zu viele Menschen, die ihre Getränke an Ort und Stelle bestellen und verzehren. Hier müssen wir leider eingreifen, weil die Infektionsgefahr zu groß ist.“
Laut der Allgemeinverfügung darf das Gaststättengewerbe in der Innenstadt keine alkoholischen Getränke mehr zum sofortigen Verzehr verkaufen. Mitnahme oder Lieferung sind aber weiterhin erlaubt, soweit die Bestellung nicht vor Ort (an oder in der Gaststätte) erfolgt ist. Damit bleibt es beispielsweise zulässig, sich zur Pizza auch noch eine Flasche Rotwein liefern zu lassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 12. Dezember, in Kraft und läuft am 15. Januar 2021 aus.
Das Land Baden-Württemberg hat eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt und will ein landesweit geltendes Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten einführen. Die Corona-Verordnung soll entsprechend geändert werden. Bis dahin wurden die Kommunen gebeten, selbst tätig zu werden und ein umfassendes Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit zu erlassen.